Paar sitzt traurig zu Hause in der Nähe von gepackten Koffer für den Urlaub ©iStock.com/Prostock-Studio
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Urlaubstipp

Rücktritt von der Reise: Wann kannst Du kostenfrei stornieren?

Thomas ZwickerRedakteur und Reisejournalist

Das ist ärgerlich: Du hast Dich auf den seit Langem gebuchten Urlaub gefreut und kannst nun aus gesundheitlichen oder anderen Gründen doch nicht reisen. Wenn Du Pech hast, bleibst Du außerdem auf einem Großteil der Kosten sitzen. Es gibt eine Reihe von Bedingungen, unter denen Du zumindest einen Teil der Reisekosten erstattet bekommen kannst. Hier erfährst Du, welche das sind.

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Mehrere Laptoptasten und auf einer steht "Stornieren" mit einem Flugzeugsymbol daneben.
Du kannst dich immer entscheiden, eine Reise nicht anzutreten. © stock.adobe.com - studio v-zwoelf

Kann eine gebuchte Reise storniert werden?

Grundsätzlich kann Dich niemand zwingen, irgendwohin zu fahren. Du hast also jederzeit das Recht, auch grundlos eine Reise abzusagen, solange Du noch nicht abgereist bist. Die Frage ist eher, ob Du darauf hoffen kannst, den kompletten oder anteiligen Reisepreis zurückzubekommen.

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Ein Stapel Euromünzen, Geldscheine und ein Stift. Im Hintergrund unscharf eine Tastatur
Je früher die Entscheidung, desto mehr Geld bleibt für dich. © stock.adobe.com - v.poth

Was sind Stornogebühren?

Wenn Du eine Reise nicht antreten kannst oder willst, die Du bereits gebucht hast, kommt es auf den Zeitpunkt Deiner Kündigung an. Je früher Du absagst, desto mehr Geld bekommst Du im Regelfall erstattet. Der Reiseveranstalter kann dann zwar die Kosten für die Reise nicht mehr beanspruchen, er bekommt aber eine Entschädigung für den Ausfall, die sogenannten Stornogebühren.

Diese fallen umso höher aus, je näher der geplante Reiseantritt liegt, denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Veranstalter die freie gewordenen Plätze noch anderweitig verkaufen kann, sinkt. Die genauen Sätze der Stornogebühr findest Du in den Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters

Generell gilt, dass die vom Veranstalter verlangte Entschädigung „angemessen“ sein muss. Es gibt zudem Richtwerte, die der Orientierung dienen können. So werden typischerweise rund 20 % Stornogebühr bei einem Rücktritt etwa 60 Tagen vor Reisebeginn fällig, ca. 50 % bei 35 – 59 Tagen oder 80 % bei Absage 7 – 14 Tagen vor Antritt der Reise. Der komplette Reisepreis wird nur unter besonderen Umständen zurückgezahlt (siehe weiter unten).

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Eine Hand von dunklem Hintergrund. Über ihr ist ein hell leuchtendes Plus abgebildet, um das kleine Symbole von Familie, Gesundheit, Auto, Haus, Medizin und Reisen abgebildet sind.
Reiserücktrittsversicherungen können sich lohnen © stock.adobe.com - ภัทรชัย รัตนชัยวงค์

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Am einfachsten und sichersten ist es, wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast. Diese umfasst eine ganze Reihe von Gründen, aus denen Du eine gebuchte Reise auch kurzfristig noch absagen kannst, ohne finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen. Dazu können unter anderem Krankheiten, Trauerfälle oder auch Probleme mit der Arbeit oder der Schule zählen. Die Versicherungsbedingungen sind dabei von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Regelung, also unbedingt vor Abschluss einer Police das Kleingedruckte lesen.

Der Reiseveranstalter bekommt zwar trotzdem seine Entschädigung. In diesem Fall übernimmt die Versicherung aber diese Kosten, damit Du den gesamten Reisepreis zurückerhältst. Trittst Du die Reise wie geplant an, können die Kosten für die Versicherung nicht erstattet werden.

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Auf einem Koffer liegt ein Reisepass, Bargeld und steht "Reisewarnung".
Bei aktiver Reisewarnung bekommst du den vollen Preis zurück © stock.adobe.com - blende11.photo

Gibt es eine vollständige Erstattung ohne Versicherung?

Den kompletten Preis für Deine Pauschalreise bekommst Du erstattet, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände eintreten. Das ist typischerweise dann der Fall, wenn es im Reiseland zu Unruhen kommt und das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgibt. Die gibt Dir das Recht, kurzfristig zu stornieren, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen.

Eine solche Reisewarnung kann übrigens auch wegen einer Pandemie, wie etwa Corona, ausgesprochen werden. In diesem Fall sind Stornierungen von Reisen in betroffene Gebiete bei voller Kostenerstattung erlaubt.

Wenn der Reiseveranstalter seinerseits absagt, kannst Du Dein Geld zurückfordern, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach der Absage. Gutscheine vom Veranstalter musst Du nicht akzeptieren.

Sollte der Veranstalter die Rahmenbedingungen der Reise verändern, indem beispielsweise ein deutlich schlechteres Hotel gewählt wird oder sich die Flugzeiten erheblich verschieben, hast Du ebenfalls ein Recht auf gebührenfreie Stornierung. Das Gleiche gilt, wenn der Preis für den Urlaub um mehr als 8 Prozent ansteigt.

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Reisen werden immer häufiger online gebucht © fotogestoeber - stock.adobe.com
Bei eigenen Buchungen bist du auf Kulanz angewiesen © stock.adobe.com - fotogestoeber

Individuelle Reisen absagen – geht das?

Eine Pauschalreise lässt sich recht einfach stornieren. Die Bedingungen sind dabei oft eindeutig und transparent und betreffen alle Teile der Reise. Anders verhält es sich bei Reisen, die Du selbst zusammengestellt hast. Für Flug- oder Hotelbuchungen im Internet gibt es zum Beispiel kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, der Kauf kann nicht innerhalb von 14 Tagen kostenfrei rückgängig gemacht werden, es sei denn, es ist anders ausgewiesen. Fluglinien und Hotels bieten auf ihren Websites bei einer Buchung unterschiedliche Stornomöglichkeiten an, die dann höhere Preise nach sich ziehen, aber trotzdem sinnvoll sein können.

Auch andere Bestandteile der Reise, wie Ausflüge, Skipässe oder Wellnessanwendungen, die vorab gebucht wurden und nun nicht mehr in Anspruch genommen werden können, sind schwierig abzusagen. Ein Recht auf Erstattung hast Du meist nicht. Du kannst nur den Anbieter kontaktieren und auf Kulanz hoffen. Alternativ kannst Du versuchen, die Leistung weiterzuverkaufen. Das geht zwar fast immer mit Verlusten einher, ist aber besser, als gar nichts zurückzuerhalten.

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Aktenordner auf Tisch mit eingehfteten Papieren und einem chaotischen haufen Quittungen.
Reiche die Belege zeitnah ein © stock.adobe.com - Sina Ettmer

Ein Reiserücktritt ist kein Reiseabbruch

Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass eine Reiserücktrittsversicherung lediglich dann einspringt, wenn die Reise vor dem Antritt abgesagt wird. Passiert etwas Unvorhergesehenes, während Du Dich bereits im Urlaub befindest, sorgt hingegen die Reiseabbruchversicherung dafür, dass Du vorzeitig bei anteiliger Kostenerstattung etwa fürs Hotel nach Hause fahren kannst. Du bekommst dann auch Kosten für gebuchte Mietwagen oder Ausflüge erstattet, die Du auf der Reise nicht mehr in Anspruch nehmen konntest. Wichtig ist, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und Belege einzureichen.

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Terminplanung @ Rawpixel.com - stock.adobe.com
Bei Flex Angeboten kannst du spontan entscheiden @ stock.adobe.com - Rawpixel.com

Bis wann musst Du stornieren?

Bei HolidayCheck haben viele Reiseveranstalter tolle Flex Angebote, die Du auch sehr spontan stornieren kannst. Vor allem der Veranstalter HolidayCheck Reisen bietet dabei viele Optionen. Mehr dazu erfährst du hier.

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Geschrieben von:Thomas Zwicker