Ich habe dieses Haus als "gastfeindlich" erlebt. Wir hatten telefonisch bei einem sehr freundlichen Mitarbeiter ein Komfort-DZ vom 14.10.-18.10.20 gebucht. Diese Buchung wurde umgehend schriftlich bestätigt und uns ""bereits heute eine angenehme Anreise" nach Weimar gewünscht. AM ANREISETAG !!! erreichte uns eine Mail mit der Auflage, einen negativen Coronatest vorzulegen, andernfalls sei eine Beherbergung nicht möglich. Zum Glück waren wir noch nicht auf der Autobahn und haben die Mail rechtzeitig gelesen. Ich bat die Mitarbeiterin des Russischen Hofs um eine Stellungnahme und die Nennung der Rechtsgrundlage. Sie berief sich auf das Hausrecht. Zur Klarstellung: Unsere Wohnadresse in Deutschland ist als Corona-Risikogebiet eingestuft. Das Land Thüringen allerdings hat sich am Beherbergungsverbot nicht beteiligt. Nach dieser gänzlich unerwarteten Kündigung seitens des Hotels haben wir dann verärgert und gestresst eine Telefonaktion gestartet und konnten ein - allerdings wesentlich teureres - Hotel in Weimar (Elephant) buchen, das uns selbstverständlich und gern empfangen hat. Bleibt die Vermutung, dass der Russische Hof u.U. kein ausreichendes Hygienekonzept für seine Gäste und Mitarbeiter vorweisen kann.....
Beliebte Aktivitäten
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Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Familie |
Dauer: | 3-5 Tage im Oktober 2020 |
Reisegrund: | Stadt |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Sabine |
Alter: | 61-65 |
Bewertungen: | 6 |
Ihre Schlussfolgerung ist geradezu absurd!! Das Gegenteil ist der Fall. Wir nehmen die Umsetzung der Hygienemaßnahmen der Covidpandemie sehr ernst! Andere Betriebe mögen anders agieren. Um Mitarbeiter/innen und im Haus befindlichen Gästen zusätzlichen Schutz zu bieten, hat unsere Gesellschaft die von Ihnen erwähnte Maßnahme angeordnet. Sie stellen ihre persönlichen Motive über die gesundheitsrelevanten, hygienischen Massnahmen eines Unternehmens gegen die Covidpandemie. Das finden wir verwerflich.... Wie auch immer, wir bleiben wachsam! Albert Voigts General Manager PS. Davon abgesehen, dass Ihre Kommentare den Tatbestand gezielter Verleumdung erfüllen 30. Oktober: Und wie recht wir hatten. Da sich viele Menschen nicht an die Maßnahmen gehalten haben, dürfen wir nun schließen!!