Ja, es muss dann ein Rechtssicherer Beleg über eine überstandene COVID19 Erkrankung vorliegen. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen.
Wolfgang Herbert am 8. Juli 2021
Guten Tag. Ich bin bis zum 3.September genesen und habe eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Geht das auch ? Liebe Grüße Helena
Felix am 8. Juli 2021
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