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Reisetippbewertung Zollbestimmungen
4 von 4 User (100%) finden diese Bewertung hilfreich.
Alter: 19-25
Reisezeit: im Juli 09
Weiterempfehlung: Keine Angaben
Ø dieser Bewertung: Keine Angaben
Einfuhr von Waren in die Schweiz und in die EU
Aus Ägypten dürfen folgende Freimengen (ohne Einfuhrverzollung beim Flughafenzoll) in die Schweiz und in die EU eingeführt werden:
Bestimmungen gelten pro erwachsene Person (ab 17 Jahren)
Tabak: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos oder 50 Zigarren.
Zudem zählen 250 gr. Drehtabak bzw. Shishatabak
Kaffee: 1 kg
Alkohol: 1 Liter Spirituosen (> 22% vol.)
2 Liter Alkohol (< 22% vol.)
4 Liter Wein
16 Liter Bier
Allgemeine Freimenge (Warenwert) von Waren jeglicher Art
EU: 430.00 Euro
CH: 300.00 Euro
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass Wasserpfeifen (Shisha) und das dazugehörige Zubehör (Tabak, Kohle, Schläuche, etc...) nicht im Handgepäck mitgeführt wird.
Teppiche (zbsp. Kamelhaar oder ägyptische Baumwolle) dürfen ebenfalls nicht im Handgepäck mitreisen.
weitere Informationen unter http://www.sellpage.de/zollbest3.htm oder http://www.zoll.de oder www.evz.admin.ch