Wenn man drei große Ferienwohnungen anbietet und im Internet mit neu renovierten Wohnungen Werbung macht, die dritte Ferienwohnung aber noch nicht renoviert ist und der gleiche Preis für eine Wohnung mit "Schrottküche" verlangt, ist das nicht in Ordnung. Bei einer teuren Endreinigung sollte auch kein voller Aschenbecher auf dem Balkon stehen.
Bei der Beschwerde wurde ein Preisnachlass abgelehnt.