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  • Leerbettpauschale?????
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    Ich war vor einigen Jahren in einem Hotel und musste nach unserer Rückkehr in einer Bewertung (aus dem gleichen Zeitraum) lesen, daß mehr als die Hälfte der Gäste vom Hotel mit Durchfallerkrankung im Bett lag. Hmmm, also davon haben wir nichts mitbekommen. Klar, es gab den ein oder anderen den es erwischt hatte, aber das halbe Hotel ? Mit Sicherheit nicht.

    du konntest auch nicht mitbekommen, weil die Erkrankten ja in ihren Zimmern lagen und nur stockweise Kranke durchgezählt wurden 😆 Ja, ja, das sind dann immer die Märchen, die im Internet kursieren. Aber Richter wollen Beweise, Fakten.

    Im Übrigen bin ich ganz deiner Meinung in diesem Posting!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was ist ein Frühstücksbuffet? Hier eine Richterentscheidung
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    demi wrote:
    OT @mosaik

    freut mich sehr 😘 wieder von dir zu hören/lesen… wo warste denn so lange :?

    Grüße
    demi

    auch OT: hab meine Hobbies mal neu sortierten und sondieren müssen; zu viel in zu viele Äste an Energie geleitet, neu geordnet und hoffentlich mit sinnvollen Beiträgen bin ich jetzt wieder selbständiger Selbständiger in Österreich, der brav ans Finanzamt zahlt, aber no net wirklich recht verdient - halt der durchschnittliche Steuerzahler,  meint gerne erklärend Peter aus Anif bei Salzburg, Reiserechtsexperte aus Leidenschaft, nicht von Studien-wegen...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ticketsteuer
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    Lugansk wrote:
    Hallo!
     
    Bei Pauschalreisen dürfen Preiserehöhungen weiter gegeben werden wenn zwischen Buchungszeitpunkt und Reise mehr als 4 Monate liegen. Wenn die Preiserhöhung über 5% liegt hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

    1. Preiserhöhungen dürfen nur dann laut einem BGH-Urteil weiter verrechnet werden, wenn der Kunde bei Buchungsabschluss über eine für ihn nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage verfügt. Beispielsweise: 1/3 des Pauschalpreises sind Transportkosten und 2/3 Hotelkosten --> dann dürfte der VA z. B. 3 % von 1/3 erhöhen.

    2. Bei Erhöhungen über fünf Prozent, die tatsächlich zulässig wären, hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht, sondern schlicht und einfach ein kostenfreises Rücktrittsrecht. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht im deutschen Reiserecht.

    Nochmals zu 1.

    Steuern und Abgaben dürften nur dann erhöht werden, wenn der Kunde bei Buchung die genaue Höhe der geltenden Steuer gekannt hat oder wenn diese Erhöhung eine allgemeine publizierte wäre. Beispiel: nach dem 1. Sep. liest man in allen Zeitungen, dass die Flughafensicherheitstaxen überraschend erhöht wurden: alt = € ..., neu €... --> diese Differenz darf auch ohne vorher offen gelegter Kalkulation nachverlangt werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was ist ein Frühstücksbuffet? Hier eine Richterentscheidung
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    freu' mich, dass meine Meldung für Heiterkeit und Abwechslung im Forum gesorgt hat.

    Der Sache Amts- oder Landgericht gehe ich noch auf den Grund. Sobald ich neue Erkenntnisse dabei habe, poste ich diese hier.

    Gefunden, die Quelle, ein Newsletter über Reiserecht aus Deutschland; darin wird im Text vom Landgericht geschrieben mit dieser Aktenzahl. Allerdings hat ein schneller Blick ins Internet gezeigt, dass es sich dabei nicht um ein neues Urteil handelt, sondern um eines, das schon vor einiger Zeit bekannt wurde. Ich bin nur erst jetzt (wieder) darüber gestolpert.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was ist ein Frühstücksbuffet? Hier eine Richterentscheidung
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    Das Landgericht Frankfurt hat festgestellt, dass bei einem Frühstücksbuffet mindestens zwei Brötchen derselben Sorte, eine Sorte Marmelade, Butter und Kaffee in Form eines Büffets angeboten werden müssen.

    Also eigentlich das "gute, alte" Frühstück, nur eben als Buffet und nicht serviert.

    Bei einem "reichhaltigen Frühstücksbüffet meint das Landgericht Frankfurt, genügen drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vollkommen.

    Aber, beispielsweise in Marokko, könne ein Gast nicht Schwarz- und Knäckebrot erwarten.

    AG Frankfurt, 30 C 4289/8545

    Also, jetzt gibt es endlich eine Richtlinie und so wie ich die Dinge sehe, werden die nun wirklich von 99,5 % aller "Frühstücksbuffets" erfüllt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • mexicana pleite - wer zahlt?
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    Vermittelt ein Reisebüro einen Flug, dann haftet er nur für die ordnungsgemäße Buchung. Geht die vermittelte Fluglinie in Konkurs, muss man sich an die Fluglinie/Masseverwalter wenden. Selbst eine Partner-Fluggesellschaft haftet nicht für ihre Partner.

    Die EU möchte zwar auch eine "Insolvenzeversicherung" für Fluggesellschaften einführen. Dies wird aber, wenn überhaupt, wiederum nur Fluglinien aus Europa betreffen, bestensfalls, abfliegende Fluggesellschaften...

    Im konkreten Fall wird man wahrscheinlich sein Geld und seinen Flug nie mehr wieder sehen da die Mexicana mittlerweile (...schuldenfrei...?) an ein Konsorzium verkauft wurde, das sicher nicht für frühere "Schulden" haftet...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung und Mängel am neuen Hotel
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    ...wer vor Ort nach Ankunft damit konfrontiert wird, das er entgegen seiner Buchung in ein anderes Hotel verfrachtet wird befindet sich in einem Minenfeld. Da ist ein Fehler schnell passiert. Wer das nur protokollarisch festhält, tja, ist das eine Willensbekundung ? Hat man dann stillschweigend einen "neuen Reisevertrag" akzeptiert ?...

    Defacto, ja! Denn man könnte auf sofortigen Rücktransport bestehen und so eine quasi Rückabwicklung des Reisevertrags erwirken (mit Schadenersatzansprüchen). Nun "bessert" der Veranstalter durch "Umbuchung" nach und somit ist ein neuer Reisevertrag entstanden. Unberührt davon bleiben aber Forderungen aufgrund von Leistungsunterschieden des ursprünglich geschlossenen Reisevertrags und der tatsächlich erbrachten Leistung, sowie einer mangelhaften "neuen" Leistung (sofern neu-vertraglich vereinbart!).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • österr. OGH Urteil - 25 % Mängel reichen aus für Schadenersatzzahlung
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    Der österreichische OGH hat entgegen früheren Entscheidungen mit seiner diesjährigen Entscheidung seine Meinung geändert: nicht 50 Prozent Mängel berichtigen einen (österreichischen) Konsumenten zur Forderung von Schadenersatz "für entgangene Urlaubfreude", sondern bereits eine Mängelsumme von 25 Prozent.

    Dies entspricht auch meinem Rechtsgefühl: jemand, dem ein Viertel seines Urlaubs "vermiest" wurde, hat ja dem Grunde nach gar keinen "echten" Urlaub verbracht. So gesehen ist ihm ein Schaden entstanden. Nämlich der Mindererholung.

    Naturgemäß ist die österreichische Reisebranche mit diesem Urteil nicht recht glücklich.  Was ich aber nicht recht nachvollziehen kann, da die Branche ja stets beteuert, alles zu tun, dass es "die schönsten Wochen des Jahres" werden. Also dürften ja erst gar keine 25 Prozent Mängel auftreten, oder sehe ich da was falsch?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreis zurück wenn Klima defekt?
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    Der Reisende hat Anspruch auf die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung. Dazu gehört eine einwandfrei funktionierende Klimaanlage, die nicht tropft. Aus diesem Blickwinkel plädiere ich für eine Gewährleistungszahlung.

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  • Umbuchung und Mängel am neuen Hotel
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    Völlig zutreffend hatte das als Erstinstanz zuständige Amtsgericht insoweit ausgeführt, dass von dieser Rüge sämtliche Abweichungen im Zuschnitt und Leistungsangebot bereits enthalten sind, ohne dass der Reisende die Einzelheiten noch gegenüber der Reiseleitung konkret zur Sprache bringen muss.

    ...dies trifft aber nur dann zu, wenn die auftretenden Mängel so gravierend sind, dass sie dem Vertreter des Reiseveranstalters bekannt hätten sein müssen!Nicht zutreffend, wenn jemand eine Umbuchung bereits akzeptiert hatte und dann im Ersatzquartier Mängel beanstanden will! Dazu braucht es nach deutschem Recht sehr wohl einer neuenMängelrüge mit Abhilfeverlangen.

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  • Reisebüro insolvent
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    bahama247 wrote:
    Es scheint nämlich doch aus Kundensicht eine Lücke zu geben im Ablauf der Ticketbuchung bei einer IATA Agentur: Was passiert, wenn die Agentur beauftragt wurde und vom Kunden eine Zahlung erfolgte, die Tickets jedoch noch nicht ausgestellt wurden? Dann hat der Kunde doch im schlimmstemn Fall das Nachsehen, wenn es in diesem Zeitraum zu einem "Problem" bei der Agentur kommt oder?
    Andersherum: Ist man mit erfolgter Zahlung und ausgestelltem Ticket immer auf der "sicheren Seite" und es gilt nach wie vor, dass dem Kunden egal sein kann, was zwischen Zahlung/Ausstellung der Tickets und Reisezeitpunkt mit der Agentur passiert, letztere also im schlimmsten Fall den Ticketverkauf vor bsp. Insolvent nicht mit der Airline abgerechnet hat?

    Schließlich weiß der Kunde auch beim Reisebüro X nicht, ob es nicht Probleme hat, einzig man bekommt von diesem erst  nach Ausstellung der Tickets als guter Kunde eine Rechnung.
     
    Selbst ein von einem Vermittler ausgestelltes Ticket stellt meines Erachtens noch immer keine 100prozentige Sicherheit für den Kunden dar. Denn grundsätzlich kann ein Leistungserbringer (=Fluglinie) dann die Erbringung der Leistung verwehren, wenn diese nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde.

    Inwieweit Gerichte im Einzelfall ein von einem Vermittler ausgestelltes Flugticket als Verpflichtung für die Fluglinie zur Transporterfüllung sehen, kann ich so nicht beantworten. Dies hängt auch mit zwischenbetrieblichen Vereinbarungen zusammen, die in einem Fall eine Haftung darstellen könnten, in einem anderen aber wieder nicht.

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  • Reisebüro insolvent
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    Rathaus01 wrote:
    Hallo Allerseits,
    ich habe keine Antwort auf die Frage, finde es aber sehr unfreundlich über die Ratsuchende herzufallen. Sie wird sich schon genug geärgert haben. Dumme  Sprüche und hinterher alles besser Wissen kann jeder *****, aber freundliche Hilfe  ist angesagt.
    Gruß Hubert
     
    Na ja, all zu viele "dumme Sprüche" kann ich nicht finden. Es ist so - im Groben - wie bisher gepostet. Freundliche Hilfe kann man da auch nicht wirklich anbieten. Und wenn es Hilfe gäbe, dann auch nur von echten Flugspezialisten. Die aber leben nun einmal davon, ihr Wissen als Dienstleistung zu verkaufen - sprich, durch Erwerb des Tickets bei ihnen.

    Ich möchte da weder eine Lanze für Reisebüros noch für Flugtickethändler noch für die Fluglinien selbst brechen. Aber werde ich gefragt, wo jemand sein Ticket buchen sollte, dann lautet meine Antwort stets: geh zum Reisebüro X (eine persönliche Empfehlung von mir). Bei ganz klaren Sachen kann man sicherlich auch direkt die gewünschte Fluglinie(n) kontaktieren. Alle anderen "Kanäle" stufe ich als potentiell riskant ein und das sollte dann der Ratsuchende wissen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug ausgefallen / Wohnung verdreckt
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    DerCaveman wrote:
    Folgt man nun dieser richterlichen Argumentation, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass ein Flugausfall aufgrund extremer Witterungsumstaende ebenfalls nicht zu einem Wegfall des Anspruchs auf Ausgleichzahlungen fuehren kann, weil eben im Winter immer auch mit Schnee zu rechnen ist und ein Schneesturm im Winter somit keineswegs ploetzlich und unvorhersehbar sein kann.
     
    Na ja, grundsätzlich kann ich deiner Argumentation folgen und sie grundsätzlich bestätigen. Aber spinne ich deine obigen Überlegungen weiter, dürfte es keine Versicherungen geben, da jeder Versicherungsfall eintreten könnte.

    Es heißt aber doch ab und dann in den Begründungen der Gerichte, dass nur mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse nicht als außergewöhnliche Gründe gelten. Will heißen, hat eine Fluglinie nachweisbar alle Checks, Tests usw. absolviert und ist der Teil auch sonst nicht anfällig oder augenscheinlich labil gewesen, urteilen sie schon zugunsten der Fluglinien.

    Auf das Winterwetter umgelegt werden die Fluglinien in Zukunft anbieten: "Flüge zwischen 1.10. und 31.3. finden nur dann statt, wenn die Bodentemperatur mehr als +10° Grad beträgt." - Mit so einer Einschränkung in ihren AGB wären sie alle Probleme wieder los und die Kunden können würfeln...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug ausgefallen / Wohnung verdreckt
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    Ich kann die Reaktion bzgl. Flug - ... ärgerlich... nicht ganz nachvollziehen. Winter bedeutet Schneefall, Eis, Kälte. Der Mensch hat zwar viel - technisch - erreicht, aber die Naturgewalten kann er nicht beeinflussen.

    Haben wir Menschen denn schon verlernt, Natur und Umwelt zu verstehen?

    Wie ich schon oft geschrieben habe: Reisen bleiben ein Abenteuer!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • welcher Katalog ist gültig
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    @lalala - ich habe dich schon richtigt verstanden.

    Also: du hast im Internet gebucht? Wenn dort als "Grundlage" die Winterkatalogbeschreibung war und du diese vor Abschluss der Buchung bestätigen musstest, handelt es sich bei der nun tatsächlich vorliegenden Leistungsbeschreibung um eine Änderung eines geschlossenen Reisevertrages.

    Davon hätte dich der Veranstalter informieren müssen, samt der Aufzählung der dir zustehenden rechtlichen Möglichkeiten.

    Aber vielleicht hatte er noch keine Zeit dazu...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • welcher Katalog ist gültig
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    Ein Reisevertrag muss auf irgendeiner Basis, die schriftlich festgehalten wird, abgeschlossen werden:

    Ich buche für Sommer 2010 im November 2009
    ... auf der Preis- und Informationsbasis Sommer 2009 oder Winter 2009/10 --> glaube nicht, dass dies ein Reiseveranstalter fixbestätigen wird

    Jede Buchung  für eine Saison, für die der Veranstalter noch keinen verbindlichen Katalog und Preisteil herausgegeben hat, ist rechtlich auch nicht abgeschlossen. Auf welcher Basis auch?

    Hat man also jetzt eine Reise "gebucht" und erfährt mit Erscheinen des tatsächlich gültigen Katalogs von Änderungen, so muss der Veranstalter dem Kunden eine angemessene Entscheidungsfrist (von zwei, drei Wochen) einräumen, diese neue Situation anzuerkennen oder kostenfrei zu stornieren.

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  • 5. Sterne Hotel gebucht nach 2 Wochen nur noch 4,5 Sterne
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    Zu einem "kostenfreien" Storno reicht es nicht, wenn ein halber Stern als "Bezeichnung" verloren geht...

    Ein Kunde schließt einen Vertrag über Leistungen ab. Also über Informationen, die er in Informationen erhalten hat: Lage des Hotels, Ausstattung, Verpflegsleistung usw. und schließlich der Preis.

    Wenn jetzt also jemand im Internet bucht und das Hotel und seine Leistungen betrachten kann, wird er schwer - bei selber Internetseite / Leistungen - glaubhaft machen können, dass ein halber Stern nun seine Entscheidung maßgeblich beeinflusst hätte.

    Anders wäre es, wenn der halbe Stern auch eine Leistung verringert, die vorher bei fünf Sternen inbegriffen gewesen war.

    Ausschlaggebend wird auch der Preis im Verhältnis zu anderen gleichwertigen Hotels sein. Beispiel: Fünf-Sterne gebucht € 200.-- die Nacht/Zimmer, vergleichbare fünf-Sterne-Hotels € 500.-- aufwärts, gebuchtes Hotel verliert einen halben Stern, man kann davon ausgehen, dass die € 200.-- eben die versprochenen Leistungen ergeben werden. Sonst würden die anderen fünf-Sterne-Hotels ja nicht das Doppelte oder mehr verlagen (Achtung: BEISPIEL!!).

    Meint
    Peter

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  • Am Hotel vergessen
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    Aha, zwei Mal Alltours...

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  • Stornokosten 4500 EUR ohne Buchung!
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    doublermg wrote:
    Hallo Leute, mir ist folgendes passiert. Ich war gestern abend in einem Reisebüro, um eine Reise so schnell wie möglich zu buchen. Da haben wir bald passendes Hotel gefunden und auch der Preiß 2500EUR für 7 Tage für 2 Erw. und 1 Kind hat gepasst. Dann hat die nette Frau gefragt, ob ich es nehmen würde und ich hab "JA" gesagt. Dann ging es los!!! Nachdem sie in dem Rechner buchen durchgeführt hat, hat sich der Preiß geändert auf 6500EUR! Gleich danach hat Sie probiert bei dem Reiseveranstallter Tjaereborg anzurufen und in der Warteschlange 30Minuten gewartet. Danach hat Sie es geklärt und storniert. Wir haben keine passende Reise mehr gefunden und ich habe diese Reisebüro verlasen. Heute (nach 20Stunden) habe ich 2 Emails bekommen. 1. Mail - Reisebestätigung, 2. Mail 1 Minute später Stornorechnung auf 4500EUR!!!!

    Hat jemand was ähnliches erlebt? Was soll ich da jetzt tun? Ich habe nichts unterschrieben und auch nichts bekommen, außer diesen 2 Emails.

    Danke, doubler
     
    Ich denke, in dieser Schilderung fehlt irgendein "Baustein". Ich denke, so genau kann es sich nicht zugetragen haben. Aber wie so oft: wir waren nicht dabei, alle Mitteilungen können subjektiv gefärbt sein, wer soll da die Wahrheit aus der Ferne sehen können...

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  • Brauche Hilfe
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    wolfulla wrote:
    Daraufhin machte uns dieser ein super Angebot was eruns auch schriftlich bestätigte. Auf unsere Frage, wie wir zu diesem Preis ein Zimmer bekommen könnten, teilte er uns mit, daß das Hotel nicht ausgebucht sei und auch wegen der Weltwirtschaftskrise nicht damit zu rechnen sei, daß es 2010 ausgebucht ist.
    Im Juli  haben wir uns dann per mail mit dem Manager in Verbindung gesetzt und er schickte uns eine Bestätigung des Zimmers vom 30.12. 2009 -18.02.2010 auch der Preis blieb wie vereinbart.

    Wenn dieser Schriftverkehr / Angebot vom Hotel aus geschickt wurde, besteht - zumindest nach deutschem Recht - Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Die Frage erhebt sich allerdings, ob dies auch für das Urlaubsland zutrifft und wie man mit einem dortigen Gerichtsstand seine Forderung durchsetzen wird können...

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