Gut zu wissen
Schweiz-Urlaub: Das solltest Du vor Deiner Reise wissen
Traumhafte Bergpanoramen, kristallklare Seen, bestens ausgeschilderte Wanderwege und saubere Städte – ein Urlaub in der Schweiz bedeutet Naturgenuss, Pünktlichkeit und Komfort auf hohem Niveau.
Doch bevor es losgeht, gibt es ein paar wichtige Punkte, die Du vor der Abreise unbedingt wissen solltest – von Einreisebestimmungen über Mautgebühren bis zu kulturellen Besonderheiten. Hier kommt der kompakte Überblick für Deine Reisevorbereitung.
Schweiz: Unsere Bestseller-Hotels
🗺️ Größe/Fläche: 41.285 km²
🙋♂️ Einwohnerzahl: 8.902.308 (Stand 2023)
💬 Landessprache: Deutsch, Französisch, Italienisch
🏢 Hauptstadt: Bern
💵 Währung: Schweizer Franken (CHF)
☎️ Telefonvorwahl: 0041
🆘 Notfallnummern:
- Euronotruf: 112
-Rettungsdienst: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Vergiftungen: 145
- Rettungsflugwacht: 1414
-ADAC Auslands-Notruf: 0049 89 22 22 22
-Botschaft in Bern (nur in dringenden Notfällen): 0041 79 357 93 73
💻 Domainendung: .ch
🕑 Zeitzone: In der Schweiz gilt die Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Im Sommer werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt, genau wie in Deutschland. Es besteht zwischen den beiden Ländern kein Zeitunterschied.
🔌 Stromstecker: Während in Deutschland die Stecker-Typen C und F üblich sind, wird in der Schweiz der dreipolige Typ J genutzt. Geräte mit flachem zweipoligem Eurostecker (Typ C) passen trotzdem in Schweizer Dosen, für die größeren Schukostecker (Typ F) benötigst Du einen Adapter.
💸 Trinkgeld: Im Restaurant wird bei gutem Service ein Trinkgeld von 5 bis 10 Prozent gegeben. Die Summe kann zusammen mit dem Rechnungsbetrag per Karte bezahlt oder auch separat in bar überreicht werden. Für die Zimmerreinigung im Hotel sind etwa zwei Franken pro Tag angemessen, im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.
Ein- und Ausreise
🛬 Einreiseregelungen:
- Deutsche StaatsbürgerInnen: Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis oder Reisepass, vorläufige Reisepass bzw. Kinderpass.
- Visum: für deutsche StaatsbürgerInnen bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen nicht notwendig.
- Maximale Aufenthaltsdauer: 90 Tage im Gesamtzeitraum von 180 Tagen.
- Impfungen: Für die Einreise sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
🧳 Ein- und Ausfuhrregelungen:
Alkohol und Tabak: Für die Schweiz gelten bei der Ein- und Ausfuhr andere Freimengen als zwischen EU-Ländern. Zollfrei sind unter anderem:
- Tabak und Tabakwaren: Zigaretten und Zigarren 250 Stück, Tabak 250 Gramm.
- Alkohol: 5 Liter bis 18 Volumenprozent, 1 Liter über 18 Volumenprozent.
- Reisende unter 17 Jahren dürfen keine Tabakprodukte oder alkoholischen Getränke ein- oder ausführen.
- Bargeld: Bei der Ein- und Ausreise von und in die Schweiz muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 Schweizer Franken (CHF) übersteigt, beim Zoll angegeben werden.
- Kunstgegenstände und Waffen: Die Ein- oder Ausfuhr von Kulturgütern ist bei einer Zollstelle, die für Handelswaren zuständig ist, elektronisch anzumelden. Waffen und Waffenbestandteile sowie Munition sind größtenteils verboten und in jedem Fall dem Zoll anzuzeigen.
- Medikamente: Privatpersonen dürfen für sich selbst, aber nicht für Drittpersonen Arzneimittel in der Größenordnung eines Monatsbedarfs in die Schweiz einführen.
🚗Reisen mit dem eigenen Auto:
- Papiere: Vorschrift ist das Mitführen von Reisepass oder Personalausweis, internationalem oder nationalem Führerschein, Kraftfahrzeugschein, empfohlen wird zudem die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte).
- Maut: Autobahnen und Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Gängig sind Klebevignetten zu 40 CHF, die ein Jahr lang gelten, auf der Innenseite der Frontscheibe angebracht werden und u.a. an Zoll- und Postämtern, Tankstellen, Werkstätten und Straßenverkehrsämtern zu kaufen sind. Über einen Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (www.e-vignette.ch) kannst Du auch eine elektronische Vignette erwerben. Für Tunnel und Brücken kann eine separate Maut erhoben werden.
🐕 Reisen mit Haustieren:
Verpflichtende Papiere:
Haustiere dürfen unter folgenden Voraussetzungen mitreisen:
- Vorlage eines EU-Heimtierausweises und Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung.
- Gültige Tollwutimpfung
- Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten.
- Jedes Tier muss beim Zoll gemeldet werden.
Gesundheit
- Infrastruktur: Die medizinische Versorgung in der Schweiz ist sehr gut. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall regelt und von Deiner gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt wird.
- Essen: Die Hygienestandards der hiesigen Gastronomie gelten als einwandfrei. Die Schweizer Küche setzt verstärkt auf fair produzierte Lebensmittel und Bio-Produkte.
- Leitungswasser: Das Trinkwasser in der Schweiz ist von guter Qualität und gilt als das von den Behörden am strengsten überwachte Lebensmittel. Wasserversorger und EigentümerInnen öffentlicher Gebäude sind für seine Sauberkeit verantwortlich und müssen diese regelmäßig kontrollieren. Leitungswasser kann also zum Trinken und Zähneputzen ohne Bedenken genutzt werden.
- Impfungen: Obwohl für die Einreise in die Schweiz keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben sind, empfiehlt das Auswärtige Amt für ausgewiesene Infektionsgebiete und Wanderurlaub einen Schutz gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).
Gesellschaftliche Werte
- Menschenrechte: Die Schweiz erreichte im „Fragile State Index“ (FSI), der zur Beurteilung der Stabilität eines Staates dient, 2023 einen Indexwert von 17,8 Punkten und belegte damit Platz 5 von 179 untersuchten Staaten weltweit (vergleiche Norwegen: 1, Österreich: 13, Deutschland: 14, USA: 39). Im „Freedom in the World“-Freiheitsindex 2024 wird das Land mit insgesamt 96 von 100 Punkten als „frei“ klassifiziert (Quellen: statista).
- Demokratieindex: Hier belegte die Schweiz im Jahr 2023 unter 167 untersuchten Ländern Platz 8 (vergleiche Norwegen: 1, Deutschland: 12, Österreich: 19 und USA: 29, Quelle: The Economist).
- Meinungsfreiheit: In der Schweiz sind Grundrechte wie etwa die Freiheit der Meinungsäußerung durch die Verfassung geschützt und auch Teil von internationalen Verträgen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede gelten aber als Straftaten. Um die Pressefreiheit ist es gut bestellt, so belegt das Land in einer Rangliste von Reporter ohne Grenzen Rang 14 unter 180 untersuchten Staaten (vergleiche Norwegen: 1, Dänemark: 2, Deutschland: 16, Österreich: 31, USA: 42).
- LGBTIQ: Laut Auswärtigem Amt gibt es keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten für Mitglieder der LGBTIQ-Szene, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
Sicherheitslage
- Terrorismus: Die Schweiz gilt allgemein als sehr sicheres Reiseland. Allerdings besteht auch hier die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen. Aktuelle Hinweise gibt es u.a. auf der Website des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).
- Kriminalität: Laut Auswärtigem Amt ist die Kriminalitätsrate in der Schweiz niedrig. Speziell zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen. Papiere und Reiseunterlagen sollten stets sicher aufbewahrt werden, Kopien und Fotos von wichtigen Dokumenten erleichtern bei einem Verlust die Wiederbeschaffung.
- Umwelteinflüsse: Das Klima der Schweiz ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es im Winter zu starkem Schneefall und Lawinenabgängen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Bei Tauwetter, aber auch bei Starkregen kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen. Informationen dazu gibt es etwa über die App Alert Swiss. Ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen sollten nicht verlassen und Verbote, Hinweisschilder und Warnungen lokaler Behörden beachtet werden. Bei Gefahr hilft u.a. die europäische Notfallnummer 112 weiter.
Verbote
Umgang mit Alkohol und Drogen:
- Der Verkauf von Alkohol an unter 16-jährige ist verboten. Ab 16 Jahren erlaubt sind Wein, Bier und Fruchtweine, ab 18 Jahren alle anderen alkoholhaltigen Getränke. Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsentzug oder Geldbuße bestraft.
- Das Betäubungsmittelgesetz verbietet hierzulande den Konsum von Drogen wie Kokain, Heroin, Ecstasy, aber auch von Cannabis.
Besondere Verhaltensregeln:
- In mehreren Kantonen darf an hohen kirchlichen Feiertagen nicht getanzt werden, etwa am Karfreitag.
- Eine Geldbuße muss zahlen, wer den Zündschlüssel im Wagen stecken lässt und weggeht. Strafbar ist zudem auch, mit Flip-Flops Auto zu fahren.
- Unnötig langes Verweilen in einer Parkgarage kann mancherorts in der Schweiz mit einer Buße von 50 Franken belegt werden.
- Von 22 Uhr bis 7 Uhr ist es verboten, die Autotür, die Motorhaube oder den Kofferraumdeckel laut zuzuknallen.
- Ab 22 Uhr ist es auch untersagt, in der Wohnung High Heels zu tragen oder die Toilette zu spülen, da dies die Nachbarn stören könnte.
- In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden ist Nacktwandern verboten – der Tatbestand gilt als „unanständiges Benehmen“.
Do’s und Dont’s
✔️ Do’s
- Stets höflich sein – lieber einmal öfter danke und bitte sagen als gewohnt, auch Kritik wird dezenter vorgetragen als etwa in Deutschland.
- Im Smalltalk üben – die meisten SchweizerInnen reden lieber erstmal ausgiebig über das Wetter, bevor es zu ernsteren Themen kommt.
- Unterwegs freundlich „Hallo“ sagen – gehört hier beim Spazierengehen oder Wandern zum guten Ton.
- Schuhe ausziehen bevor Du eine fremde Wohnung betrittst.
- Kleine Geschenke mitbringen – wenn Du privat eingeladen bist, sind eine Flasche Wein oder Blumen gerne gesehen.
- Vorm Essen zuprosten – dabei stößt man die Gläser an (nicht über Kreuz), schaut sich in die Augen und sagt „zum Wohl“.
✖️ Dont’s
- Unpünktlich sein – das wird hier nicht gerne gesehen. Wenn Du merkst, dass Du es zu einem vereinbarten Termin nicht schaffst, unbedingt anrufen!
- In der Öffentlichkeit laut telefonieren – kommt gar nicht gut an, auch lautstarkes Reden im Restaurant ist verpönt.
- Im Supermarkt vordrängeln – geht ebenfalls nicht, das gilt natürlich auch für Schlangen am Skilift oder anderswo.
- Über Preise meckern – ja, die Schweiz ist nicht billig, aber das weißt Du in der Regel vorher.
- Versuchen, Schweizerdeutsch zu sprechen – das klappt meist doch nicht und wird dann eher als peinlich empfunden.
- Allzu schnell vertraulich werden – zwischen Du und Sie wird recht streng unterschieden, und ein formloses „Tschüss“ ist unter Fremden nicht angebracht.
- Überraschende Besuche machen – kündige Deinen Besuch lieber vorher an.
Verkehrsregelung
- Verkehrsregeln: Weitgehend wie in Deutschland, die Verkehrsschilder entsprechen internationalen Normen. Auf den zahlreichen Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug stets Vorfahrt, auch tagsüber muss das Licht eingeschaltet sein. Tempolimits: Innerorts 50 km/h, außerorts 80 oder 100 km/h (Schnellstraßen), Autobahn 120 km/h. Ein Warndreieck muss stets griffbereit an Bord sein.
- Verbote: Die allgemeine Promillegrenze beträgt 0,5; für FahranfängerInnen und BerufskraftfahrerInnen gilt absolutes Alkoholverbot. Bei Übertretungen droht ein dickes Bußgeld.
- Parken: Im Gegensatz zu anderen Ländern signalisieren in der Schweiz weiß markierte Parkfelder nicht, dass Du dort kostenfrei parken darfst – in der Regel stehen dort Parkuhren, an denen eine Gebühr zu entrichten ist und die auch die maximale Parkzeit ausweisen. In blauen Zonen kannst Du mit Parkscheibe werktags kostenfrei eine Stunde, an Sonn- und Feiertagen unbegrenzt parken. Gelbe Felder oder Linien besagen: absolutes Parkverbot, halten ist nur kurz zum Ein- und Aussteigen erlaubt. Wichtig: Das Fahrzeug muss stets innerhalb der markierten Felder stehen, wenn es darüber hinausragt, können Strafen fällig werden.
Reisen mit Haustieren
Vor-Ort-Regelung
- Leine und Maulkorb für den vierbeinigen Freund sollten im Schweiz-Urlaub stets mitgeführt werden, zumal die Bestimmungen von Region zu Region unterschiedlich sind. So herrscht im Kanton Schwyz in der Öffentlichkeit generelle Leinenpflicht für alle Hunde, während auf Zürcher Gebiet kleine Hunde frei laufen dürfen – für größere gilt dafür Maulkorbpflicht, und das Halten mancher Rassen wie etwa Bullterrier ist dort vollkommen verboten. Nähere Infos liefern Websites wie. Der Heimtierpass muss einen Tierarzt-Vermerk über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten.
- Giftige Tiere und Pflanzen: In der friedlichen Schweiz gibt es nur wenige giftige Tiere, die Deinem Vierbeiner schaden könnten, allen voran zwei Schlangenarten, die Kreuzotter und die Aspisviper. Gefährlicher, weil öfter anzutreffen, sind für Haustiere giftige Pflanzen, darunter Orchideen, Narzissen und Schwertlilien. Wenn Dein Hund nach dem Toben im Grünen Symptome wie Muskelzittern oder Erbrechen aufweist, sollte schnellstmöglich ein Tierarzt aufgesucht werden. Zudem sollten schon vor Reiseantritt Schutzmaßnahmen gegen Zecken & Co. eingeleitet werden, hol Dir dafür unbedingt fachkundigen Rat.
Beste Reisezeit
Ob Wandern, Skifahren oder einfach nur die Natur genießen – die Schweiz ist ein Ganzjahresziel mit saisonalen Highlights:
- Für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Biken oder Klettern eignen sich besonders die Monate Mai bis Oktober. Dann erwarten Dich angenehme Temperaturen, lange Tage und klare Sicht auf die Alpenpanoramen.
- SkifahrerInnen und Wintersport-Fans kommen vor allem von Dezember bis März auf ihre Kosten. In dieser Zeit ist in vielen Höhenlagen Schneesicherheit garantiert – besonders in bekannten Wintersportorten wie Zermatt, Davos oder St. Moritz.
- Für Städtetrips oder entspannte Wellness-Auszeiten sind Frühling und Herbst ideal: Die Städte sind dann weniger überlaufen, und die Temperaturen angenehm mild.
Wichtig: In höheren Lagen kann das Wetter schnell umschlagen. Informiere Dich also vor Wander- oder Outdoor-Touren unbedingt über die aktuelle Wetterlage – zum Beispiel per App „Alert Swiss“ oder über lokale Hinweise vor Ort.

Sophies Tipp
Bevor es aber in den Urlaub losgeht, solltest Du auf jeden Fall die Seite des auswärtigen Amts checken, um auf dem aktuellsten Stand zu sein.