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  • Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
    AntoniaWA AntoniaW

    Kidir wrote:
    Mein Telefonat mit dem ADAC gestern, bei welchem mein Mann und ich u.a. eine Reiserücktritts/abbruchversicherung haben.
    Wollte mich einfach mal erkundigen, wie die Versicherungsbedingungen in so einem Fall sind.

    Ich verstehe den zeitlichen Ablauf so:

    • immer gesund gewesen und fröhlich gereist
    • (u. a.) dafür bei besagtem Unternehmen eine RRV/RAV abgeschlossen
    • an einer schweren und i.d.R. chronischen Krankheit erkrankt
    • glücklicherweise wieder wohlauf und reiselustig

    Wie kann in einem solchen Fall von einer "Vorerkrankung" die Rede sein? Vor dem Urlaub, ja; vor dem Vetragsabschluss, NEIN!

    Ich würde Dir raten Dich statt nur auf die Hotline der Versicherung zu verlassen, selbst einmal durch die AVB zu arbeiten. Nur ein kleinerer Abschnitt dürfte für Dich relevant sein. Ansonsten würde ich meinen Versicherungsberater und/oder eine Verbraucherberatung aufsuchen.

    Übrigens: es soll auch Versicherungen, die chronisch Kranke aufnehmen. Hier ist fachmännische Beratung oder intensive Recherche gefragt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie soll ich mich verhalten?
    AntoniaWA AntoniaW

    knuddelhai wrote:
    Lt. telef. Rücksprache mit dem Managment des Hotels wurde uns bestätigt, dass der Club Grand Aqua am 2.11. schließen wird.

    Nur ist es unverständlich, daß bei Neckermann, Bucher und Co. das Hotel z.B. Abflug am 28.10. noch buchbar ist.

    Abflug am 28.10. meint Rückflug am 02.11. Das passt doch zur Telefonauskunft. Spätere Buchungen sind nicht mehr möglich.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Keine Reisebestätigung erhalten
    AntoniaWA AntoniaW

    zaubi888 wrote:
    RV hatte die Mail verbummelt.

    Das fängt ja gut an! 😆

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche Reiseveranstalter bieten günstige Kinderpauschalen für 15 jährige.
    AntoniaWA AntoniaW

    Urlauber61 wrote:

    CaptainJarek wrote:
    Aber ganz ehrlich: Ein 15-jähriges "Kind" braucht ein eigenes Bett, einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug, es ißt regelmäßig mindestens die Menge eines Erwachsenen ... warum sollte es da noch groß Kinderpreise geben?

    Warum??? Weil es noch kein eigenes Einkommen hat!!!
    Von den paar Kröten Kindergeld kann man kein Kind von 15 Jahren ernähren, geschweige denn in Urlaub fahren. Man ist zusätzlich gestraft, weil man immer in der teuersten Reisezeit fahren muß.
    Jetzt wirst du wahrscheinlich antworten, ein Reiseveranstalter ist kein Wohltätigkeitsverein. Trotzdem ist es für uns Eltern voll ärgerlich, jedesmal so viel zu bezahlen.

    kopfschüttel Aber Reisen ist doch ein Luxusgut und keine Sozialleistung!
    Die Argumentation "Unser Kindergeld reicht nicht für den Urlaub, also fordern wir günstigere Preise für unsere fast volljährigen Kinder." ist einfach im Kern unbegründbar einfach. Ebenso wie "Mehr Kindergeld für mehr Urlaub!"

    Verstehe mich bitte nicht falsch, Urlauber61, ich kann das Prinzip der teuren Ferienzeiten/Hauptsaison auch nicht verstehen. An dieser Denke wird sich jedoch so schnell nichts in der Branche ändern.

    Reiseveranstalter

  • Thoba Reisen
    AntoniaWA AntoniaW

    Sorry, noch nie gehört. Aber die Webseite sieht nett aus. Wo ist der (Hinweis auf den) Sicherungsschein versteckt?

    Reiseveranstalter

  • Reisepreis auf Rechnung und Buchungsbestätigung unterschiedlich
    AntoniaWA AntoniaW

    Der Preis des Veranstalters! Dessen Rechnung ist bindend.
    Die niedrigere Summe ist vermutlich ein Tippfehler des Reisebüros. Da die Buchung jedoch auf Basis der bereits für euch angelegten Option erfolgt (Eure Reise sollte ja auch nicht plötzlich ausgebucht oder verteuert sein.), gilt deren Preis.

    Wenn das Reisebüro von Dir nur einen Teil des Geldes einnimmt oder Du nur einen Teil an den veranstalter überweist, wirst Du keine Reiseunterlagen erhalten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kombi-Reisen?
    AntoniaWA AntoniaW

    Es spricht ja auch nichts dagegen zwei Reisen verschiedener Reiseveranstalter miteinander zu kombinieren. Das ist sogar "nahtlos" möglich.

    Lass Dich dazu einmal in einem Reisebüro Deiner Wahl (online/offline) beraten. Tipp: Oftmals gibt es Rundreisen, in der Mit- und Ohne-Flugvariante, also bitte nicht von Katalogbeschreibungen "abschrecken" lassen, sondern lieber einmal mehr nachfragen.

    Zu USA-Kuba hat weiner-michl ja schon einges geschrieben, bei der Asien-Tour sind defintiv zwei Ziele kombinierbar - warum nicht auch das dritte?!

    Reiseveranstalter

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    AntoniaWA AntoniaW

    hema2812 wrote:

    AntoniaW wrote:
    Ist dem wirklich so? Was geben den die Screenshots/Webausdrucke her, was stand in den AGB, die der Buchung zu Grunde lagen? Wenn Du belegen kannst, dass das ursprünglich angenommene Angebot (Webseite) von dem Neckermannschen (Bestätigung) abweicht, dürfte doch alles - wenn auch mühsam - gut gehen ...

    Muss ich als Kunde das alles wissen?
    Die Praxis sieht doch ,zumindest außerhalb der Reisebranche, anders aus.

    Meiner Meinung nach: JA!

    Nicht nur bei der von Dir gescholtenden Reisebranche oder der zitierten Versicherungsbranche, sondern auch bei zahlreichen anderen Online- und Offlinegeschäften empfiehlt sich heutzutage das GENAUE Lesen, Prüfen/Vergleichen und Dokumentieren.

    Die Praxis der Kundenmasse mag noch anders aussehen. Darum liest man ja auch in so vielen Foren Fragen wie "Rücktritt vom Vertrag ??? Gibt es Fristen ??", "AGB nicht korrekt gelesen!". Oder man denke an die Machenschaften diverser Unternehmen mit versteckten Kosten- oder Abonnement-Hinweisen.

    Um solche Chosen - auch wenn sie (dank gesetzlicher Regelungen zum Schutz der Käufer und Verkäufer/Vermittler) zum Teil glimpflich enden können, zu vermeiden, macht es schon Sinn etwas umsichtig durch die Welt resp. das world wide web zu streifen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäck wurde nicht transportiert - Anspruch auf Schadenersatz?
    AntoniaWA AntoniaW

    Ist es denn binnen 2,5 bis 3 Stunden auf dem Frankfurter Flughafen tatsächlich möglich, dass das Gepäck eingecheckt wird, zur Kontrolle transportiert wird, dort eine Weile in der Warteschlange verbringt, als vermutlich verbotene/gefährliche Ware beinhaltend identifiziert wird, vorerst ausgesondert und zur persönlichen Kontrolle weiterbefördert wird, wieder in die Warteschlange muss, endlich unter Zeugen manuell geprüft und final aus dem (Flug-)Verkehr gezogen wird und dann noch genug Zeit bleibt, um das ganze Geschehen protokollieren, den Passagier ausfindig zu machen, ausrufen zu lassen, auf sein Eintreffen, Einsehen und ggf. erneutes Einchecken zu warten?

    An die Flugexperten: Hätte nicht dem Bundesgrenzschutz bei der Sichtung/Genehmigung der Waffen die verbotene Fracht auffallen müssen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ausquartiert, Hotel nicht fertig -> Baustelle
    AntoniaWA AntoniaW

    Hallo Schwabe2,

    bei welchem Reiseveranstalter hattest Du diese Reise denn gebucht? Zu prüfen wäre, ob in der Hotelbeschreibung auf den Neubau hingewiesen wurde.

    Zu Deiner Beruhigung: Das ist allerdings aus meiner Sicht nur sekundär. Bestimmte Mängel muss man auch nach der Eröffnung nicht hinnehmen. In diesem Fall hilft Dir ein Blick in die Frankfurter Tabelle zur Orientierung.

    Aber Vorsicht: Fehlendes Essen am Strand, ist - sofern es nicht ausdrücklich versprochen wurde - kein Grund zu reklamieren. Nicht absperrbare Türen sensibler Orte wirst Du in der FT auch kaum finden.

    Und noch etwas: Als Eröffnungsangebot war der Hotelpreis für das 5.5-Sterne-Haus Febeach Resort & Spa sicher entsprechend günstig. Nun noch eine weitere Ermäßigung erwirken zu wollen, könnte knifflig werden.


    PS: Macht das Febeach Resort & Spa in den übrigen Belangen wenigstens etwas her? Kann man es - so es denn fertig wird - als gehobenes Hotel empfehlen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    AntoniaWA AntoniaW

    Erika1 wrote:
    wzbw. Auf diesen Satz habe ich schon gewartet. Ich hatte mir - wie so einige hier im Thread . schon gedacht, dass es diesmal tatsächlich Dich als erfahrene Reiserechtlerin erwischt hat.

    Erika1 wrote:
    Ich suchte einen Flug (Hinflug 15. November/Rückflug 22. November). Checkte das Condor-Angebot und schaute dann bei HolidayCheck nach. Der gleiche Flug wurde bei HC um ca. 100 Euro günstiger angeboten.

    Kam mir seltsam vor, ich rief bei HC an.

    wunder Wie kann Neckermann günstigerer Flüge haben als die eigene Airline? Das kommt mir nicht nur seltsam vor, dass halte ich für so unglaubwürdig, dass ich solche Spässchen wahrscheinlich gar nicht buchen würde. Zumindest nicht nach blosser Rücksprache mit dem Reisebüro, sondern erst nach Rücksprache mit den Betroffenen (Condor und Neckermann).
    Die wie Du selbst schreibst widersprüchlichen Antworten des Reisebüros lassen vermuten, dass auch Ihnen diese Joker-Buchung nicht ganz klar war. Neckermann könne seine Kontingente nicht an die hauseigene Airline zurückgeben und müsse sie daher "billig verramschen"?! Vielleicht fehlt mir in dieser Hinsicht die etwas Insiderwissen, aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre das für beide Seiten unrentabel.

    Erika1 wrote:
    Am vergangenen Samstag die Reservierungsbestätigung von Neckermann.
    Joker-Flug an den von mir gewünschten Hin- und Rückflugdaten.

    Die bisher preisgegebenen Details der Buchung erinnern mich stark an die Sparte TIP-Flug. Auch bei diesen pauschal gebuchten Linienflügen erfolgt die (systembedingte, kundenverwirrende) Ausweisung der fehlenden Verpflegung, im Anschlusshotel wohlgemerkt, nicht im Flugzeug.

    Erika1 wrote:
    Erneute Mail-Wechsel zwischen dem HC-Reisebüro und mir haben mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich die Bedingungen akzeptiert hätte

    Ist dem wirklich so? Was geben den die Screenshots/Webausdrucke her, was stand in den AGB, die der Buchung zu Grunde lagen? Wenn Du belegen kannst, dass das ursprünglich angenommene Angebot (Webseite) von dem Neckermannschen (Bestätigung) abweicht, dürfte doch alles - wenn auch mühsam - gut gehen ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • thomas cook spezialpreis
    AntoniaWA AntoniaW

    Hallo rikeine,

    ich habe mal versucht herauszufinden, um welche Reise es sich bei Deiner Frage handelt. Leider gibt es zu viele Angebote Bei Thomas Cook für den Februar auf Teneriffa.

    Wenn Du uns verrätst, wie das gebuchte Hotel heisst, könnte man Dein Angebot "nachstellen" und prüfen. So nur spekulieren (Wirklich 18 Tage? Sparzimmer? Frühbucher? Flughafenabschlag? ..?)

    VG,
    AntoniaW

    Reiseveranstalter

  • Krankengeld trotz Urlaub in der Türkei?
    AntoniaWA AntoniaW

    Lexilexi wrote:
    ich verstehe nicht, warum der arbeitgeber rabatz macht.
    ihr hattet den urlaub doch schon lange gebucht. also hat dein mann doch sowieso "offiziell urlaub".
    somit hat es der arbeitgeber sogar noch besser. schlechter würde er sich stellen, wenn dein mann am ende seiner langen krankenzeit immer noch den urlaub ungenutzt hat.
    auf diesen denkfehler solltet ihr den chef mal hinweisen

    Ich denke, der AG hat zwei Bedenken: 1. Müsste doch bei einer Gesundschreibung Urlaubs-Lohnfortzahlung geleistet werden statt das die Krankenkasse dann endlich das Krankengeld übernimmt und 2. Fragt man sich, was nach dem Urlaub kommen soll - wie soll ein gesunder, aber handloser Mitarbeiter eingesetzt werden?

    Auch für die Fragestellerin bzw. Ihren Mann wäre die Variante Gesunschreiben und wieder Krankschreiben übrigens nichtvorteilhaft. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers setzt dann nämlich aus. Ob die Krankenkasse dann (wieder) einspringt?!

    (Sorry, etwas off topic.)

    Mit diffusen "Bauchschmerzen" kann ich eigentlich auch nur zum krankgeschrieben verreisen raten. Für die Genesung sollte die Reise ja kein Hindernis sein (vgl. Arzt). Zum Thema Versicherungsschutz würde ich mich noch beraten lassen und ggf. privat vorsorgen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Golf-Guide Südafrika
    AntoniaWA AntoniaW

    Spezielle Broschüren kenne ich leider nicht. Im neuen Südafrika-Reiseführer der dortigen Tourismuszentrale sollten ein paar entsprechende Infos drin sein, vgl. http://www.southafrica.info/overview/deutsch/golf.htm

    Ansonsten habe ich noch die folgenden Platzempfehlungen gefunden:
    http://www.suedafrikagolf.com/golf/index.php?suedafrika_golfplaetze und http://www.travelantis.de/golfreisen.php Die Region um Kapstadt und natürlich Sun City sind fast schon legendär.

    Archiv

  • Nach Reisebürobuchung Preisänderung
    AntoniaWA AntoniaW

    Solche Fälle können leider, wenn auch eher bei Online-Reisebüros, vorkommen.

    Allein gültig ist meines Wissens nach die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters. Wenn dieser per Post einen andere Preis oder andere Leistungen anbietet, hat man je nach AGB 10-14 Tage Zeit diese Änderung anzunehmen oder zu widersprechen/stornieren. Erst dann kommt der eigentliche Vertrag zustande.

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  • normales Bad statt versprochenem Außenbad
    AntoniaWA AntoniaW

    jucunda wrote:
    Ich lasse mich einmal überraschen, welches Bad ich erhalten werde, mit beiden kann ich gut leben, interessant für mich ist halt nur die Tatsache, dass es eine Änderung bei der Ausschreibung vom Sommer auf den Winterkatalog gegeben hat undzwar nur bei Dertour. Vielleicht hat Dertour ja ein spezielles Zimmerkontingent erschlossen, vielleicht aber auch nicht.

    Das sollte nicht nötig sein ... ein Blick auf die Webseite des Hotels enthüllt das Rätsel. (s.o.)
    Aber vielleicht werden tatsächlich gerade Villen mit Außenbad errichtet, die zunächst nur bei DERtour buchbar sind, da andere Reiseveranstalter gar nichts von ihnen wissen, an ihnen kein Interesse haben oder preislich nicht mithalten konnten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • normales Bad statt versprochenem Außenbad
    AntoniaWA AntoniaW

    Im Winterkatalog von DERtour wurde die aktuelle Hotelbeschreibung unglücklich revidiert. Der Hinweis auf den Ziergarten trifft es, Außenbad a la Promi-Privatinsel eher nicht:

    Cham Villas - Ziergarten-Bad

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  • Streik
    AntoniaWA AntoniaW

    Vielleicht wäre es eine Option auf ein etwas zentraler gelegenes Hotel umzubuchen, von dem aus man auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Gegend erkunden kann.

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  • Trauerfall während unserer Urlaubsreise
    AntoniaWA AntoniaW

    @ADEgi (Berthold)
    Vielen Dank für den Hinweis zur Deckelung der Versicherungssumme auf den ursprünglichen Reisepreis! Man lernt wirklich nie aus: Ich habe gleich mal die AVB unserer RB-Versicherung geprüft. Auch dort steht ganz klar, dass die Mehrkosten nur als Darlehen übernommen werden.

    @Sandra1971
    Beinhaltet nicht jede gute/sinnvolle Reiseabbruchversicherung solch eine Urlaubsgarantie? Es geht doch mehrheitlich darum, die versäumten Urlaubstage abzusichern.

    @MissNewYork
    Ich kann die verwunderten Meinungen zu Deiner Frage so kurz nach dem Todesfall nicht verstehen. Es zeugt doch gerade von besonderer Einfühlsamkeit, wenn Du Deinem Freund solche profanen Sorgen abnimmst und ihm damit Raum für das (für ihn) Wesentliche - seine Trauer - gibst!
    PS: Vielen Dank für die liebe PN!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Trauerfall während unserer Urlaubsreise
    AntoniaWA AntoniaW

    Ich schliesse mich der Meinung von Aussteiger an. Nicht die Reiserücktrittskostenversicherung, sondern die Reiseabbruchversicherung wäre hier zu konsultieren. Kleiner Tipps für die Zukunft! 🙂

    Ich habe die Hoffnung (!), dass der Reiseveranstalter (Ltur?) aus Kulanz die restlichen sechs nicht genutzten Hotelnächte erstatten würde. Eine entsprechende Anfrage mit einem hinweis auf die Notwendigkeit dieser Entscheidung kostet ja kaum Zeit und Geld.


    Natürlich möchte ich meinen Beitrag nicht ohne Beileidsbekundung beenden. Auch ich habe eine solche schwere Situation/Entscheidung schon erlebt. Bin allerdings im "Urlaub" geblieben, da zu Hause alles auch ohne mich geregelt werden konnte.


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