Meine Mutter und ich hatten einen Wellnessurlaub im Hotel Ruhpoldinger Hof in Ruhpolding vom 08.03. bis zum 15.03.2026 gebucht. Wir waren leider vom ersten Tag an mit dem Essen nicht zufrieden und haben uns nicht wie im Urlaub gefühlt. Am nächsten Tag haben wir uns erkundigt, ob ein Reiseabbruch möglich ist und ob wir von der Anzahlung den Betrag für die Tage, die wir nicht nutzen würden, zurückerhalten können. Zuerst hat die Mitarbeiterin zugestimmt. Danach wurde uns gesagt, dass wir am Abend noch mal an der Rezeption vorbeikommen sollten. Am Abend hat uns die Mitarbeiterin an der Rezeption mitgeteilt, dass wir die kompletten Kosten für die Buchungsdauer tragen müssen. Nachdem wir uns erkundigt hatten, wurden die Mitarbeiterinnen unfreundlicher. Da meine Mutter und ich uns nicht mehr wohlgefühlt haben und es uns psychisch belastet hat, haben wir uns entschieden, am nächsten Morgen abzureisen. Um dem Hotel zu beweisen, dass wir die Anzahlung überwiesen haben, wollten wir zur Bank gehen, um von den Kontoumsätzen ein Foto zu machen. Damit wir zur Bank die Koffer nicht mitnehmen müssen, habe ich die Mitarbeiterin gebeten, unsere Koffer im Abstellraum abzustellen, bis wir wieder zurück sind. An einem unserer Koffer hingen noch die Saunataschen, da wir noch fragen wollten, ob die Saunataschen ein Geschenk an die Gäste sind oder ob wir sie zurückgeben müssen. Um die Koffer geben zu können, habe ich die Taschen genommen und vor den Augen der Mitarbeiterin auf den Sessel gelegt. Daraufhin hat sie mich mit Diebstahl beschuldigt und gesagt, dass das Entwenden sei. Ich habe noch nie so eine Unverschämtheit erlebt. Zum Schluss wurde mir gesagt, dass wir nicht mehr willkommen sind. Wir hatten noch nie so einen schlechten Urlaub. Wir sind immer noch durch diesen Urlaub psychisch belastet.
Sehr geehrte Frau Cin, mit verwundern haben wir Ihre Bewertung zur Kenntnis genommen, können diese aber so unter keinen Umständen unkommentiert lassen. Bereits kurz nach Ihrer Anreise haben Sie um einen Zimmerwechsel gebeten, der Ihnen auch angeboten wurde. Sie haben dann entschieden doch im ursprünglich gebuchten Zimmer zu verbleiben. In Ihrer Buchungsbestätigung sind die Stornobedingungen klar und deutlich aufgeführt. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittversicherung vorteilhaft ist um vor unerwarteten Kosten zu schützen. Ihren Diebstahlvorwurf weisen wir energisch zurück. Da unsere Rezeption Videoüberwacht ist, haben wir uns die Aufnahmen Ihres Check outs genau angesehen um Ihre Vorwürfe zu prüfen. Wir möchten an dieser Stelle nicht näher auf Ihr Verhalten eingehen.


