Also das verstehe ich jetzt beim besten Willen nicht. Wenn man die postings von privacy und mosaik richtig interprätiert würde eine separate Klage a) gegen die Fluggesellschaft und b) gegen den RV Sinnn machen.
Da in einer Pauschalreise der Flugkostenanteil nicht ausgewiesen ist, die Reise als Pauschalreise aber wie gebucht nicht zustande gekommen ist, müsste sich meiner Meinung nach wenn überhaupt nur der RV ( aus eigenem Interesse )die Rechte vom Reisenden an die airline abtreten lassen, selbst aber insgesamt für den gebrochenen Reisevertrag geradestehen. In Schadensersatzprozessen wird immer danach gefragt, ob es anderweitigen Regressanspruch aus anderen Versicherungen gegeben hat.
Ich bin beinahe sicher, mehr als 50% Schadensersatz plus 15% für die verspätete Information sind nicht drin.
Aber zugegeben, es wäre interesant: der Reisende verklagt die airline und den RV auf Schadensersatz, der RV beruft sich auf das Verschulden der airline und deren pauschale Ersatzleistung und weist seinerseits alle weitergehenden Ansprüche ab, weil mit der Ausgleichszahlung der airline alle Ansprüche des Reisenden abgegolten sind.
Nee, ich würde mich einzig und allein an meinen direkten Vertragspartner halten. Da wäre ich auf der sicheren Seite.
Gruss Gabriela