Preisfrage:
wer kann ein Z-Angebot eines TUI-Reisecenters schlagen ? Antwort: eine Hai-Attacke im Roten Meer. Preisverfall in Ägypten, Preise um rund 35% reduziert ( MLC Kalawy im Januar 2011 ).
Gruss Gabriela
Preisfrage:
wer kann ein Z-Angebot eines TUI-Reisecenters schlagen ? Antwort: eine Hai-Attacke im Roten Meer. Preisverfall in Ägypten, Preise um rund 35% reduziert ( MLC Kalawy im Januar 2011 ).
Gruss Gabriela
Wer will denn überhaupt noch RV kritisieren ? Sie sind wie sie sind, sie handeln wie sie immer handeln, sie sind zäher als Leder, schweigen so lange wie es geht, negieren grundsätzlich fast alles, lassen höchstens mal einen Brosamen vom Tisch fallen und wollen das noch als "wohlmeinende Geste" verkaufen.
Aus Sicht der RV: geht doch, oder ? Alles richtig gemacht !!
Gruss Gabriela
Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, es ist in der Türkei gesetzlich vorgeschrieben, die Badestege im Winter abzubauen, so das nur noch das Eisengerüst stehen bleibt.
Gruss Gabriela
Danke für deine Antwort.
Ich kann nur berichten, mit welcher Gelassenheit mir das TUI-Reisecenter von seiner Exclusivität berichtete. Und ich kann bestätigen, das mein Reisebüro, in welchem ich seit fast 20 Jahren Reisen buche, "not amused" war. Für 2 Wochen € 500.-- zu sparen, das ist kein Pappenstiel.
Ich glaube aber, das der Branchenprimus sich in seine Geschäftspolitik nicht reinreden lässt. Magic Life gehört zur TUI genau so wie seine Reisecenters, und ich kann mir sehr gut vorstellen, das man dort eigene Vorstellungen von Marketing oder Absatzförderung hat.
Ich hoffe nur, das sich HC nicht den Werbeslogan auf die Fahnen geschrieben hat, wonach man einem Kunden, der das gleiche Angebot woanders günstiger vorfindet diesem die Differenz erstatten will. Könnte dann teuer werden.
Gruss Gabriela
Zur Verstärkung meiner Frage:
gibt es diese sogenannten "Z-Angebote" der TUI, auf die weder HC noch alle Reisebüros um die Ecke, sofern sie denn kein TUI-Reisecenter sind- Zugriff haben ? Ja oder Nein ?
Gruss Gabriela
Dazu habe ich eine Verständnisfrage:
ich habe das Angebot des TUI-Reisecenters (war buchbar nur in einem befristetem Zeitraum für bestimmte befristete Abflüge ) verglichen mit HC-Angeboten zum gleichen Zeitpunkt sowie mit dem Reisebüro meines Vertrauens.
Mein Reisebüro sagte mir: da kommen wir nicht ran.
Frage an Günter: wäre HC denn daran gekommen ?
Gruss Gabriela
Nein, die Alternative, ein Mövenpick-Hotel zum Übernachten, prima Frühstück, freier Absacker, und am nächsten Morgen bequem in 2 Stunden von Stuttgart nach München, also diese Alternative war weitaus vorteilhafter. Ansonsten: kurz vor Mitternacht per S-Bahn in 40 Minuten bis Hbf, dann weiter mit Taxi nach Hause.
Rechnen muss man können !! Aber im Prinzip von Radio Eriwan hast du Recht: ohne klagen geht nichts. Als eifriger user hier solltest du das wissen, die RV sind anscheinend alles Schwaben: mir gebbet nix !!
Gruss Gabriela
Wir haben in den vergangenen Jahren u.a. auch bei der TUI unseren Urlaub gebucht. Zwei Erfahrungen sind haften geblieben, alles andere verlief ohne Probleme:
1.) wurde einmal der planmässige Rückflug gecancelt. Alteranativangebote: entweder einen Tag früher zurückfliegen ( ca. € 20.-- Schadensersatz ) oder zum gebuchten Termin den Rückflug zu einem anderen Flughafen. Ein verlangter höherer Schadensersatz wurde von der TUI abgelehnt, aber -bei identischer später Ankunftzeit gegen 22.30 Uhr- wurde die Übernachtung plus Frühstück und der nächtlichen Absackergetränke mit ca. € 150.-- für 2 Personen anstandslos bezahlt. Das hätte man billiger haben können. Da geht es wohl nur ums Prinzip.
2.) Entgegen aller Behauptungen -auch von HC- gibt es spezielle Angebote, die weder im Reisebüro um die Ecke noch bei HC zu buchen sind. Nur in den TUI-Reisecenter sind sogannte Z-Angebote zu erhalten. Für uns eine Ersparnis von ca. € 250.-- pro Person für 14 Tage Ägypten im MLC Kalawy.
Gruss Gabriela
Die Reise wurde bei Schauinsland gebucht. Es ist völlig normal, das deutsche Veranstalter auch Abflüge von ausländischen Flughäfen anbieten. Und dann gelten dafür auch die inländischen AGB des RV`s, sofern nichts anderweitig darin festgelegt wurde. Demzufolge muss ein Schweizer Staatsbürger im Streitfall den RV in Deutschland verklagen. Es ist juristisch nicht relevant, ob diese Reise in der Schweiz oder in Deutschland gebucht wurde.
Für den hier zur Diskussion stehenden Abflug am 22.12. würde ich den RV mit Fristsetzung auffordern, den Reisevertrag zu erfüllen. Falls er das nicht kann, müsste vom Reisenden eine Alternative angekündigt werden Z.B. eine Taxifahrt von Zürich nach Basel. Was für den Reiwsenden zumutbar ist entscheidet nicht der RV, das entscheiden immer noch die Gerichte, die den Einzelfall beurteilen. Der Reisende muss nicht den unbequemsten Weg -weil der billigste- akzeptieren.
Gruss Gabriela
Ich kann mir nicht vorstellen, das in der Schweiz die Grundelemente eines Vertrages, nämlich Leistungsbeschreibung und Preis dafür, anders sein sollten als bei uns. Auch in der Schweiz müssten gegfl. die Konsequenzen für einen solchen Fall in den AGB eindeutig fixiert sein.
Gruss Gabriela
Änderung der Streckenführung bedeutet, das vor dem Zielflughafen auch ein weiterer Flughafen angeflogen werden kann. Der RV bleibt aber verpflichtet, den Reisevertrag einzuhalten, und den Urlauber -wie gebucht- von A nach B zu befördern. Wird der ursprüngliche Zielflughafen nicht angeflogen obliegt dem RV die Organisation einer Ersatzbeförderung. Eine angebotene Geldpauschale mit dem unausgesprochenen Gedanken: jetzt sieh mal zu wie du damit nach Hause kommst ist rechtlich nicht in Ordnung.
Gruss Gabriela
Nun, gofi bezog sich auf Insidergerede in einem Urlaubsland. Das sollte man nicht unterschätzen, denn man kennt sich in der Branche ja. Und das ist nicht nur im Tourismus so ! Richtig ist aber auch, das dann leicht das "negative" Verhalten des oder der Wettbewerber noch mehr betont wird.
Aber schön wird es sein, das wir "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" noch weit im nächsten Jahr auf die angekündigten Aktivitäten von FTI warten werden. Erinnert mich ein bischen an die Geschichte vom Engel Aloisius, der durch das Vergessen seines Auftrages bewirkte, das die Bayerische Staatsregierung immer noch auf die himmlischen Eingaben wartet.
Tja, gofi, dann wirst du auch noch warten müssen. Mein Rat: vergiss es und geniesse diesen und den nächsten und den übernächsten und den ....... Urlaub.
Gruss Gabriela
Da stimme ich uneingeschränkt zu. In der Lagune vom MLC Kalawy können auch Kleinkinder am Rand des Strandes rumplätschern, es wird erst ganz langsam tiefer bis zum Punkt, wo richtiges Schwimmen im Wasser möglich ist. Findet man an den dortigen Stränden eher selten, wobei ich nur für Sharm-el-Sheik und der Makadi-Bucht sprechen kann.
Gruss Gabriela
Nun sind die foren-Regeln eindeutig, ein Vermittler darf hier nicht genannt werden. Aber man sollte die Kuh im Dorf lassen, denn anscheinend -wie es aussieht- wird sich der Discounter als Vermittler aus welchen Gründen auch immer wohl etwas mehr in die Pflicht nehmen lassen als es je ein anderer Vermittler tun wird, weil der es gar nicht müsste. Ich würde daher empfehlen, das "Entrüsten" etwas niedriger zu hängen. Ich bin auch gespannt, wie hier weiter berichtet wird.
Was in diesem Fall u.U. strafrechtlich relevant sein sollte, sprich ein Verschulden des Vermittlers, glaube ich nicht, dazu einen Ansatzpunkt zu erkennen. Vermittler sind Vermittler und nicht mehrklassig. Sollte es aber von der Seite aus Empfehlungen gegeben haben, wg. möglicher Probleme des RV zu stornieren sässe man aber unzweifelhaft mit im Boot.
Gruss Gabriela
Das Landgericht Köln ( AZ 31 O 76/10 ) hat Germanwings untersagt, Fluggäste mit komplizierten Antragsformularen davon abzuhalten, bei stornierten Flügen Rückerstattungen -Flughafengebühren und Steuern- zu fordern. Das Ausfüllen des Formulares sei sehr zeitaufwendig und dazu noch mit Kosten verbunden, so dass der Verbraucher unter Umständen lieber darauf verzichte, seine Rechte einzufordern. Nach dem Willen der airline soll der Kunde aus dem Internet ein mehrseitiges Formular herunterladen, von Hand ausfüllen und per Post versenden. Das Gericht meinte, das sei nicht nachvollziehbar.
Gruss Gabriela
Ich vermute, das die Frühbucher dieses Mal auf der Sonnenseite sein werden. Wer vor Monaten schon gebucht hat lag noch vor dem trend, das es in Zukunft bei uns wieder alles Besser und Schöner sein wird, und demzufolge Preisreduzierungen eher unwahrscheinlich sein werden.
Ich gehe davon aus, das sogenannte Tagesreise -basierend auf einem aktuellem Markt- die Frühbucherpreise nicht erreichen werden, im Gegenteil, sie werden sich auf einem Niveau knapp unterhalb des Katalogpreises bewegen, mit Tendenz steigend, da nicht nachprüfbar das Argument "ausgebucht" kommen wird. So ist der Markt !!
Gruss Gabriela
Tja, wie ist das mit den Statistiken ? Sattes Plus bezogen auf welches Jahr ? 2008 ging die Branche extrem positiv in den Ausblick 2009 und wollte die Rezession nicht zur Kenntnis nehmen ( am Urlaub wird zuletzt gespart ), und Krise, welche Krise ?
Es wäre schön, wenn echte Zahlen für 2007/2008/2009/2010 genannt werden. Dann kann jeder sich ein echtes Bild machen.
Gruss Gabriela
Stuttgart21 lässt grüssen. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben über 100 Passgiere von Ryan-Air in Belgien gestern einen Flieger nicht verlassen, weil er statt des Zielflughafens einen anderen airport aus was aus welchen Gründen auch immer angeflogen hat. Die Besatzung hat den Flieger verlassen, die Türen abgeschlossen. Nach 4 Stunden sollen die Passagiere den Flieger verlassen haben und in Busse eingestiegen sein, die sie in den 350 km entfernten ursprünglichen Zielort gebracht haben.
Mal von mir ohne Kommentar, aber das Volk meldet sich. Ob richtig oder falsch will ich nicht entscheiden.
Gruss Gabriela
Der Irrtum wurde innerhalb von 6 Tagen entdeckt und angezeigt. Damit braucht man gar nichts mehr zu unternehmen, da der Vertrag rückabgewickelt wurde. Es gibt den status wie vor der Buchung. Das neue Angebot des RV zu einem um 33% höheren Preis muss niemand annehmen.
Der Zeitraum von 6 Tagen wird von den Gerichten akzeptiert. Es ist also sinnlos, auf Erfüllung des ursprünglichen Preises zu beharren.
Gruss Gabriela
Das lese ich ein bischen anders im neuen Katalog. Es wird lediglich der Club Kemer für Jugendliche unter 16 Jahre abgeschottet. Gab es früher schon mal, damals aber erst ab 12 Jahre.
Ansonsten liest man im im ersten Teil des neuen Kataloges für die anderen Clubs ein sehr breit gefächertes Angebot für kids aller Altersklassen.
Aber insgesamt passt sich alles in eine zielgruppengesteuerte Ausrichtung ein, incl. der Schliessung einiger Clubs für den deutschen Markt.
Gruss Gabriela