Offizielle Booking.com Katalogbeschreibungen
- 60 Calle María Adelina Flores
- Check-in ab 15:00:00
- Check-in bis 23:30:00
- Check-out ab 06:00:00
- Check-out bis 11:00:00
- In der Nähe der in San Cristóbal de las Casas in der Region Chiapas gelegenen Unterkunft Las Casas Chiapas befinden sich Kathedrale von San Cristobal und Santo Domingo Church San Cristobal de las Casas. Die Unterkunft bietet kostenloses WLAN und einen kostenlosen Privatparkplatz. Jede Wohneinheit verfügt über eine Terrasse, eine Küche mit einer Mikrowelle, einen Essbereich und einen Flachbild-TV. Ein eigenes Badezimmer hat eine Dusche und kostenlose Pflegeprodukte. Alle Wohneinheiten bieten eine Veranda / Patio mit Seeblick. Gäste können im Garten der Unterkunft entspannen. In der Nähe der Unterkunft Las Casas Chiapas finden Sie die interessanten Orte Central Plaza & Park, La Merced Church und Del Carmen Arch. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Tuxtla Gutiérrez, 77 km von der Unterkunft Las Casas Chiapas entfernt.
- In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt. Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
- Mindestalter für Check-in ist 18
- Mindestalter für Gäste ist 18
- Haustiere sind gestattet.
- Gesprochene Sprachen: Englisch (Vereinigtes Königreich), Spanisch
- Parkplatz, Haustiere erlaubt, Garten, Terrasse, Nichtraucherzimmer, Parkplatz inbegriffen, Internet, WLAN, WLAN inklusive, Nichtraucherunterkunft (Alle öffentlichen und privaten Bereiche sind Nichtraucherzonen), Raucherbereich, Nur für Erwachsene, Parken vor Ort, Privatparkplatz, WLAN in allen Bereichen, Feuerlöscher, Verwendung von gegen das Coronavirus wirksamen Reinigungsmitteln, Bettwäsche, Handtücher und Wäsche werden nach Richtlinien der örtlichen Behörden gewaschen, Unterkunft wird nach der Reinigung versiegelt, Personal befolgt alle Sicherheitsrichtlinien der örtlichen Behörden, Keine gemeinschaftlich genutzten Schreibwaren wie gedruckte Speisekarten, Magazine, Stifte und Papier, Rechnung auf Anfrage
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