Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal, mit Ausnahme der autonomen Region Madeira, wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt auch für die autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, China, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Uruguay. Die Einreiseerlaubnis gilt für Staatsbürger und Einwohner aus den EU- und Schengenländern. Aus den genannten Drittstaaten sind nur Einwohner zur Einreise berechtigt. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Beschränkungen kommen.
Wichtig bei Einreise:
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende
Formular finden Sie unter folgendem Link: https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Madeira: Reisende nach Madeira müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann innerhalb von 12 bis 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://madeirasafe.com/#/login. Zur Einreise nach Madeira wird zudem ein maximal 72 Stunden alter, negativer PCR-Test benötigt. Können Reisende dieses nicht vorweisen, müssen sie sich vor Ort testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Es wird jedoch empfohlen, ein negatives Testergebnis vor Reisebeginn vorliegen zu haben. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland nach Madeira reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See. Auf Madeira wurde der Hafen in Funchal inzwischen wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über die Möglichkeiten zum Landgang soll jedoch im Einzelfall entschieden werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Reiseveranstalter.
Azoren: Reisende auf die Azoren müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://mysafeazores.com/. Sollte das Formular nicht online ausgefüllt werden können, kann auch der folgende Vordruck verwendet werden: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende zudem einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorweisen können. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Reisende, die sich mehr als 7 Tage auf den Azoren aufhalten möchten, werden 6 Tage nach dem ersten Test erneut getestet. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde in ihrem Aufenthaltsort in Verbindung setzen. Die Weiterreise von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel ist ebenfalls nur mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen Testergebnis möglich. Bitte beachten Sie außerdem, dass für Reisen zwischen den Azoreninseln auch ein weiteres Gesundheitsformular ausgefüllt werden muss: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-inter-ilhas-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See.
Situation vor Ort:
Notstand: ja
Lokale Ausgangssperre: ja - bis voraussichtlich zum 15.02.2021
Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geöffnet mit Beschränkungen
Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
Kinos/Theater: geöffnet
Strände: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 6 Personen
Regionale Abweichungen möglich
App: https://stayaway.inesctec.pt/en/
Portugal ist in vier verschiedene Risikostufen aufgeteilt, für die unterschiedlich schwere Maßnahmen gelten. Die Einteilung der Risikogebiete finden Sie hier: https://covid19estamoson.gov.pt/lista-de-concelhos-nivel-de-risco/ und eine Übersicht zu den jeweiligen Maßnahmen hier: https://covid19estamoson.gov.pt/new-state-of-emergency-measures/
Quelle: Passolution
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal, mit Ausnahme der autonomen Region Madeira, wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt auch für die autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, inzwischen auch auf Madeira, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal (bisher mit Ausnahme von Madeira) als Risikogebiet eingestuft wurde. Auch auf Madeira sind die Fallzahlen erheblich gestiegen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landgrenze zu Spanien ist offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien anders als auf dem Luft- oder Seeweg kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência), der wird bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird.
Das Land ist in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Nationale Regelungen, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind und ausführliche Regelungen je nach Landkreisen („concelhos“) und Risikostufen kann man auf der Webseite der portugiesischen Regierung nachlesen.
Ab dem 15. Januar 2021 ist für die Dauer von zunächst einem Monat ein weitgehender Lockdown des öffentlichen Lebens beschlossen worden.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Banken-, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Minderjährigen oder aus Gründen höherer Gewalt erlaubt. Die Ausübung des Wahlrechts zur Präsidentschaftswahl am 24. Januar 2021 ist ebenfalls gewährleistet. Öffentliche Verkehrsmittel verkehren regelmäßig.
Die Kontakte sind möglichst auf den eigenen Haushalt zu beschränken. Spaziergänge und sportliche Betätigung dürfen nur für kurze Dauer und im Umfeld der eigenen Wohnung erfolgen. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen haben geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. Die Arbeit im Homeoffice ist bei Machbarkeit für Arbeitnehmer verpflichtend. Kundenverkehr bei Behörden bedarf der vorherigen Terminvereinbarung. Gerichte, sowie Kindergärten und alle Bildungseinrichtungen sind geöffnet. Religiöse Feiern sind im Rahmen der Vorschriften der Gesundheitsbehörden möglich. Mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs sind gewerbliche Einrichtungen und Dienstleister geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars können nur für außer Haus Verkauf und Lieferdienste geöffnet werden. Bei Hotels und Campingplätzen ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis vorerst 31. Januar 2021 montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen.
Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, sind auf Madeira mit maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten seit 8. Januar 2021 bis auf weiteres strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Ebenso müssen Restaurants und Cafés in Gemeinden mit hohem Risiko um 15 Uhr schließen und in Gemeinden mit mittlerem Risiko um 20 Uhr (außer für Take-Away oder Lieferservice). Geschäfte und Einkaufszentren müssen in Gemeinden mit hohem Risiko um 20 Uhr werktags und um 15 Uhr am Wochenende schließen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Weitere Informationen über die aktuelle Situation in Portugal:
Auswärtiges Amt Deutschland
BMEIA Österreich
EDA Schweiz