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Marie (36-40)
DeutschlandAus Deutschland
Verreist als Familie • Juli 2024
Unprofessionell Guest Relation, schlimmes Hotel, keine 5 Sterne!
1,0 / 6

Allgemein

Bloß nicht buchen, das Geld lieber in andere, schöne hotels mit freundlichem Service investieren!


Zimmer
  • Zimmergröße
    Sehr schlecht
  • Schlafqualität
    Sehr schlecht
  • Sauberkeit
    Sehr schlecht

Dreckig, überhaupt nicht modern, wir haben die Putzfrauen eher beim Rauchen, als beim putzen angetroffen


Restaurant & Bars
  • Essensauswahl
    Sehr schlecht
  • Geschmack
    Sehr schlecht

Ambiente beim Essen

  • Badekleid & Shorts

Ich habe so etwas noch nie erlebt. So wenig Auswahl, wirklich eiskaltes essen, unfreundliche Kellner. Keinen, mit dem wir uns da unterhalten haben, war erfreut über das unglaublich schlimme Essen


Service
  • Deutschkenntnisse
    Schlecht

Bester Service

  • Nirgends

Die Dame der guest relation, die sich hier sicher auch zu Wort melden wird und eigentlich ihr Job ist, sich um gäste zu deren Zufriedenheit zu kümmern, ist überheblich, arrogant und denkt in keinsterweise an die Gäste. Sie wird sogar beleidigend vor anderen Gästen, als wir das Thema angesprochen haben. Da schrie diese Dame durch die ganze Rezeption. Unglaublich! So jemand gehört in kein 5 Sterne hotel ! Beleidigende Worte hat sie auf jedenfall drauf. Auch andere negative Bewertungen hier sind ja schon frech und arrogant beantwortet worden. Unprofessionell!


Familien

Beliebt bei Kindern

  • Nichts

Aktivitäten

Beliebte Aktivitäten

  • Pool
  • Strand

Pool
  • Verfügbarkeit der Liegen
    Sehr schlecht
  • Sauberkeit
    Sehr schlecht

Aktivitäten am Pool

  • Sonstiges

Wassertemperatur

  • kalt

Strand

Aktivitäten am Strand

  • Sonstiges

Extrakosten

Nur erwartete Kosten

  • Nein

Infos zur Reise
Verreist als:Familie
Alter von Kindern:0 - 2
Infos zum Bewerter
Vorname:Marie
Alter:36-40
Bewertungen:4
Kommentar des Hoteliers

Hallo Marie, Klare Vorschriften gibt es nur in Bezug auf die Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft durch Minderjährige: Hierzu ist nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 DSGVO die Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder zumindest deren Zustimmung zur Einwilligung der minderjährigen Person erforderlich, sofern diese unter 16 Jahre alt ist. Da es so der Fall bei Ihnen werden wir etwas abgerunderter Sprechen. Denke erst mal Volljaehrig werden und Diensleistung und Personen Beurteilen Als erstes finden wir das Mnderjaehrige...... Manager oder Mitarbeiter die eine Dienstleistung bringen Respektieren sollten. Denn wer noch nie in seinem Leben Gearbeitet hat kann es nicht wissen wie das ist Bei den Umstaenden zu Arbeiten und dann noch von So einer Minderjaehrigem Kind Beleidigt zu werden und der uns das Arbeiten Lernen will??????? Sorry aber haben keine Worte mehr dafür Uns faellt es w,rklch schwer soswas gelesen zu haben was absolut nicht der Wahrheit enstspricht, LG Armella Hill Hotel TEam & Management