CaptainJarek wrote:
Der Kunde nimmt im Grund gar nichts an, der Kunde gibt ein Angebot ab indem er bucht. Die zum Vertrag erforderliche Annahme liegt beim Reiseveranstalter. Nicht beim Kunden!
Soweit, sehr richtig. Aber mit dem Veranstalter kommt in jenem Moment der Vertrag zustande, in dem das System von Veranstalter eine Vorgangsnummer vergibt. Also hat das "ja" des Kunden und das "Abschicken der Buchung im Computer" zur Vertragsfixierung geführt. Jetzt einmal grundsätzlich (verkomplizieren wir es hier in dieser Debatte nicht auf die Feinheiten, gell!)
mosaik
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Stornokosten 4500 EUR ohne Buchung! -
Stornokosten 4500 EUR ohne Buchung!woelfi47 wrote:
doublermg wrote:
Hallo Leute, mir ist folgendes passiert. Ich war gestern abend in einem Reisebüro, um eine Reise so schnell wie möglich zu buchen. Da haben wir bald passendes Hotel gefunden und auch der Preiß 2500EUR für 7 Tage für 2 Erw. und 1 Kind hat gepasst. Dann hat die nette Frau gefragt, ob ich es nehmen würde und ich hab "JA" gesagt. Dann ging es los!!! Nachdem sie in dem Rechner buchen durchgeführt hat, hat sich der Preiß geändert auf 6500EUR! Gleich danach hat Sie probiert bei dem Reiseveranstallter Tjaereborg anzurufen und in der Warteschlange 30Minuten gewartet. Danach hat Sie es geklärt und storniert. Wir haben keine passende Reise mehr gefunden und ich habe diese Reisebüro verlasen. Heute (nach 20Stunden) habe ich 2 Emails bekommen. 1. Mail - Reisebestätigung, 2. Mail 1 Minute später Stornorechnung auf 4500EUR!!!!Hat jemand was ähnliches erlebt? Was soll ich da jetzt tun? Ich habe nichts unterschrieben und auch nichts bekommen, außer diesen 2 Emails.
Danke, doubler
Ein Vertrag kommt nur die Angebot und Annahme zustande. Dieses ist hier offensichtlich nicht der Fall. Die Annahme hätte durch Dich im Falle der Buchung im Reisebüro mit Deiner
Unterschrift bestätigt werden müssen. Ist dieses nicht der Fall, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Ansonsten Anwalt und das Reisebüro bekommt ein Problem
"und ich hab "JA" gesagt"damit IST der Vertrag zustande gekommen! Wozu sie/er "ja" gesagt hat, geht jetzt einmal aus dieser Schilderung "Preiß 2500EUR für 7 Tage für 2 Erw. und 1 Kind" hervor. Darüber hinaus ist, richtigerweise, kein Vertrag zustande gekommen.
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Stornokosten 4500 EUR ohne Buchung!demi wrote:
und wieso hat doubler die Stornokosten am Hals, wenn sie/er doch nichts im Reisebüro unterschrieben hat? Verstehe ich jetzt nichtGrüße
demi
nur zu dieser Frage: auch ein "ja" ist ein Vertrag, da muss nix unterschrieben sein! Etwas Schriftliches dient zur zur Beweissicherung. Zwingend vom Gesetz her ist eine Unterschrift nicht notwendig! -
Reklamationsfristen?Im - § 651g Ausschlussfrist; Verjährung - steht:
I Ansprüche nach den §§651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats"Monat" wird allerdings nicht definiert (ob 28, 30 oder 31 Tage), daher neige ich zur Meinung meiner Vorredner: Urlaubsende der 8., Reklamation muss bis zum 7. Mitternacht des Folgenmonats beim Reiseveranstalter eingegangen sein.
Feinheit: hat man eine längere Reise gemacht, die aus verschiedenen Bausteinen von verschiedenen Veranstaltern bestand, gilt der letzte Tag der jeweilige Leistung als Beginn dieser Frist. Beispiel: Urlaub vom 8.7. bis 7.9., Leistungmängel in der ersten Woche mit Leistungsende z. B. 15.7. --> Ende der Reklamationsfrist 14.8.!
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Dynamic Packaging / Kosterloser Storno bei UnruhenBeispiel FTI Packaging: nach Eingabe der Wunschkriterien heißt es immer "Pauschalreise"... also gelten die Bestimmungen für Pauschalreisen. Was, wie gesagt, im Hintergrund abläuft, kann dem Kunden wurscht sein.
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Dynamic Packaging / Kosterloser Storno bei Unruhen"Dynamic Packaging" sind ja bereits Pauschalreisen. Da stellt eben ein Computer im Hintergrund aus einzelnen Positionen eine Reise zusammen, ohne dass der Kunde es merkt.
Du meinst wahrscheinlich Bausteine.
So lange du über einen Reiseveranstalter buchst, wird dieser sehr wahrscheinlich bei Reisewarnungen, Katastrophen oder ähnlichem diese Bausteine kostenfrei stornieren. Kaum vorstellbar, dass ein RV zwar 20 Pauschalreisende storniert, aber 5 Bausteinreisende anreisen lässt...
Anders ist die Situation wann man direkt im Hotel, Fluglinie, Bahn, Schiff usw. bucht. Da ja aus diesen Verträgen so gut wie gar nicht ersichtlich sein wird (Hotel ausgenommen), welchen Zweck die Reise hat, wird man sich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage (= Urlaub) ausreden können. Es gibt ja auch Geschäftsreisen, Verwandtenbesuch, Untertauch-Reisen (ich meine jetzt: für eine Zeitlang weg vom Erdboden) und und und
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keinen Schlaf aufgrund nächtlicher Musikbeschallung im UrlaubIn südlichen Ländern muss der Urlauber mit einem erhöhten Lärmpegel in den Nachtstunden rechnen (Spruch mehrerer Gerichte).
Ein Urlauber hat Anspruch auf Erholung, sofern ihm dies der Veranstalter in seinem Katalog versprochen hat (auch Spruch mehrere Gerichte).
Ein Reiseveranstalter hat für eine ordentliche Nachruhe zu sorgen (siehe aber obige Sprüche der Gerichte). Er hat auch für Lärmbelästigungen aus anderen Hotels oder von anderen Lärmquellen in der Umgebung gerade zu stehen und diese Mängel zu vertreten. Sofern er nicht deutlich und unmissverständlich in seinen Buchungsunterlagen (Katalog, Internetseiten usw.) darauf hingewiesen hat.
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, in dem die Kunden aufgrund dieser Lärmbelästigung (und anderer Mängel, jedoch hauptsächlich der Lärm) den vollen Reisepreis zurückerstattet bekamen. Allerdings nicht von Sch... muss ich dazusagen

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Gebuchtes Hotel gehört nicht mehr zur gewünschten Kettehugoonline wrote:
mosaik wrote:
Gleich- oder höherwertig bedeuten:- im selben Urlaubsgebiet (z. B. Südtürkei: von Alanya über Side - Belek - Antalaya - Kemer bis Tekirova)
- in derselben Hotelkategorie oder höher
- mit den selben Merkmalen, die im ursprünglich gebuchten Hotel vorhanden waren (ruhige Lage oder "nahe zum Ortszentrum", das kleine familiär geführte Hotel kann nicht gegen ein 600-Betten-Hotel getauscht werden usw.)
- An- und Rückreise müssen im vergleichbaren Komfort sein!
Na, dann sind ja auf Djerba die Alternativen zum gebuchten Hotel so gut wie nicht vorhanden.
Da gibt es , zumindest im NEC/TC - Programm, eher nur minderwertige Ersatzmöglichkeiten.D. h. wohl dann, NEC erfüllt einen vertraglich festgelegten Leistungsbestandteil (Hotel der Iberostargruppe) nicht, kann aber mangels anderer Möglichkeiten, nicht dafür zur Verantwortung gerufen werden ?
Oder käme hier auch ein gleich- oder höherwertiges (Iberostar-)Hotel auf dem tunesischen Festland in Betracht ?
Oder gar eines anderen Veranstalters ? Oder nur von NEC und zumindest noch TC ?
Zweiter Absatz - nein, nein, wenn NEC eine vertragliche Leistung nicht erfüllen kann, wird er u. U. Schadenersatz pflichtig. Ich gehe aber davon aus, dass NEC versuchen wird, Absatz drei anzubieten: ein Hotel aus der Kette am Festland.Ein Veranstalter muss grundsätzlich nur Alternativen aus dem oder den eigenen Katalog(en) anbieten. Eben da fängt dann die Schadenersatzpflicht an. Kann er es nicht, der Kunde muss auf einen anderen Veranstalter ausweichen, um eine Alternative derselben Kette im selben Zielgebiet, oder eben am Festland, buchen zu können, muss der Veranstalter die Mehrkosten dafür erstatten.
In meinem Hinterkopf habe ich sogar gespeichert, dass im Falle einer einseitigen Vertragsänderung von seiten des Veranstalters dieser "Stornogebühren" an den Kunden in jener Höhe zu zahlen hat, wie der Kunde zum selben Zeitpunkt an den Veranstalter zu bezahlen hätte (allerdings: dieser Punkt ist von mir im Moment nicht überprüft und daher mit Vorbehalt!).
Leider ist es aber in der Praxis so, dass bzgl. Schadenersatz sich jeder Veranstalter klagen lässt.
Vorgang in deinem Fall: NEC mitteilen, dass nur ein gleichwertiges IBEROTEL a) auf Djerba b) als Kompromiss am Festland in ... akzeptiert wird, ansonsten Schadenersatzforderungen vorbehalten der gebuchte Urlaub kostenfrei storniert wird. Bringt nun zwar keinen Vorteil für euch, aber so wäre einmal der Vorgang, wenn man mit der Umbennung des Hotels nicht einverstanden ist.
Bucht NEC nicht um, wäre es in der Tat ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren. Da eben Schadenersatzforderungen mit ein paar Dingen verknüft sein könnten (wie lange ist es noch zur Reise hin? Ist es eine Hochsaison? Wie schaut es tatsächlich mit vergleichbaren Alternativen in anderen Ländern aus? Zumutbarkeit? usw.)
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Doppelzimmer mit ZustellbettNein, Normen gibt es keine. Allerdings kann man davon ausgehen, dass ein "normales" Schlafen in einem Zustellbett möglich sein muss. Normal bedeutet eine Mindestlänge von einem Erwachsenen, also etwa 180 cm/200 cm und eine Mindestbreite eines üblichen Einzelbetts, etwa 90 cm/120 cm. Bei den Matrazen fangen dann schon die Probleme an...
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Stornierung ?Das Thema "umfassende Beratung" hatten wir schon. Es gibt einseits gesetzliche Vorschriften andererseits moralische Verpflichtung und natürlich das gewisse "Etwas", das die bessere Beratung ausmacht.
Aber jetzt red i amal Klartext:
Thread-Beginner schreiben von Gründen, die sie nicht nennen wollen, waren 33 Tage vor Abreise im Reisebüro, waren erstaunt über die Höhe der Stornogebühr - man hatte angeblich 10 - 20 Prozent "im Allgemeinen" mitgeteilt.
Haben die Kunde nie zu Hause auch nur einen Blick auf die für sie jetzt auf einmal angeblich so wichtigen Bestimmungen geworfen?
Haben sie auf irgendetwas spekuliert, was 10 Prozent Stornogebühr aufgewogen hätte?
Haben sie einmal im RB nachgefragt?
Wir kennen diese Antworten nicht. Aber ich sage dir aus meiner nunmehr 30jährigen Praxis: da steckt etwas dahinter, was wir nicht kennen oder bereits Erfahrung in solch Art von Stornierung. Jedenfalls meine ich, dass man nicht immer alles und jedes der "Beratung" zuschieben kann und darf. Es gibt so etwas wie Eigenverantwortung.
Und noch eine wichtige ERfahrung von mir: anfangs habe ich immer brav wirklich alles abgefragt und erklärt und nachgeblättert. Bis mir einmal ein Kunde erklärte, dass er eigentlich ungern bei mir bucht, weil ich so bürokratisch vorgehe - es sei nur die günstige Lage des Bürors... Verstehst? Die Kunden wollen gar nicht den ganzen bürokratischen Tam Tam vorgekaut bekommen! Das macht ihnen Angst, nimmt ihnen die Urlaubsfreude.
Letztes Jahr hatte ich einen Kunde, der wollte ganz genau erklärt bekommen, warum er bei mir drei Mal unterschreiben muss. So was hat er noch nie getan! Drei Mal deshalb, weil damit gemäss herrschender Rechtslage das Reisebüro mit der Anmeldung auf der ganz sicheren Seite ist.
Alles klar?

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Gebuchtes Hotel gehört nicht mehr zur gewünschten Kettegabriela_maier wrote:
@mosaik:ich muss dir hier widersprechen. Niemand muss ein angeblich "gleichwertiges" Quartier akzeptieren. In der hier zur Diskussion gestellten Problematik muss ganz klar und eindeutig darauf hingewiesen werden, das eine Hotel-Kette -oder Club-Kette wie z.B. Robinon, Aldiana, Magic Life u.a.- ein ausgewiesenes Qualitätskriterium ist. Warum ? Ganz einfach, da sprechen wir von Markengarantie !!
Wenn das sich ändert, ist der geschlossene Reisevertag nicht mehr gültig. Wie man da raus kommt, ist Faust 2. Teil !!
Gruss Gabriela
Du hast nicht aufmerksam genug meine Beiträge gelesen
.In meinem ersten Beitrag sprach ich, so meine ich, deutlich davon, dassdas Ändern eines Hotelnamens (= Kettenwegfall oder -änderung) in meinenAugen einen wesentlichen Reisemangel darstellt.In meinem anderen Beitrag schrieb ich dann davon, was der Reiseveranstalter in so einem Fall tun muss. Und in diesem Zusammenhang erklärte ich, was man unter "höherwertig" versteht.
So, natürlich kann man jede Alternative mit dem Hinweis: "...ist kein ...-Ketten-Hotel..." ablehnen. Aber würde ein Veranstalter anstelle eines Club Aldiana einen Club Robinson oder in diesem Sinn, kann ein Kunde zwar ablehnen, aber er verliert dadurch u.U. weitergehende Ansprüche. Man kann nicht einfach sagen: ich will den Aldiana-Standard - der einem auch in der Hotelkette X geboten werden würde, aber unter anderem Namen. Das wäre gleichwertig. Anders läge es bei der Ablehnung durch die Begründung, man mache seit X Jahren im Club Y Urlaub und hätte schon die Stammkundenkarte. Nun würde man um diesen Bonus sterben. Oder: der Club Robinson hat deutlich mehr und andere Sportarten als der Club Aldiana und ich bin im örtlichen Sportverein der Mister-1000-Sportarten (man muss nämlich beim Fehlen von Leistungen sehr wohl im Fall des Falles einen Nachweis bringen, dass man diese oder jene Sportart tatsächlich ausübt! Gell!
.Dem Wort Markengarantie stimme ich dir natürlich zu, wenn die Marke mit etwas Besonderem, sich Unterscheidendem von anderen Marken wirbt.
Ich möchte also klargestellt haben, dass niemand alles nehmen muss, sein Verhalten aber u. U. nicht erwünschte Folgen oder eben nicht-Folgen haben könnte. Alles klar

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Stornierung ?lieber @privacy, deine Einwürfe in Ehren, aber sie treffen (wieder einmal) nicht zu, weil sich dieses Urteil mit Pflichten in Zusammenhang mit dem Verkauf von Linienflügen auseinandersetzt.
"Zum Umfang der Beratungspflicht eines Reisevermittlers bei Auswahl eines Linienfluges gehört auch die Aufklärung über die jeweils anwendbarenStornierungsbedingungen"
Weiters wird in der vierseitigen Urteilsbegründung von "Beförderungsunternehmen", "Beförderungsvertrag" und aus einem solchen resultierende Beratungspflichten gesprochen. Denn mitnichten muss ein Passagier grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Fluckticket nicht erstattungsfähig ist, da es ja nach wie vor eine Reihe solcher Tarife gibt.
Hingegen ist bei Pauschalreisen allgemein bekannt, dass eine Auflösung eines Reisevertrages nur unter Bezahlung von Stornogebühren möglich ist, deren Höhe nach Zeitpunkt varieren können. Es gibt aber keine mir bekannte Vorschrift, dass ein Vermittler den Kunden bei Abschluss einer Pauschalreise darauf hinweisen muss, dass der Veranstalter eine - hohe - niedrige Stornogebühr im Fall einer gewünschten Auflösung verlangt. Er ist verpflichtet, die AGB nachweislich auszuhändigen - und zwar vor Buchungsabschluss. So hat der Kunde auch die Möglichkeit, wichtige Punkte für ihn vorher für sich zu klären!
Ich sehe daher im Thread-Fall sogar eher die Pflicht der Kunden - weil ihnen gerade dieser Punkt wichtig sein könnte - dass sie ausdrücklich sich nach der Höhe der Stornosätze von sich aus erkundigen.
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Ist eine Buchung gleich ein Ticket?Die Frage von Brigitte ist aber eine andere...
Sind beide Flugcoupons, so heißen die einzelnen Flugtickets, in einem "Ticket" zusammen, dann haftet die Fluglinie von B nach C auch bei einer verspäteten Ankunft von A nach B für den Weitertransport.
Sind es aber einzelne Flugcoupons, was heute ja schon fast die Regel ist, könnte sich die Anschlussfluglinie auf den Standpunkt stellen, die Flüge seien getrennt gebucht worden und sie sei für den Weitertransport nicht zuständig.
"Könnte" deshalb, weil man heute sehr wohl nachweisen kann, auch als Kunde, dass man beide Flugabschnitte in einem gebucht hat. Beispielsweise werden die PNR (Passager Name Records*) einige Zeit bis nach dem letzten Flug gespeichert und können abgerufen werden.
- = Alle Aufzeichnungen, die in ein und der selben Buchung vom ersten Moment bis zur Löschung angelegt wurden; wer was wann gemacht geändert usw. - ui, da stehen oft Dinge drin, man glaubt es kaum!
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Individualurlaub-Mängel-was tun?Verspricht ein Anbieter einer Leistung etwas, so hat er dies einzuhalten. Treten bei der Leistungserbringung Mängel auf, muss derjenige, der die Leistungen versprochen hat, diese Mängelfrei stellen oder einen Preisnachlass gewähren, im schlimmsten Fall Schadenersatz leisten.
War dieser Anbieter ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, so muss man die Mängel und Forderung im Ausland am Sitz des Unternehmens stellen. Hier gilt somit nicht deutsches Recht
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Gebuchtes Hotel gehört nicht mehr zur gewünschten KetteJetzt hat mich der Günter - danke - hintenrum angstessen [angestoßen], dass meine Aussage, viele Hotelketten wären (nur) in Franchise-Systemen, net ganz richtig ist... Ja, ja, da hat er schon recht: da gibt es noch die Managementverträge, simple Pachtverträge, ja sogar Hotelketten im eigenen Besitz gibt es. Ich wollte lediglich Franchise als Synonym für die vielen Möglichkeiten stellen, um nicht Unerfahrene (noch mehr) zu verwirren,
erklärt gerne
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Stornierung ?Na ja, AGB... ein altes Thema, gell!
Die Bestimmungen der EU, die in nationales Recht umgesetzt wurden, verlangen, die nachweisliche Einbeziehung der AGB in einen Reisevertrag.
Nachweislich bedeutet, auf dem Anmeldeschein muss sinngemäss stehen: ... die AGB vom Veranstalter X für seinen Katalog "Dem Elend entgegen", Ausgabe Sommer 2009, wurde ausgehändigt und werden Vertragsinhalt...
Unterschreibt dann ein Kunde einen solchen Passus, ist das
a) zulässig
b) vereinbart
c) das Problem des Kunden, wenn er sie nicht (vorher...) gelesen hatIch war beim Beratungs-Buchungsgespräch nicht dabei. Aber ich weiß aus einiger Erfahrung, dass der Punkt "Stornierung und allfällige Kosten" gerne ausgeklammert wird. Der eine, weil er ja Urlaub verkaufen will und nicht Stornokosten, der andere, weil er eh nicht stornieren will.
Problematisch ist es immer mit jenen Fällen, die im nachhinein der Auffassung sind, das wäre ja eigentlich für sie der wichtigste Punkt gewesen. Und geraden diesen hat die Beratung nicht angesprochen. Vorwurf meinerseits: der Konsument hat auch eine gewisse "Holschuld". Es gibt sehr wohl Dinge, über die ein Reise-Konsument ungefragt informiert werden muss. Aber dieser Punkt fällt nicht darunter.
Somit könnten beide Parteien davon ausgegangen sein, dass alles klar, alles normal sei.
Aber wie auch immer, die Argumentation des Anwalts kann ich nachvollziehen und wenn er da ein Beweis-Loch der Beklagten sah - umsobesser für die Kläger
meint
Peter -
Salmonellen im UrlaubGerne hier nochmals meine Gedanken dazu, die ich in einem anderen Thread im Frühjahr zu diesem Thema schrieb:
Bei "Lebensmittelvergiftung", "Salomellenerkrankung" usw. stellenGerichte sehr strenge Maßstäbe des Nachweises. Wie schon Bertholdausgeführt hat, wird dieser schwierig sein.
Beispielsweise genügt es nicht, dass von einem 100-Betten-Hotel "nur"10 oder 20 erkrankt wären - etwa 50 bis 70 % der Bewohner müssten davonnachweislich von den selben Symptomen innerhalb desselben Zeitraumes erkranken. Dann würde man von einer Epidemie sprechenund könnte gegen den Veranstalter Ansprüche stellen (so geschehen vorJahren in einem Magic-Life-Club in Griechenland).
Eine Feinheit obendrauf: die Eltern hatten Halbpension gebucht. Sindaber mittags auch noch eine Kleinigkeit im Hotel essen gegangen(angenommen...!). Und (weiters angenommen) könnten nun beweisen,dass das verdorbene Essen zu Mittag war: auch dafür haftet derReiseveranstalter nicht. Denn dieser haftet nur für die von ihmversprochenen Leistungen, also für das Frühstück und Abendessen (soferndiese beiden Mahlzeiten als Halbpension angeboten wurden). Da müssteman sich wiederum direkt an das spanische Hotel wenden.
Bzgl. einer Reisepreisminderung... selbst wenn man den Nachweiserbringen kann, wird der Reisepreis üblicherweise nur für die "Dauerder Beeinträchtigung" gemindert. Was natürlich schon auch fürden Rest der Reise sein kann. Aber auch hier lauern Details.Beispielsweise: in der Regel versprechen ja Reiseveranstalter nicht"Erholung", sondern Flug, Hotel, Strand, Meer usw. das heißt, WAS manim Urlaubsort macht, ist so gut wie nie Gegenstand des Reisevertrages.
Ok, ihr werdet jetzt sagen: na klar ist Erholung mein Ziel. ... Aber ob es auch vertraglich vereinbart worden ist... das ist hier die rechtliche Frage!
Für diesen Fall würde es bedeuten: würde eine Nachweis gelingen, lägeeine Beeinträchtigung vom 3. Tag bis zur Krankenhausentlassung vor,weil man in dieser Zeit das Hotel nichtnutzen konnte!
Inwieweit man in derartigen Fällen auch Schadenersatz verlangen kann und erhält, ist sehr umstritten!
Es ist und bleibt ein heikles und kompliziertes Thema, wenn man imUrlaub erkrankt und meint, es sei aufgrund einer vom Reiseveranstalterzu vertretenden Angelegenheit
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Vermieter macht vertragswidrigen RückzugJetzt einmal davon abgesehen, dass auf der Homepage von Vermittler viel unverständlicher Schmafu [Topfen, auch Mist genannt] steht:
Es scheint dahinaus zu laufen, dass Vermittlerein nach spanischen Recht Vermittler von Unterkünften zu sein scheint. Daher greift einmal deutsches Recht gar nicht. Ich muss aber dazu vorsichtshalber noch sagen, dass auch die Buchungsbestätigung usw. hier nochmals einen anderen rechtlichen Eindruck machen könnte.
Daher wären sämtliche Forderungen usw. in Spanien beim zuständigen Gericht einzubringen.
Nach deutschem Recht kann einem deutschen Vermittler die Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden, wenn dieser von Problemen seiner vermittelnden Partner gewusst haben muss oder wissen hätte müssen. Dann kann man in Deutschland den deutschen Vermittler auch zu Schadenersatz heranziehen. Ob analog Gleiches die spanische Gesetzgebung vorsieht, kann ich nicht beantworten.
Einfach ausgedrückt: in Spanien gebucht, spanische Gesetze - kein Rückhalt in Deutschland.
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Gebuchtes Hotel gehört nicht mehr zur gewünschten KetteGleich- oder höherwertig bedeuten:
- im selben Urlaubsgebiet (z. B. Südtürkei: von Alanya über Side - Belek - Antalaya - Kemer bis Tekirova)
- in derselben Hotelkategorie oder höher
- mit den selben Merkmalen, die im ursprünglich gebuchten Hotel vorhanden waren (ruhige Lage oder "nahe zum Ortszentrum", das kleine familiär geführte Hotel kann nicht gegen ein 600-Betten-Hotel getauscht werden usw.)
- An- und Rückreise müssen im vergleichbaren Komfort sein!
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Flug: Technische Probleme sind keine außerordentliche Umstände entschied der EuGHDeutsche Airline
Nonstop-Flug zu einem EU-Flughafen... dann fällt dieses technische Problem unter die Fluggastverordnung. Bei Problemen die Schichtungsstelle Mobilität einschalten (http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/)