Ausgehend davon, dass auch mündliche geschlossene Verträge rechtsgültig sind, würde ich mich für einen verbindliche Buchung aussprechen. Selbst die Kontaktdaten wurden zu diesem Zweck übermittelt, Preise "verhandelt".
Für den Taschengeldparagraphen oder andere Jugendschutzmechanismen sehe ich nur begrenzt Anwendung. Bei einer 17-Jährigen sollte eine solche Unterkunftsanmietung rechtskräftig sein.
Traurig: Dennoch mag ein Widerspruch seitens der Eltern Wirkung zeigen. Wollen wir für die Teenies nur hoffen, dass sich die Eltern nicht auch gegen die neugewählte Unterkunft entscheiden. Aus Schadenfreude wäre es dem abgezockten Erstvermieter sicher recht.