- Preis-Leistungs-VerhältnisGut
Sehr sauberes schönes Hotel. Essen super. Personal toll. Das einzige was nicht toll ist ,ist die Animation. Schlechte Organisation, viel Lügerei, Spieleabbrüche....usw. Ansonsten hat alles gestimmt! Werden wieder kommen!
Zimmer war modern eingerichtet. Genügend Handtücher und Fön vorhanden. Minibar und Safe hatten wir kostenlos, genauso die Strandhandtücher. Gibt nix zu beanstanden!!
Sehr große Auswahl am Buffet!! Man findet immer was......lecker.
PERSONAL WAR SUPER!!!!♥️
Transfer vom Flughafen ins Hotel ca 45 Min. Strand mit Shuttle in 5 Min erreichbar. Gute Shoppingmöglichkeiten.
Beliebte Aktivitäten
- Strand
Es gibt ein kleines sehr modernes Fittnesscenter und ein Massagecenter, welches uns aber trotz handeln zu teuer war. Außerhalb um einiges günstiger!!!
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Paar |
Dauer: | 2 Wochen im Mai 2022 |
Reisegrund: | Strand |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Conny |
Alter: | 51-55 |
Bewertungen: | 2 |
Hallo Conny, Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben uns Ihr Feedback zu hinterlassen. Uns ist Ihre Meinung sehr wichtig, denn nur so wissen wir, an welchen Stellen Optimierungsbedarf besteht. Daher freuen wir uns über Ihre Anregung und auch, dass Sie einen schönen Urlaub bei uns verbracht haben. Es wäre schön, wenn wir Sie auch im nächsten Jahr wieder begrüßen und bedienen dürften. Zum Thema Lügerei Wir zaehlen das zu Rufmord von Kollegen kurze erlaeuterung zu RUfmord Rufmord bezeichnet: das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind, siehe Verleumdung eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung, im Strafgesetzbuch aufgeführt, siehe üble Nachrede das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens, siehe Diskreditierung von Rufmord. Der Straftatbestand der üblen Nachrede wird in § 186 StGB geregelt: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der üblen Nachrede macht sich also strafbar, wer unwahre Tatsachen über eine andere Person verbreitet, die das öffentliche Ansehen dieser Person schädigen können. Die Voraussetzungen des § 186 StGB sind: Das Behaupten einer Tatsache in Bezug auf einen anderen Die Verbreitung dieser Tatsachenbehauptung Die Eignung der Tatsachenbehauptung zur Herabwürdigung des öffentlichen Ansehens einer Person Hier ist es besonders wichtig, Tatsachenbehauptungen von reinen Meinungsäußerungen abzugrenzen. Im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen sind Meinungsäußerungen grundsätzlich zulässig. Auf diese Unterscheidung kommt es daher ganz besonders an. Tatsachen sind grundsätzlich dem Beweis zugänglich, das heißt, es ist beweisbar, ob sie wahr oder falsch sind. Um bloße Werturteile oder Meinungsäußerungen handelt es sich dagegen bei Äußerungen, die durch die subjektive Einschätzung darüber, ob etwas richtig oder falsch (nicht aber wahr oder unwahr!) ist, geprägt sind. Die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ist vor allem für Laien sehr schwierig. Ich helfe Ihnen hier gerne weiter! Und wie unterscheidet sich die üble Nachrede nun von der Beleidigung gemäß § 185 StGB? Während die üble Nachrede Äußerungen umfasst, die über das Opfer getätigt werden, wendet sich der Täter mit seinen beleidigenden Äußerungen gemäß § 185 StGB direkt an das Opfer. Was können Wir gegen Rufmord tun? Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Wir können ein zivilrechtliches oder ein strafrechtliches Verfahren anstrengen. Beim strafrechtlichen Verfahren steht am Ende eventuell die Verurteilung eines Straftäters. Ihm droht dann – je nach Strafmaß – eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe. Im zivilrechtlichen Verfahren geht es darum, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Hier kommen beispielsweise Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Zahlung einer Geldentschädigung in Betracht. Sonnige Grüsse aus dem Armella Hill Hotel Management & Team & Animation