Sichere Dir jetzt bis zu 500€ auf die Top-Deals für Deinen Last-Minute-Urlaub.
Alle Bewertungen anzeigen
Catrin (46-50)
DeutschlandAus Deutschland
Verreist als Familie • Oktober 2013 • 1 Woche • Wandern und Wellness
Nettes Haus mit Ausstattungsmängeln
3,3 / 6

Allgemein
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Schlecht
  • Zustand des Hotels
    Eher gut
  • Allgemeine Sauberkeit
    Eher gut

Das Haus war auf den ersten Blick sehr nett, allerdings ging aus dem Internet nicht eindeutig hervor, dass es sich um ein Doppelhaus handelt. Nach und nach stellten sich dann einige Mängel heraus, die bei dem hohen Mietpreis nicht auftreten dürften, z.B.: - quietschende und unbequeme Betten im 1. OG (das Wasserbett war OK) - Küchenausstattung sehr dürftig (je 8 Teller, Gedecke , Weingläser etc. Für 8 Personen) - Kamin qualmte bei der Inbetriebnahme: Wir haben den ihn 2x angemacht und es hat so gequalmt, dass wir die Fenster öffnen und geöffnet lassen mussten - Räder waren nicht verkehrssicher ( Licht defekt, Reifen Platt, Bremsen kaputt) - Jedes Haus hatte einen separaten Eingang zur Erdsauna, dieser ist jedoch zum anderen Haus hin offen. D.h. wenn man in die Sauna ging und jemand aus der anderen Doppelhaushälfte auch, traf man sich auf dem Gang vor der Sauna (dort, wo man normalerweise auch seinen Bademantel hinhängt, bevor man die Sauna betritt). Wir haben noch während des Aufenthaltes auf die Mängel aufmerksam gemacht. Es hat nach einem Tag jemand von der Verwaltung zurückgerufen, ist aber nicht im Haus erschienen, um die Mängel zu beseitigen. Nach unserer Rückkehr hat der Verwalter uns mehrere Mails geschrieben und die Mängel negiert.


Zimmer
  • Eher gut
    • Zimmergröße
      Eher gut
    • Sauberkeit
      Eher gut
    • Ausstattung des Zimmers
      Eher schlecht

    Restaurant & Bars
  • Eher schlecht
    • Atmosphäre & Einrichtung
      Eher schlecht

    Service
  • Sehr schlecht
    • Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)
      Sehr schlecht
    • Freundlichkeit & Hilfsbereitschaft
      Sehr schlecht

    Familien
    • Familienfreundlichkeit
      Gut

    Lage & Umgebung
  • Gut
    • Einkaufsmöglichkeiten in Umgebung
      Eher gut

    Aktivitäten
  • Eher schlecht
    • Freizeitangebot
      Eher schlecht

    Beliebte Aktivitäten

    • Wellness
    • Sport

    Verkehrsanbindung
    • Lage für Sehenswürdigkeiten
      Gut

    Preis-Leistungs-Verhältnis: Eher schlechtHotel ist schlechter als in der Katalogbeschreibung
    Infos zur Reise
    Verreist als:Familie
    Dauer:1 Woche im Oktober 2013
    Reisegrund:Wandern und Wellness
    Infos zum Bewerter
    Vorname:Catrin
    Alter:46-50
    Bewertungen:1
    Kommentar des Hoteliers

    Vielen Dank für Ihre Mühe uns zu bewerten. Um jedoch für eine objektive Meinungsbildung zu sorgen möchte ich den mit Ihnen geführten Schriftwechsel ganz einfach zur Verfügung stellen. Schnell stellte sich bei der Bearbeitung Ihrer Reklamationen heraus das hier unter Androhung von Negativbewertungen im WWW, mit vorgeschobenen Mängeln eine tlw. Rückerstattung des Reisepreises erzielt werden sollte. Unsere "guten Geister" vor Ort waren sofort zur Stelle um sich um Sie zu kümmern konnten jedoch ausser die intakten Fahrräder in die Werkstatt zu bringen nichts ausrichten. Hier die Reklamationsbearbeitung zu vorstehender Bewertung. Betreff: Ihre Reklamation vom 10.10.2013 / 10.44 Uhr Reservierungsnummer B100174 für die Zeit vom 05.10.2013 bis zum 12.10.2013 mit 8 Personen und 2 Hunden folgendes Ferienobjekt: Haferland West, Nordkaten 19, 18375 Wieck Sehr geehrte Frau ........., wir bedauern, daß der Aufenthalt im Haferlandhaus nicht Ihren Vorstellungen entsprach. Ich hätte mich über eine zeitnahere Information Ihrerseits an das für Sie örtlich zur Verfügung stehende Personal gefreut um noch während Ihres Aufenthaltes reagieren zu können. Ihre E-Mail erreichte uns am Donnerstag den 10.10.2013 gegen Mittag also nicht mal mehr 2 Tage vor Ihrer Abreise am 12.10.2013 bis 10.00 Uhr. Ich gehe davon aus, daß Sie das Haferlandhaus am 05.10.2013 im ordnungsgemäßen und vertraglich vereinbarten Zustand übernommen haben. Da das Haferlandhaus ein vom Tourismusverband zertifiziertes Ferienobjekt in der Sternekategorie ist, prüfen wir das Haus regelmäßig auf Schäden und Zustand. Die letzte Prüfung in dem von Ihnen gemieteten Haus fand am 25.09.2013 durch mich selbst statt. Ich habe mehrere Tage im Objekt verbracht, Kleinmängel beseitigt und keinerlei der von Ihnen beschriebenen Probleme gehabt. Vor Beginn der Hauptsaison wurden im gesamten Objekt alle sanitären Objekte und Ausstattungen sowie alle Einrichtungsgegenstände und die Elektroanlage gewartet. Teilweise wurden Malerarbeiten durchgeführt. Im laufenden Betrieb auftretende Störungen lassen sich leider durch den ausgesprochen unsachgemäßen Gebrauch einiger Gäste weder voraussehen noch in einem Reinigungszeitfenster von 4 Stunden beheben. Vor Ihrer Anmietung des Objektes wurden keinerlei Beschwerden der Vormieter aufgenommen oder registriert. Zwischen den Wartungsarbeiten und Ihrem Aufenthalt hatten wir nur einen Zwischenmieter der rundherum zufrieden war. Am Samstag den 12.10.2013 habe ich mich auf Grund Ihrer Reklamation auf den Weg von Berlin nach Wieck gemacht um die einzelnen Punkte zu prüfen. zu Ihren Problemen: Ich möchte mit Ihrer Gegenfrage aus der Mail vom 17.11.2013 bezüglich "offensichtlicher Mängel" beginnen: Unsere Frau ..... ist seit vielen Jahren für uns als Gute Seele vor Ort und kümmert sich liebevoll um Haus und Gäste. Frau ...... hat die Hausübergabe in der Zeit, die Sie mit den Hunden nutzten, mit Ihren mitreisenden Gästen durchgeführt. Sie konnte mir bestätigen das eine Luftpumpe fehlte die Sie Ihnen sofort aushändigte. Sie konnte mir jedoch nicht bestätigen das dem Eigentümer Mängel bezüglich der Betten oder der Küche seit längerem bekannt seien da wir als Betreibergesellschaft und in diesem Fall ich als Geschäftsführer der einzige bin der nach Bekanntwerden von Mängeln dieser Art die Eigentümer informieren würde. Da mir weder durch unsere Gäste noch durch das Personal derartige Mängel bekannt geworden sind bestand hier auch kein Handlungsbedarf. Ich bedauere hier das Sie sich als Hauptmieter für die Hausübergabe keine Zeit nehmen konnten und sich auf die Angaben der anderen mitreisenden stützen müssen, die hier mit Sicherheit keine Informationen dieser Art von unserer Frau ....... erhielten. Nach meiner Ankunft im Haus führten wir eine Inventur der Küchenaustattung durch. Hierbei ist zu erwähnen das die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausstattungsgegenstände von uns über der vom Tourismusverband vorgegebenen Anzahl liegt. Das Ergebnis in Auszügen: 12x große flache Teller 12x mittelgroße flache Teller 12x kleine flache Teller 12x Untertassen 12x komplettes Besteck bestehend aus Messern, Gabeln, großen und kleinen Löffeln und zusätzlichem Kinderbesteck 12x große Tassen Gläser in allen Variationen für 12 Personen etc. Auch Töpfe, Schüsseln und Pfannen waren ausreichend zu finden. Für fehlendes Geschirr, Besteck oder Gläser haben wir ein Lager im Objekt aus dem sofort alle fehlenden Bestandteile ergänzt werden aber bei Ihnen fehlte nichts. Nach wie vor sind die Küchen überdurchschnittlich ausgestattet. Ihnen stehen neben Mixer, Pürierstab, 3 verschiedene Kaffeemaschinen ( einschließlich Espressomaschine ), Wasserkocher, Wok, Kuchenformen, Messerblock ein moderner Backofen mit Grill etc. eine Küche mit der Vollausstattung zur Verfügung. Zu unseren Betten: Im Haus gibt es vier verschiedene Bettvarianten. Wir haben im Erdgeschoss Betten mit hochwertigen Federkern-Matratzen und Betten mit Schaumstoffkernen. Die Matratzen befinden sich in einwandfreiem Zustand und ein Knarren ist nicht möglich da es sich um mit dem Gebäude fest verbundene Einbauten handelt. Auch die Lattenroste sind fest verschraubt und in tadellosem Zustand. Im Obergeschoss befindet sich das Wasserbett und 4 weitere Betten mit Federkern-Matratzen. Das Wasserbett ist ordentlich befüllt und das Gestell ist fest und stabil. Die Matratzen der 4 übrigen Betten sind jetzt 2 Jahre alt und haben auf Grund der Nutzung für eine Ferienvermietung eine Nutzung von ca. 400 Schlafzyklen hinter sich, das bedeutet bei einer normalen Ganzjahresnutzung befinden sich die Matratzen im ersten Drittel der zu erwartenden Nutzungszeit von ca 4-5 Jahren. Des weiteren lassen wir die Matratzen von einem Fachbetrieb reinigen und auf etwaige Beschädigungen überprüfen. Die Wahrnehmung der Gäste beruht eventuell auf dem Umstand das wir 2 unterschiedlich harte/weiche Matratzen verwenden um auch wirklich für jeden Gast die richtige Schlafstätte zu finden. Ich habe mir auch die Zeit genommen alle 4 Betten Probe zu liegen mit dem Ergebnis das alle Matratzen und Lattenroste in Ordnung sind und 2 Betten beim schnelleren Umdrehen leichte Knarrgeräuche von sich gaben die mit einem Hauch Talkum zwischen Lattenrost und Landhaus-Bettgestell beseitigt werden. Die Bettgestelle sind stabil und vollkommen in Ordnung. Der räuchernde Kamin: Der Kamin unterliegt nicht nur den jährlichen Überprüfungen des Schornsteinfegers sondern auch unserem scharfen Auge da es sich hier um ein Sicherheitsrelevantes Ausstattungsdetail handelt. Bei der Hauseinweisung wird der Kamin explizit angesprochen und auf das sichere Schließen der Kamintür hingewiesen da es sonst zum Austritt von Rauchgasen kommt. Auch befinden sich im Bereich der Tür Zuluftöffnungen die bei nicht ordnungsgemäßem Betrieb, das bedeutet ein stark qualmendes Feuer ohne deutlich sichtbarem Flammenbild, zum Ausströmen von Qualm führen. Ein Kamin dieser Größe wird vorsichtig angeheizt und bei klarem Flammbild weiter mit Brennmaterial bestückt und die Tür fest verschlossen gehalten, ansonsten tritt der von Ihnen beschriebene Effekt auf. Aber ich habe auch hier nichts auf die leichte Schulter genommen und den Abzug und die Kamineinheit überprüft, mit dem Ergebnis, daß keinerlei Verstopfungen im Abgassystem oder Undichtigkeiten im Bereich der Brennkammer vorhanden waren. Auch das im folgenden angesetzte Probefeuer brannte ohne jegliche Qualmentwicklung im Wohnraum. Hier möchte ich einmal ganz klar sagen, daß Vermieter die ein defektes Heizsystem dulden definitiv grob Fahrlässig handeln und keine Häuser vermieten sollten. Die Haushälfte und die Saunanutzung: Ein Doppelhaus im klassischen Sinne ist ein Haus, bestehend aus einem Baukörper der mittig geteilt wurde. Wenn Sie sich das Haus auf unserer Homepage einmal genau ansehen werden Sie feststellen, daß es sich hier um 2 einzelne Häuser mit einem Verbindungsbau handelt. Wir werben auf keiner Seite mit einem freistehenden Haus zur alleinigen Nutzung auf einem Grundstück und täuschen hier niemanden noch erzeugen wir den Eindruck eines einzelnen Hauses. In den Buchungsunterlagen finden Sie im Kopf auch ein Kreuz beim Haus Ost oder West, spätestens hier hätte dieser Eindruck ausgeschlossen werden können. Unter diesen Punkt können wir auch gleich die Saunanutzung setzen. Aus welchem Grund hätten Sie die Saunanutzung mit Ihrem Nachbarn absprechen müssen? Ihnen stand eine eigene Saunakabine zur alleinigen Nutzung zur Verfügung, die ausschließlich über Ihren Hausschlüssel bedienbar ist, zur freien Verfügung. Die Sauna befindet sich lediglich im selben Gebäude mit der des Nachbarn und im Normalfall sind die Türen geschlossen um keinen Kontakt haben zu müssen. Ich prüfe die Saunaanlage jetzt seit 6 Jahren regelmäßig bei jedem Aufenthalt und mache Probe-Saunagänge um auch hier sicher zu gehen das die Funktion ohne Beanstandungen ist und ich bin noch nie einem anderen Gast in der gesamten Anlage begegnet oder habe einen Gast gestört. Die Sitzmöbel im Wohnzimmer: Die Sitzflächen Eck-Sitzgruppe im Wohnzimmer haben ein Grundmaß von 2,2x2,4m zzgl. dem freien Sitzelement mit einer Länge von 1,2m. Insgesamt steht hier eine Sitzfläche von 5,8lfm zur Verfügung, das entspricht einer Sitzbreite von 72,5cm pro Person, ich glaube nicht das man hier von beengten Platzverhältnissen ausgehen muss. Auch hier kann ich meine persönlichen Erfahrungen aus dem Objekt einfließen lassen da wir speziell zur Herstellung der Möbel mit Gruppen von bis zu 10 Personen Sitzproben durchgeführt haben. Ihre Ansicht das die Sitzmöbel unbequem sind kann ich nicht teilen da es sich hier um eine ausgesprochen individuelle Empfindung handelt. Die Sitzgruppe ist ein Kompromiss aus ordentlichem Sitzen und bequemeren Sitzoder Liegepositionen und ist genau für diesen Zweck angefertigt und eingebaut worden. Um die individuelle Sitzposition zu verbessern stehen dem Gast diverse Polsterrollen und Kissen in verschiedenen Größen zur Verfügung. Duschvorhang: Der Duschvorhang mit der Führungsstange ist fest und funktionstüchtig. Er eignet sich keinesfalls für das trocknen von Wäsche und Handtüchern. Ich habe mir die Mühe gemacht auch hier die Funktion im Betrieb zu prüfen, die Stange und der Vorhang blieben fest am Montageort. Preise: In Ihren Mails schreiben Sie zum einen, daß das Objekt im Hinblick auf den Preis von 1800,-€UR erhebliche Mängel aufweist und zum anderen, ich darf Sie hier zitieren: Denn wer teuer vermietet, muss auch die entsprechende Ausstattung und Qualität liefern. Ich darf Ihnen hier noch einmal kurz die Buchungskosten erläutern: Sie buchten folgende Leistung: gemäß Ihrer Bestätigung berechnen wir Ihnen für die Zeit vom 05.10.2013 bis zum 12.10.2013 mit 8 Personen und 2 Hunden folgendes Ferienobjekt: Haferlandhaus Ost x Haferland West Nordkaten 19 Nordkaten 19 18375 Wieck 18375 Wieck Mit folgenden Kosten: 7x Übernachtung Saison B mit 8 Personen einschließlich Endreinigung ( Die beiden großen Hunde habe ich einmal herausgenommen da es sich hier um eine ausgesprochen kulante Regelung der Eigentümer handelt und nicht repräsentativ ist ) Übernachtung gemäß der allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen im obigen Objekt Grundpreis einschließlich Personzuschlag für Brutto 1699,96€UR das ergibt einen Preis pro Person / Nacht von 30,35€UR. Dieser Preis entspricht in der Saison B einem regionalen Übernachtungspreis in der Standartkategorie bis maximal 4 Sternen ohne jegliche Zusatzleistungen. In unserem Preis sind alle Nebenkosten wie die Benutzung der Erdsauna, des Tepidariums mit Lichttherapie, der Wärmeliegen, der Waschmaschine, der Fahrräder, PKW-Stellplätze, ja selbst das Kaminholz ist enthalten. Ich habe mir hier die Mühe gemacht für Sie wenigstens ein vergleichbares Objekt zu suchen um realistisch einschätzen zu können ob wir hier tatsächlich einen viel zu hohen Preis für die gebotene Leistung verlangen, ich habe keines gefunden. Sollten Sie ein vom Tourismusverband zertifiziertes Objekt finden, das eine ähnliche Ausstattung und Größe hat dürften Sie mit Sicherheit keine Haustiere, schon gar keine großen Hunde mitbringen. Für unsere weiteren Überlegungen bezüglich der Preisgestaltung würde ich mich freuen wenn Sie uns mitteilen was genau Sie an diesem Übernachtungspreis zu teuer finden? Die Fahrräder: Da unserer Frau...... die Sachkenntnis zum Thema Fahrradreparaturen fehlt, betreut die Firma ............. in Wieck seit Jahren die von uns bereitgestellten Fahrräder. Nach dem Sie den Zustand der Räder monierten ( was für uns, nachdem Sie bereits 5 Tage die Räder zur Verfügung hatten schwer nachvollziehbar ist ) kümmerte sich Frau ..... um die Reparatur bei unserem örtlichen Dienstleister mit folgendem Ergebnis: Herr ......... bestätigte mir eben, daß an einem der beiden Räder der Schnellspanner für die Sattelstütze erneuert und der Reifendruck an einem Reifen erhöht werden musste, ansonsten befanden sich die Räder in einem verkehrstechnisch und funktionell einwandfreiem Zustand. Alles in allem betrachtet ergibt sich für mich folgendes Gesamtbild: Ihrer Reklamation nach hielt ich es für nötig sofort den Weg von Berlin nach Wieck auf mich zu nehmen um den von Ihnen angegebenen Punkten nachzugehen, habe einen gesamten Tag und 600km Fahrt in Kauf genommen da ich jede Anmerkung unserer Gäste sehr ernst nehme. Ich fand eine vollausgestattete Küche, 2 (von 10 ) leicht knarrende Betten die mit 2 Handgriffen keine Geräusche mehr von sich gaben, einen intakten Kamin, eine Sauna zur alleinigen Nutzung, einen fest montierten Duschvorhang und ein Rad mit einer defekten Sitzarretierung ( die Sie nicht einmal bemängelten ) vor. Die Bauform der Sitzmöbel und der Umstand das es auf einem Grundstück 2 Mieteinheiten gibt sowie unsere Preise waren mir ja schon bekannt. Daß Fahrräder gelegentlich von Gästen mit Beschädigungen abgestellt werden kann nicht immer sofort erkannt werden aber es handelte sich keinesfalls um den von Ihnen beschriebenen Zustand. Bei etwas zeitnaherer Meldung und Ihrem Wunsch ( den Sie nicht äusserten ) ein Ersatzrad zu stellen, die Kosten hierfür betragen 4,-€UR pro Rad/Tag hätten wir ebenso reagiert. Sie fordern von uns eine angemessene Entschädigungszahlung, um uns nicht negativ in den Bewertungsportalen zu erwähnen. An dieser Stelle sei zu bemerken, das schon die Art Ihrer Forderung mit den tatsächlich vorgefundenen Mängeln ihr eigenes Bild abgibt und ich hierzu eine ganz persönliche Meinung habe. Der bisher für die Eigentümer entstandene Aufwand, begründet mit Ihrer Reklamation beläuft sich auf 1 Tagessatz durch meinen Einsatz vor Ort, 600km Fahrtkosten, und die weiteren Stunden der Bearbeitung des Schriftverkehrs bis zur endgültigen Klärung. Welche Höhe einer angemessenen Entschädigungszahlung soll ich wie begründet den Eigentümern denn vorschlagen? Hier müssen Sie mir schon etwas helfen da mir die Argumente fehlen. Ich würde mich freuen in Kürze Ihre Anregungen und Gedanken zu unserer Preisgestaltung sowie eine Argumentationshilfe und die Höhe bezüglich der geforderten Entschädigungszahlung zu erhalten. mit freundlichen Grüssen .......... Geschäftsführer . Datum 18.12.2013 Betreff: Ihre Reklamation vom 10.10.2013 / 10.44 Uhr Reservierungsnummer B100174 für die Zeit vom 05.10.2013 bis zum 12.10.2013 mit 8 Personen und 2 Hunden folgendes Ferienobjekt: Haferland West, Nordkaten 19, 18375 Wieck Sehr geehrte Frau ........., das Ergebnis der Prüfung durch den DTV liegt uns mit heutigem Tage vor. Es sei vorab noch zu bemerken das wir keine einfache Objektüberprüfung sondern eine Sterne-Einstufung nach der DTV-Klassifizierung beauftragt haben. Die KLassifizierung erfolgt nach einem Punktesystem das von 0-1200Pkt. aufgebaut ist. Ab 900Pkt. erhält man die 5-Sterne Zertifizierung, die höchste Bewertung die man für ein in Deutschland mietbares Ferienhaus erhalten kann. Das Haferlandhaus hat in der Bewertung 987 Pkt. erhalten und ist somit nicht nur im regionalen sondern auch nach deutschlandweiten Maßstab ein ganz besonderes Ferienhaus der Oberklasse. Im Rahmen der Bewertung wurden gesondert die von Ihnen beanstandeten Merkmale betrachtet und auch kritisch beurteilt. Weder die Eigentümer noch die Beauftragten des Tourismusverbandes können Ihre Auffassung zum Objekt nachvollziehen. In meinem Schreiben vom 20.11.2013 bin ich auf jeden Punkt Ihrer Reklamation genau eingegangen und habe so objektiv wie möglich das gesamte Objekt geprüft. In Ihrer Mail vom 02.12.2013 beantworten Sie keine meiner Ausführungen mehr sondern halten am Reklamationszeitpunkt 3 Tage vor Ihrer Abreise fest. Lassen Sie es mich in Stunden ausdrücken, Ihre Reklamation erreichte uns Donnerstag Mittag also keine 46 Stunden vor Ihrer Abreise am Samstag bis 10.00Uhr. Woher nehmen Sie rein rechnerisch die 3 Tage? Unser Serviceteam vor Ort kümmerte sich innerhalb kurzer Zeit um Sie, konnte jedoch auch nichts recht ausrichten ausser die Fahrräder abholen zu lassen. In Ihrer Mail gehen Sie auch nicht mehr auf all die anderen, von Ihnen reklamierten Punkte ein sondern beziehen sich ausschließlich auf die mangelnde Küchenausstattung und den Zustand der Betten. ( Beide Punkte wurden in meinem Schreiben vom 20.11.2013 sehr ausführlich beantwortet ) Sie beziffern auch umgehend mit einem prozentualen Regressanspruch der für Pauschalreisen und nicht für Miethäuser gilt. Um auch hier keine weitere Zeit verstreichen zu lassen wird sofort ein Einigungsvorschlag mit dazugehöriger Bankverbindung geliefert. Nach der Mühe die wir uns mit Ihrer Reklamation gaben und der Prüfung durch die Vermieter- und Eigentümerseite sowie den DTV als externen Dienstleister entsteht immer mehr die Vermutung das Ihre Reklamationen ausschließlich dem Zweck der ungerechtfertigten Rückerstattung von Mietpreisen mit vorgeschobenen Reklamationsgründen diente und keineswegs der vertragsgemäßen Herstellung von Mietobjekt und Ausstattung. Wir weisen hiermit Ihren Reklamationsanspruch Vollumfänglich als nicht begründet zurück. mit freundlichen Grüssen ..................... Geschäftsführer Ich denke an dieser Stelle kann sich jeder selber ein Bild von Catrin und Ihrer Bewertung machen....