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  • Anreise-/Abreisezeit
    soedergrenS soedergren

    Delmondo wrote:
    (...)Dort war uns in keinster weise bekannt, dass wir erst spät in der Nacht oder gar einen Nachtflug gebucht hatten. (...)
      Hi Delmondo,

    so leid es mir für euch tut, eure Chancen, auch nur einen Euro zu bekommen, tendieren gegen Null; sicher kann man immer mal an einen besonders netten Mitarbeiter geraten, der ausnahmsweise so etwas mal auf Kulanz macht, aber einen Anspruch gibt es definitiv nicht.

    Der Knackpunkt ist nämlich der: Ihr hättet bei Buchung Kenntnis von den Flugzeiten nehmen können. Bei besagtem Onlinereisebüro (welches wie zu erwarten war mittlerweile wg. mögl. Werbung editiert wurde) werden vor Buchung die Flugzeiten durch einen Klick auf den Button "Flugzeiten" durchaus angezeigt. Diese sind dann zwar auch unverbindlich, hätten aber auf jeden Fall eingesehen werden können.

    Aber selbst ohne diese Anzeige stünden euere Chancen schlecht, da eine Pauschalreise nur "Anreise am xx.xx.2009" im Zeitraum von 00:00h bis 23:59h beinhaltet - und es von wenigen Ausnahmen abgesehen vollkommen egal ist, wann in diesem Zeitraum der Flug geht.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • PKW Reise, Österreich - Schottland
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    ja es ist Newcastle upon Tyne (heute offiziell NewcastleGateshead), die DFDS-Fähre fährt von IJmuiden/NL (bei Amsterdam) nach Newcastle. Ablegen ist nachmittags um ca. 17h, Ankunft nächten morgen um ca. 10h, man kommt also gut ausgeschlafen in UK an. An Bord gibt's alles mögliche an Entertainment wie z.B. Shows und Kino. Entfernung Newcastle - Edinburgh ist ca. 190km, für deine angegebene Fahrtdauer müsste man sehr gemütlich die Küstenstraße entlangfahren (was durchaus sehenswert ist). Auf der Schnellstraße sind's aber nur etwa zwei Stunden.

    Alternativ dazu: Norfolkline von Zeebrugge nach Rosyth (direkt bei Edinburgh). Sowohl DFDS als auch Norfolkline haben ganz normale .de Websites, da findest du alle benötigten Infos. Die Preise sind flexibel ähnlich wie bei Flügen, daher musst du auf den Webseiten für deinen Wunschtermin den gültigen Preis abrufen. Die Fähren sind zwar nicht ganz billig, aber man spart jede Menge Sprit und pro Strecke auch noch eine Übernachtung, was den Preis wieder relativiert.

    DFDS hat zudem gleich noch drei Pauschalarrangements inkl. Überfahrt und Unterkunft im Programm (9- bis 11-tägige Autorundreise inkl. B&Bs oder Hotels).

    Entfernung Graz - IJmuiden ca. 1170km, Entfernung Graz - Zeebrugge 1200km, das nimmt sich also nicht viel.

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Bahn fahren in England und Ticket lösen
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    zunächst: National Express ist in erster Linie eine Busgesellschaft (Fernlinienbusse, in D am ehesten vergleichbar mit Touring und BerlinLinienBus). Die National Express - Gruppe betreibt zwar auch Zugverbindungen, ist aber eben in erster Linie für die Busse bekannt. Über die Homepage ist seit einiger Zeit immerhin beides buchbar.

    Bei den Bussen - und meines Wissens nach auch bei den Nx-Zügen - kann man mit einem Ticket vollkommen problemlos einen früheren Bus nehmen (sofern Platz ist), nicht aber einen späteren (geht zwar auch, ist aber komplizierter und kann zusätzliche Gebühren auslösen). Es empfiehlt sich deshalb zumindest bei den Bussen, um sicherzugehen eine spätere Abfahrt zu buchen und dann ggf. eine frühere zu nehmen.

    Allgemeine Infos zu den Zügen in UK (auch anderer Betreiber) findest du übrigens auf www.nationalrail.co.uk

    Um was für eine Verbindung geht's denn genau?

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Kreditkarte oder Bargeld in London
    soedergrenS soedergren

    Hallo zusammen,

    in England gilt schon seit Jahren "Chip&Pin", die wenigsten deutsche Kreditkarten haben überhaupt so einen Chip.

    Da ich beruflich dauernd in UK bin, hatte ich vor einiger Zeit hier einfach mal bei meiner deutschen KK-Gesellschaft angefragt, Auskunft dort: Chip&Pin gilt nur für UK-Karten, ausländische sollten auch ohne Chip&Pin angenommen werden. Der Knackpunkt ist "sollten". In großen Läden oder an Tankstellen hatte ich damit noch nie Probleme, aber macht das mal einer studentischen Hilfskraft in einem kleinen Laden oder Restaurant klar, die vom (natürlich abwesenden Manager) gesagt bekommen hat, absolut keine Karten ohne Chip&Pin anzunehmen.

    Im großen und ganzen funktionierts mit den Kreditkarten ganz gut, ein wenig Bargeld sollte man aber ggf. dabei haben (bzw. mit der EC-Karte aus dem Automaten ziehen, was eh idR die beste Methode ist).

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • PKW Reise, Österreich - Schottland
    soedergrenS soedergren

    Die Fährreederei DFDS (Amsterdam-Newcastle) hat ausser den Passagen auch entsprechende Schottland-Autotouren im Programm. Newcastle liegt ca. eine Autostunde von Edinburgh entfernt.

    Ob die andere Reederei, die direkt nach Schottland fährt (Norfolkline, Zeebrugge/Belgien - Rosyth/Schottland) ähnliche Angebote hat, weiss ich jetzt leider aus dem Kopf nicht, aber nachfragen würde ich auch da mal.

    Dafür ist man auch in knapp 18 Stunden in Schottland undmuss nicht durch ganz England fahren und kann zudem in Kabinen schlafen.  Für mich ein deutlich erholsameres Ankommen...

    Da hat Wormit vollkommen recht ... und im Endeffekt ist es auch nicht wirklich teurer, wenn man die Spritkosten für die Fahrt von Dover bis Schottland und zurück mit einrechnet 😉

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Wie von London nach Canterbury
    soedergrenS soedergren

    Hallo zusammen,

    eine Gepäckaugbewahrung gibt's auch direkt an der Victoria Coach Station (in etwa in der Mitte der Abfahrtshalle), Preis lag wenn ich mich recht erinnere bei rund 5 Pfund pro Koffer.

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    Hi Gabriela,

    deshalb "normal" extra für dich <img src="/image/smilies/29.gif" border="0" alt="" />  in Anführungszeichen und bezogen auf die derzeit normalerweise vorherrschende Meinung. Ist doch ganz richtig. Und "abwarten" was die Zukunft bringt hab ich ja auch schon geschrieben.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    Jein. Dem AG Düsseldorf ging es nicht um "x" Stunden Flugzeitvorverlegung, sondern auf welche Zeit der Flug vorverlegt wurde. Eine Vorverschiebung um z.B. 12 Stunden von 20h auf 08h wäre demnach okay, eine Verlegung um ebenfalls 12 Stunden von 14h auf 02h nicht. Anders beim Urteil des AG Hannover.

    Wie auch immer, dies sind zwei Richter, die von der "normalen" Linie (von hunderten, wenn nicht gar tausenden von Urteilen) abgewichen sind, ob diese Urteile Bestand haben und Schule machen, bleibt abzuwarten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Berliner Kammergericht zu Kreditkartengebühren bei Flugbuchungen
    soedergrenS soedergren

    Da sind wir ja weitestgehend einer Meinung. Insbesondere was die Angabe der Zusatzgebühr angeht.

    Aber leider sind ja gerade die No Frills Airlines ja<span class="searchmatch"> berühmt für ihre undurchsichtige Preisstruktur. Häufig sind mit allen Nebenkosten die sog. Billigairlines sogar teurer, als die "großen" Carrier...

    Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass eine Kartenzahlung den Anbieter durchaus 'ne Stange Geld kostet. Bei 312,00 EUR Flugpreis immerhin bis zu 14,04 EUR.

    Gruß,

    soedergren</span>

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Berliner Kammergericht zu Kreditkartengebühren bei Flugbuchungen
    soedergrenS soedergren

    packard wrote:
    Mir fällt da generell NULL Begründung ein, mit der diese Extrakosten gerechtfertigt wären.
     Na ja, auch wenn ich selbst diese Gebühren nicht mag, eine Begründung wäre sicherlich, dass die Kreditkartengesellschaften den Airlines/RVs auch zwischen knapp 2 % und 4,5 % der Gesamtsumme abknöpfen. Bei einer Zahlung eines 250 EUR Fluges mit Karte betrügen diese Gebühren immerhin bis zu EUR 11,25. Und eine sofortige Zahlung gibt's auch nicht, oft dauert (je nach Vertrag) die Auszahlung bis zu einem Monat. Lediglich eine Zahlungsgarantie gibt's, wobei die allerdings auch nicht 100%-ig ist.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fähre oder Eurotunnel - was lohnt sich mehr, was ist teurer
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    ja, wie auch bei z.B. Flügen gelten bei den Fähren alle Zeiten als Ortszeiten, d.h. Abfahrt ab Dünkirchen nach französischer Zeit (CEST), Abfahrt ab Dover nach englischer Zeit (BST).

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    Mal abgesehen davon, dass auch zwei Fälle bei der Vielzahl von Prozessen immer noch Einzelfälle sind, ging's im Urteil des AG Düsseldorf aber weniger um die Flugzeitenverschiebung an sich, sondern um die entgangene Nachtruhe. 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Hallo Gabriela,

    für mich sind es Servicemitteilungen außerhalb des Vertrages. Und da sie nicht Vertragsgegenstand sind, brauchen sie auch nicht per AGB änderbar sein.

    Was den "sanften Buchungsdruck" mancher RSBs angeht, ja, das ist natürlich ein Problem, jedoch keines, für das der RV etwas kann. Und ich möchte diese Geschäftspraktiken einzelner RSB-Mitarbeiter auch nicht auf die ganze Branche ausdehnen. Man kann ja nicht alle über einen Kamm scheren.

    Warum geben die RV Flugzeiten an? Gute Frage, früher war das schließlich nicht so. Es ist mE auch nicht unbedingt nötig, wird aber wohl von manchen Kunden verlangt. Die Alternative wäre hier wohl, komplett auf die Veröffentlichung von voraussichtlichen Flugzeiten zu verzichten. Das wäre denn aber wieder anderen nicht recht.

    Übrigens, falls es dich interessiert: bei unseren Flugreisen geben wir keine voraussichtlichen Flugzeiten an, sondern "nur" eine verbindliche Zeitspanne im Sinne von "Hinflug (Linie) zwischen 07.00h und 13.00h, Rückflug (Linie) zwischen 14.30h und 23.00h" (je nach Reiseziel verschieden, natürlich). Es gibt durchaus RV, die so verfahren, allerdings sind diese meist (genau wie wir) Spezialveranstalter außerhalb des Massenmarktes - auch preislich. Bei Billigreisen für 200 bis 400 EUR pro Woche halte ich das aber kaum für realisierbar.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    Yep, man kann ja auch nicht jedes Urteil kennen 😉 Ist zumindest zur Zeit trotzdem ein Einzelfall. Mal sehen, was die Zukunft bringt...

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    privacy wrote:
    (...)wohingegen es hier doch, unabhängig vom finanziellen Ergebnis, praktisch eine 180 - Grad Wende in der Rechtsauffassung gab. Und das im November 2008, also das zeitnaheste Urteil in dieser Angelegenheit.

    Privacy, da du ja jedes Anführungszeichen (über-) bewertest, möchte ich auch mal genauer auf ein Wort von dir eingehen: es gibt eben keine 180-Grad-Wende in der Rechtsprechung.

    Es gibt ein einzelnes amtsgerichtliches Urteil, nicht mehr und nicht weniger. Ein einzelnes Urteil ist keine Wende in der Rechtsprechung. Zumal ein Urteil immer nur für diesen einen speziellen Fall gilt und ich persönlich darüber hinaus das Urteil in vielen Punkten auch noch für angreifbar halte, aber das würde jetzt hier komplett den Rahmen sprengen.

    Ich würde deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemandem aufgrund eines einzelnen der herrschenden Meinung komplett widersprechenden Urteils Hoffnung auf irgendwelche Ansprüche machen. Zumal, wie ich selbst schon geschrieben habe und wie es auch agricola noch einmal ausführlicher geschrieben hat, das Kostenrisiko und der zu erwartende Ärger nicht ganz unerheblich sind.

    Es mag sein, dass sich dies in (vielleicht sogar absehbarer) Zukunft ändert. Aber noch kann nicht von einer allgemeinen Änderung gesprochen werden und wie die Rechtsprechung das in ein, zwei oder gar 10 Jahren sieht, gehört in den Bereich der Spekulation.

    Der Satz "es gibt keinerlei Ansprüche" ist deshalb im Rahmen eines Forums, das ja keine Rechtsberatung sein kann und darf, vollkommen richtig. Denn das ist es, was in 99,99% der Fälle das Ergebnis ist - und 100% Sicherheit gibt es vor Gericht ohnehin nie.

    So, und dann, auch kurz zu deinem OT: ich finde, jeder hat das Recht für sich zu entscheiden, ob er einen Experten als solchen anerkennt oder nicht und ihn für kompetent hält oder nicht. Zumal dein Experte alles andere als unumstritten ist - auch hier im Forum hatten wir ja schon die Diskussion; womit sich mir denn die Gegenfrage stellt, wer sich das Recht nimmt, jemanden allgemein als "anerkannt als solchen ausgewiesenen Experten" zu bezeichnen und damit jede Kritik an diesem anerkannten Experten von Anfang an unterbindet? Wenn es dir in der Tat nur um eventuell mißverständliche Anführungszeichen geht, dann tut mir das leid, sie sollten lediglich ausdrücken, dass ich persönlich nicht viel von diesem Experten halte - ich lege dazu aber nicht jedes Satzzeichen auf die Goldwaage. Und das Recht, zu entscheiden, ob der Experte für mich persönlich kompetent erscheint oder nicht, habe ich.

    Meiner Meinung nach wird ganz allgemein der Begriff Experte ohnehin inflationär benutzt. Leicht überspitzt gesagt ist heutzutage jeder, der mal einen Tag am Strand von Mallorca gelegen hat, gleich ein Experte für Spanien.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Das machen RVs öfter mal, und, wie es so schön heisst, "ohne Anerkennung einer Rechtsgrundlage". Das läuft auch eher unter Kulanz und Kundenbindung...

    Dann freut euch schon mal auf den nächsten Urlaub, ich drück euch die Daumen, dass dann alles so klappt, wie ihr es haben möchtet 😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    Hi Privacy,

    die Rechtslage ist natürlich nie eindeutig, denn wie heisst es so schön "vor Gericht und auf hoher See..." usw.

    ABER: Du zitierst hier ein einziges Urteil eines Amtsgerichts, dass in komplettem Widerspruch zur herrschenden Meinung steht. Natürlich gibt es mal einzelne Amtsrichter, die anders entscheiden - siehe Zitat oben.

    Fakt ist jedoch (zumindest gegenwärtig), dass wenn sich die Fragestellerin gerichtlich gegen die Flugzeitenverlegung wehren würde, ihre Chancen gegen Null tendieren würden. Mit Hinsicht auf das Kostenrisiko würde ich hier einen Prozeß schon fast für fahrlässig halten. Und wofür das Ganze? "Die Familie bekam die Hälfte ihrer Kosten für den letzten Reisetag wieder sowie fünfzig Euro Schadensersatz" - bei einem Reisepreis von durchschnittlich rund 500 EUR also 35 EUR für den halben Tag plus 50 EUR Schadenersatz!

    Und was den doch umstrittenen "Experten" angeht, hatten wir die Diskussion ja auch schon.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Hi Gabriela,

    da hast du etwas komplett falsch verstanden. Es handelt sich ja hier eben gerade nicht um ein AGB-Problem.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    Hi Wombel,

    war mir schon klar 😉 Ich hab den geschlossenen Thread auch gesehen.

    Viele Grüße,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    als kurze und rein vom rechtlichen her zu verstehende Antwort: es gibt keinerlei Ansprüche, die Flugverlegung ist bei einer Pauschalreise rechtmäßig.

    Hin- und Rückflugtage sind keine Urlaubstage. Da die Rückreise am selben Tag stattfindet, wie ursprünglich geplant, ist der RV auf der sicheren Seite. Sorry.

    Die Urteile, die du da gefunden hast, betreffen garantiert andere Fälle, wie z.B. Flugverlegung auf einen anderen Tag oder Mitteilung der Flugverlegung, wenn man schon auf dem Flughafen ist.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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