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gabriela_maier

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  • Reise nicht rechtzeitig bezahlt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @anne49:

    mein Beitrag bezog sich in erster Linie auf das darüber stehende posting. Aber ich gebe zu, ich bin mit der Auslegung von mosaik auch nicht so ganz einverstanden. Die von ihm geäusserte "theoretische" Vorhaltepflicht der Reiseunterlagen durch den Veranstalter gegfl. bis kurz vor Abflug geht mir zu weit. Ob das ein RV tun müsste, wenn der Reisende avisiert, er würde den Reisepreis bei Abholung der Unterlagen bezahlen kann ich mir nicht vorstellen. Ich störe mich an der "Pflicht", eine gegenseitige Vereinbarung dieser Übergabekriterien ist verhandelbar und daher denkbar.

    Und ist Nachsicht im Vertrag vorgesehen bzw. vereinbart ? Kann natürlich gewährt werden, hängt aber m.M. nach nur vom Wohlwollen des Vertragspartners ab. Gibt es Vertragsbedingungen 1. und 2. Klasse ? Im Vertragsrecht eigentlich nicht, es sei denn, es wurde vereinbart.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise nicht rechtzeitig bezahlt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich denke, die xxxler ( die modernste Variante des Buchens, wie man hier sagt ) hätten mit Sicherheit was dagegen, die Zahlung möglicherweise bis ultimo ( direkt vor Abflug) zu verweigern. Eigentlich ist das vereinbarte Zahlungsziel bindender Vertragsbestandteil. Allerdings stimme ich zu, wenn Reisen z.B. 14 Tage oder vor Abflug gebucht werden, da gelten höchstwahrscheinlich aus der Praxis heraus andere Gesetze. Ich habe ja auch schon die Reiseunterlagen am Flughafen abgeholt, und sie bekommt man ja nur mit dem Nachweis der erfolgten Zahlung.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na also, da hat bahama247 ja genau die Begründung geliefert, warum die airline so und nicht anders ihre Strategie durchzieht: "ich weiss nicht, ob ich klagen würde".

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das übliche Verfahren ist, Klagen im letzten Moment aussergerichtlich durch Zahlung der Forderung zu erledigen, um dadurch einen Präzedenzfall -sprich ein Urteil- zu vermeiden. Das machen auch andere Unternehmen, vor allen Dingen sehr gerne die Versicherungen in schwierigen teuren Angelegenheiten, um die Klagewelle auf niedriger Frequenz zu halten. Also wie schon oft gesagt: jeder der was will, muss individuell klagen. Leider ! Unser ( sehr sehr gutes ) Rechtssystem gibt da nichts anderes her also nix mit Sammeklagen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Man möge mir bitte auf die Sprünge helfen:

    was steht dem Urteil eines Amtsgerichtes im Wege, wenn der Richter einen Anspruch von € 400.-- zubilligt ? Er kann, muss aber nicht wg. der Grundsätzlichkeit ( welcher ? ) eine Berufung zulassen.Und wenn er das nicht tut: dann steht das Urteil !!

    Und wie wollen sich Rechtsschutzversicherungen aus der Verantwortung stehlen, wenn positive Urteile zu Gunsten der Betroffenen gefällt wurden ? Die Police wird nicht belastet, das zahlt immer noch der Prozessverlierer, denn die Kosten müssen immer bezahlt werden, unabhängig von der Schadensersatzforderung. Und in erster Linie geht es nur darum in der nächsten Instanz.

    Unstrittig: die Kostenbelastung aus dieser EU-Gesetzgebung ist für die airlines eine Katastrophe und wird früher oder später in die Kalkulation einfliessen müssen. Das wird aber die eine oder andere airline besser in den Griff kriegen.

    Ich kann die Argumentation nicht gutheissen, wenn hier immer wieder vor Kostensteigerung gewarnt wird, wenn die airlines ein windiges Geschäftsgebahren an den Tag legen. Und genau so wenig akzeptiere ich Argumente wie: es sind ja nur relativ wenige Fälle, wo das passiert und -die weiterführende Logik- das eben dann die Betroffenen das leider im Sinne des guten Preises ( für alle ) eben hinnehmen müssten.

    Man kalkuliert hier mit einem künstlich hochgewetteten Prozessrisiko und der Drohung auf unendliche Instanzen. Das zeigt vielleicht bei vielen Betroffenen Wirkung, aber ändert nichts daran, das in unserem Rechtssystem nur derjenige "Recht" ( oder ein Urteil ) bekommt, der den Rechtsweg beschreitet   

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @gastwirt:

    nein, du stehst nicht auf der "Liste". Aber die 4 oder 5 user, die auf einer solchen"Liste" stehen würden sind doch auch so bekannt. Wundert mich aber, das sie dir anscheinend fremd sind. Oder irre ich ?

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ist doch zumindest schön, das sich bei diesem Thema die "Fronten" geklärt haben. Ich glaube, nicht nur mir war es schon lange klar, das in bestimmten Situationen eines threads nach Plan die -in Bayern sagt man- Wadlbeisser nach vorn mussten. Aber es ist richtig: dadurch kann jeder in Zukunft bestimmte Beiträge richtig einordnen.

    @Bernhard707:

    richtig, ich hatte FTI für das ad hoc Verhalten vor Ort gelobt, und genau so richtig: ich habe es auch für eine kluge Marketing-Strategie gehalten, sich vom Wettbewerb abzuheben.

    Aber das galt nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem FTI eine 180° Wende vornahm. Wenn du mich schon zitierst, solltest du keine Meinungsäusserung von mir aus dem Zusammenhang reissen. Ich bin also von keinem schmalen Brett gesprungen, das trifft nur auf FTI zu. Ich könnte jetzt auch sagen: das war und ist typisch Bernhard707, aber das tue ich nicht. Weiss ja eh jeder.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Hotelbewertungen im Visier
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @curi:

    zu spät gelesen, aber ich ich mach mich schlau. Verzeih meine Schwächen ! Wenn dem so ist wäre ich ja zufrieden, denn eine andere Lösung weiss ich auch nicht.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Hotelbewertungen im Visier
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @anne49:

    mein Eingangsposting war keine persönliche Bewertung, es war eine Wiedergabe eines Artikels in der SZ vom heutigem Tage.

    Nur, was ich später gesagt habe, waren persönliche Meinungsäussrungen.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Hotelbewertungen im Visier
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich wäre ja schon damit zufrieden, das -im Sinne einer Gegendarstellung- einer sehr extremen negativen Bewertung sofort die Antwort des Hoteliers dagegen gestellt wird. Man könnte -ohne Kommentar- nach Eingang der Stellungnahme die Kritik wieder einstellen und die Gegendarstellung aktuell dann dazu. Und das so stehen lassen. Kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Ich bin immer sehr mistrauisch, wenn ich Bewertungen lese, die einen Urlaub in Bausch und Bogen total in die Pfanne hauen. Natürlich gibt es mal Kritikpunkte, aber es scheint so, das bei ( persönlichen ? ) Problemen nicht die Substanz des Kritikpunktes angeführt wird, nein, dann ist halt alles schlecht oder sehr schlecht gewesen.

    Bei einer allgemeinen Bewertung eines Hotel von 80% plus könnte der Hotelier locker auf eine Antwort verzichten, aber er täte trotzdem gut daran, seinen guten Ruf nicht aufs Spiel zu setzen, und individuell zu antworten. Die Kritik einer Bewertung zu kritisieren finde ich ja auch nicht gut ( habe mich von Argumenten in einem anderen thread überzeugen lassen ), das läuft wirklich ins Uferlose.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Hotelbewertungen im Visier
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Möglicherweise bin ich wirklich falsch. Aber eine veröffentlichte Kritik und die dagegen gestellte Erwiderung des Hoteliers, sprich also Rede und Gegenrede: warum kann sich daraus keine fruchtbare Diskussion ergeben ? Da würde sich u.U. sogar manche Kritik in Luft auflösen.

    Ich glaube ja auch nicht, das es in Deutschland mal dererlei Klagen geben wird, aber vergessen wir nicht: in Europa ( England !!! ) ist nach europäischem Recht viel möglich. Sehe ein, schwierige Situation. Aber ein "unter Verschluss" gehaltenes Portal finde ich auch nicht gut.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Hotelbewertungen im Visier
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das sehe ich genau so. In Amerika kann man erfolgreich klagen, wenn ich mir die Finger verbrenne, weil ich mir einen heissen Kaffee aus einem Automaten in einem Pappbecher ziehe, und nicht vorher gross angezeigt worden ist: Vorsicht ! Heisser Kaffee !!

    @curi: habe ich das richtig verstanden, das der Hotelierzugriff hier aber "out of bounds" ist ? Also Rede und Gegenrede nicht öffentlich diskutiert werden kann ?

    Ich würde die offene Diskussion bevorzugen. Ich bin übrigens auch der Meinung, das eine nicht zu geringe Zahl von negativen Beurteilungen nicht an den Hotels liegt, sondern an persönliche Problemen der Urlauber, die ein Ventil gesucht haben. Aber das kann eben nur in der Diskussion offen gelegt werden.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Hotelbewertungen im Visier
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @anne49:

    ich habe diese Meldung völlig wertfrei und kommentarlos eingebracht. Was deine Fragen angeht hat die curi wohl ausreichend beantwortet. Ich selbst kann es nicht.

    Bin aber der Meinung, das hier nicht nur ein Eingriff auf die Meinungsfreiheit geplant ist, ich denke eher, das die Einrichtung "Hotelbewertung" an sich das Ziel sein wird. Im Zeitalter des Internet haben negative Aussagen einen stetig steigenden Verbreitungsgrad, und werden für Kaufentscheidung stark berücksichtigt.

    Man greift aber von der falschen Seite an: statt sich mit der Kritik auseinander zu setzen will man pauschal klagen. Auch hier könnte aber das Internet helfen: warum nicht mehr Öffentlichkeit für Kritik und Gegenrede ?

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    letztmalig von mir OT:

    @lexilexi: Schreihälse haben so gut wie nie Recht ! Wenn du die Begriffe der Revision und der Berufung im Rechtswesen nicht einordnen kannst, ist ja nicht schlimm. Nobody is perfect.

    Aber Stil und vor allen Dingen Substanz hatte dein Beitrag wirklich nicht. Fällt mir übrigens in letzter Zeit öfters auf.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na gut, spalten wir OT weiter Haare:

    im Rechtswesen ist die Revision die Möglichkeit, ein Urteil auf die Einhaltung von Rechtsfragen von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen.

    Berufung im Streifall über  € 600.-- kann jeder gegen ein Urteil einlegen, allein deswegen, weil er es für falsch hält. Dann werden die Argumente -ebenfalls von einer höheren Instanz- neu bewertet. Aber grundsätzliche Rechtsfragen werden da nicht unbedingt verhandelt werden.

    Hier muss man aber von einer zu verneinenden "Revisionsmöglichkeit" sprechen, da keine Rechtsfragen missachtet wurden. Grund: es gibt keine Berufung zu Entscheidungen unterhalb des Streitwertes von € 600.--, es sei denn, der Amtsrichter lässt sie ausdrücklich zu.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Hotelbewertungen im Visier
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wurde heute in der SZ veröffentlicht:

    "Erstmals wollen Hotels gemeinsam gegen unfaire Bewertungen in Internetportalen vorgehen. Das britische Beratungsunternehmen Kwik-Chex kündigte Klagen gegen ×Werbung× an, einem Dienst im Internet, der zum Reisekonzern ×Werbung× gehört. Mehr als 300 Hotels hätten sich einem Aufruf von Kwik-Chex angeschlossen. Die meisten stammen aus Grossbritannien und den USA, heißt es in der Branche. Daraus schliessen Experten, dass Kwik-Chex in Europa und Nordamerkia Klagen einreichen könnte. Angeblich wäre ein solches Vorgehen von grundsätzlicher Bedeutung, da es bisher kaum rechtliche Möglichkeiten gab, erfolgreich gegen unzutreffende Bewertungen vorzugehen.×Werbung× wollte zu schwebenden Rechtsangelegenheiten keine Stellung nehmen"

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Meine Bemerkung bezog sich auf den Fakt eines Urteiles. Das Urteil eines Amtsgerichtes bei einem Streitwert unterhalb von € 600.-- kann ( Ausnahmen wegen einer grundsätzliche Bedeutung sind aber möglich ) nicht mehr revidiert werden. Zum Beispiel durch das Rechtsmittel der Berufung. In der verhandelten Sache ist Recht gesprochen worden. Und das Urteil ist dann von beiden Streitparteien hinzunehmen.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @blondtiger:

    völlig richtig, was du geschrieben hast. Die Beweislast einer Kündigung liegt beim "Kündiger". Und nicht nur das, er muss auch beweisen, das sie in in der ausgesprochenen Form beim "Gekündigten" angekommen ist bzw. ankommen musste. Das entscheidet allein ein Richter im jeweiligen Einzelfall. Ich würde noch nicht mal jetzt einen Anwalt einschalten, kann man doch immer noch, wenn eine Klage von FTI ins Haus flattert.

    Was mir hier sauer aufstösst -bedingt auch durch Beiträge sich in dieser Thematik immer wieder äussernden bestimmter user- ist die Tatsache, das FTI nachträglich Zusagen ihrer Reiseleitung vor Ort wohl sehr massiv und rigide zurücknimmt. Ich war nicht betroffen, verlasse mich deswegen auf die hier getätigten Aussagen. Das haben andere RV viel besser und vernünftiger gelöst. Unstreitig, das es eine Kostenteilung wie auch immer geben müsste, aber dann hätte man vor Ort nicht den Bagger so weit aufreissen sollen. Und allein deswegen sollte FTI auf den Kosten hängen bleiben.

    Es gibt wohl bis heute keine Klage von FTI, man könnte daher meinen, sie haben nur heisse Luft produziert.  Jetzt, fast 3 Monate, nach dem die Rechnungen rausgegangen sind.

    Nur zum Verständnis, da es hier anderslautende Beiträge gab: die Streitwerte liegen nahezu ausschliesslich unter  €600.-- und damit unterhalb einer Revisionsmöglichkeit. Der Klagepunkt ist aber, ob eine Kündigung durch FTI rechtsgültig ausgesprochen wurde. Wenn der Richter am Amtsgericht sagt nein, ist die Sache erledigt. Nur wenn er die besonderen Umstände der höheren Gewalt in seine Entscheidung einbezieht würde er eine höhere Instanz akzeptieren.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich habe mich jetzt nicht so genau eingelesen, aber es ist zumindest in Deutschland so, das ein Leistungserbringer für seine Erfüllungsgehilfen haftet. Wie schon geschrieben, er kann ja im Innenverhältnis dort Regress nehmen. Er bleibt aber insgesamt verantwortlich. Zugegeben: mit ausländischen Partner muss man nachschauen, was für AGB vereinbart wurden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug überbucht/ kein Alternativflug/ Entschädigung
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Hallo privacy,

    das sehe ich auch so. Aber steht dem im Wege, das man dieses Recht nicht doch auch abtreten kann ? Z.B. an den RV, der einen Schadensersatz insgesamt abwickeln muss, schliesst ja auch den Hotelaufenthalt ein. Wer im Schadensfall pauschal Ersatz leisten muss darf sich im Wege des Regresses immer wieder einen Teil von anderen Verantwortlichen zurückholen. Allein um diesen Scharmützeln aus dem Wege zu gehen bleibe ich dabei: mein Ansprechpartner würde immer mein direkter Vertragspartner sein. Soll der doch klarkommen in seinen Innenverhältnissen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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