mein Beitrag bezog sich in erster Linie auf das darüber stehende posting. Aber ich gebe zu, ich bin mit der Auslegung von mosaik auch nicht so ganz einverstanden. Die von ihm geäusserte "theoretische" Vorhaltepflicht der Reiseunterlagen durch den Veranstalter gegfl. bis kurz vor Abflug geht mir zu weit. Ob das ein RV tun müsste, wenn der Reisende avisiert, er würde den Reisepreis bei Abholung der Unterlagen bezahlen kann ich mir nicht vorstellen. Ich störe mich an der "Pflicht", eine gegenseitige Vereinbarung dieser Übergabekriterien ist verhandelbar und daher denkbar.
Und ist Nachsicht im Vertrag vorgesehen bzw. vereinbart ? Kann natürlich gewährt werden, hängt aber m.M. nach nur vom Wohlwollen des Vertragspartners ab. Gibt es Vertragsbedingungen 1. und 2. Klasse ? Im Vertragsrecht eigentlich nicht, es sei denn, es wurde vereinbart.
Gruss Gabriela