- Preis-Leistungs-VerhältnisSehr schlecht
Unfreundlich Zimmer telefonisch gebucht, mit dem Hinweis und der Bitte auf ein Zimmer im Erdgeschoss, wenn nicht möglich würden wir nicht buchen. Bei der Anreise wurde gesagt uns ist ein Fehler passiert, Erdgeschoss ist nicht mehr frei. Obwohl es im System vermerkt ist. Entweder wir bleiben oder Reisen ab. Die Anzahlung wird aber einbehalten, das ist Betrug. Dem Inhaber aber egal.
Beliebte Aktivitäten
- Strand
Infos zur Reise | |
---|---|
Verreist als: | Familie |
Dauer: | 1 Woche im August 2016 |
Reisegrund: | Strand |
Infos zum Bewerter | |
---|---|
Vorname: | Micha |
Alter: | 36-40 |
Bewertungen: | 2 |
Sie haben Ende Mai bei uns telefonisch ein Suite gebucht. Diese liegen im Erd- und Obergeschoss. Es kann sein, dass Sie angegeben haben, dass Sie sich ein Zimmer im Erdgeschoss wünschen. Allerdings ist weder bei Ihrer Reservierung eine Information hinterlegt, noch wurde Ihnen ein entsprechendes Zimmer im EG zugewiesen. Zudem buchen Sie bei uns nach Kategorien. Wenn wir Ihre Wünsche bzgl. einer bestimmten Lage berücksichtigen können, dann werden wir dies natürlich auch tun. Auf Ihrer Reservierungsbestätigung ist die entsprechende Kategorie vermerkt. Wir haben Ihnen niemals und zu keiner Zeit ein Zimmer im Erdgeschoss zugesichert, zumal die Erdgeschosswohnungen behindertenfreundliche Zimmer sind, die während Ihrer geplanten Reise schon belegt waren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir, wie es die Bezeichnung schon aussagt, diese Zimmer ausschließlich an Gehbehinderte oder ältere Leute vergeben. Ihr Einwand, dass Sie Ihr Urlaubszubehör für Ihre Kinder dann ins Obergeschoss tragen müssen, ist für uns kein Grund eine Reise zu stornieren. Sie selbst haben mit der Tätigung Ihrer Anzahlung die Reservierung verbindlich bestätigt. Auf dem Weg zu uns haben Sie Ihren Urlaub telefonisch abgesagt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass Sie niemals in unserem Resort waren und dementsprechend auch keine aussagekräftige Bewertung unseres Services bzw. der Zimmer abgeben können. Unser Resortmanager hat am darauf folgenden Tag einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbart, zu dem Sie nicht erschienen sind. Hier hätte man unter Umständen eine für beide Seiten befriedigende Lösung finden können. Wir wären berechtigt gewesen, bei Nichtanreise eine 80%ige Stornierungsgebühr zu verlangen. Da Sie zum geplanten Termin nicht erschienen sind, besteht für uns kein Anlass Ihnen Ihre Anzahlung auszuzahlen, die im Übrigen nur 20% des gebuchten Reisepreises ausmacht. Wir hoffen, dass Ihre „Ausweichunterkunft“, die Sie untypischer Weise noch während der Haupt- bzw. Feriensaison kurzfristig buchen konnten, Ihre Vorstellungen entsprach.