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Jörg (51-55)
DeutschlandAus Deutschland
Verreist als Paar • November 2019 • 1-3 Tage • Sonstige
Hotel nimmt Anzahlung und erbringt keine Leistung
1,0 / 6

Allgemein
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Sehr schlecht

Meine Frau und ich hatten im Jahr 2017 einen Gutschein über 200 € für das Best Western Grand Hôtel Bristol Colmar von Freunden als Hochzeitsgeschenk erhalten, den meine Freunde direkt beim Hotel gekauft hatten. Der Gutschein enthält im Kleingedruckten (wörtlich zu nehmen - es ist so klein, dass man es kaum lesen kann) eine Begrenzung auf 2018. Im Jahr 2018 konnte ich allerdings aufgrund ernsthafter gesundheitlicher Probleme nicht verreisen. Ich hatte diesen Sommer das Hotel kontaktiert, ihnen von meinen gesundheitlichen Problemen erzählt und gefragt, ob ich den Gutschein dennoch für ein verlängertes Wochenende einlösen könnte. Dies wurde sofort bejaht, das sei kein Problem, ich solle allerdings eine schriftliche Anfrage beim Management stellen, was ich umgehend tat. Man teilte mir danach nach einiger Zeit zu meiner großen Verärgerung mit, dass man mein Ansinnen ablehne. Ich habe daraufhin die Direktion angeschrieben, dass es sich wohl sicherlich um ein Mißverständnis handele, denn a) es ist keine übliche Geschäftspraxis, Geld entgegen zunehmen, ohne Leistung zu erbringen b) es ist außerdem illegal, denn eine Beschränkung eines reinen Geldgutscheins auf ein jahr ist unzulässig (da kein Sachgrund vorliegt und dies den Kunden einseitig benachteiligt) und c) es ist zudem illegal, da eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Nach gängiger Rechtsprechung sind Leistungen zu erstatten die nicht erbracht werden (können) und zwar mit einer First von 3! Jahren.Dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung. Nach zahlreichen Emails bekam ich nach mehreren Monaten endlich eine Antwort. Die Directrice d’Exploitation teilte mir am 2.11. mit, man werde keine Leistung erbringen und das Geld leistungslos einstreichen - m.a.W. man wolle mich abzocken. Ich habe viele Jahre als international tätiger Berater gearbeitet und ich bin in Hunderten, wenn nicht Tausenden Hotels gewesen. Eine derartige Behandlung habe ich nirgends erfahren, weder in 5 Sternehotels noch in schäbigen Absteigen. Ich überlege jetzt, ob ich gerichtlich gegen das Hotel vorgehen werde.


Service
  • Sehr schlecht
  • s. Schilderung oben - unethische und rechtswidrige Abzocke


    Aktivitäten

    Beliebte Aktivitäten

    • Sonstiges

    Preis-Leistungs-Verhältnis: Sehr schlecht
    Infos zur Reise
    Verreist als:Paar
    Dauer:1-3 Tage im November 2019
    Reisegrund:Sonstige
    Infos zum Bewerter
    Vorname:Jörg
    Alter:51-55
    Bewertungen:2