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Martin(56-60)Deutschland
1 Bewertungen
Vor 4 Jahren • Verreist als Paar im Juli 2021
Keine Weiterempfehlung wegen Diskriminierung
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Als Gast mit einem medizinischen Attest zur Maskenbefreiung, ist man nicht willkommen. Dementsprechend unfreundlich war die Wirtin. Das Servicepersonal war hingegen sehr freundlich. Die Wirtsleute berufen sich auf ihr Hausrecht. Allerdings ist ihnen wohl nicht bewusst, dass die gesetzliche Regelung der Maskenbefreiung rechtlich über dem Hausrecht steht. Eine Ausgrenzung wäre Willkür und daher nach dem AGG verboten, weil es eine Diskriminierung darstellt. Es wäre vergleichbar mit einem Behinderten, der dort nicht wohnen dürfte.


Zimmer
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