Ja, das Rauchverbot gilt im gesamten Bereich der Terrasse vor(!) dem Restaurant. Also, der gesamte mit Strohmatten überdachte Bereich vor dem Restaurant und den nicht mehr überdachten Tischen bis zum angrenzenden Beet. Der Bereich ist nun auch durch Rauchverbotsschilder eindeutig kenntlich gemacht. Das Rauchen ist erst jenseits der Beschilderung erlaubt. Mag früher evtl. anders gewesen sein. Aktuell ist es wie beschrieben und wird von den Kellnern auch eingefordert. Außerhalb der Essenszeiten ist da aber kein Kellner. Die Auskunft von "Marianne und Klaus" ist daher falsch.