Das war eine Riesenenttäuschung:
- Es handelt sich um kein Appartement, sondern um zwei Zimmer sowie ein winziges Bad und eine kleine Küche im offenen ersten Stock eines Wohnhauses. Man hört alle Gespräche sowie Schlaf- und Badgeräusche der Vermieter und hat kaum Privatsphäre.
- Das Frühstück ist nicht - wie bei bed&breakfast üblich - inbegriffen. In unserem Fall bestand es u.a. aus Brötchen aus der Vorwoche und ein paar Scheiben angegorenen Obstes.
- Entgegen der gesetzlichen Vorgaben, weigerte sich die…