Liebe Martina, Laut gesetzlicher Definition darf der Glutengehalt 20 ppm nicht überschreiten, um ein Lebensmittel als „glutenfrei“ deklarieren zu dürfen. Die Einhaltung dieses Werts können wir bedingt durch die küchentechnischen Voraussetzungen und baulichen Gegebenheiten unserer Küchen- & Buffetbereiche jedoch nicht gewährleisten. Insbesondere das Risiko der Kreuzkontamination von Lebensmitteln mit Glutenpartikeln über den Luftweg lässt sich leider nicht vollständig ausschließen. Deshalb können wir für die Glutenfreiheit der von uns angebotenen Speisen leider keine Haftung übernehmen.
Martina am 13. Januar 2020
Vielen Dank für die nette Antwort, gibt es auch Erfahrung bezüglich glutenfreier Speisen, ich habe Zöliakie?
Nikos vom Hotelam 15. Januar 2020
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