Unbedingt spätestens 4 Wochen nach Urlaubsbeginn bei HolidayCheck reklamieren, am Besten anrufen 089 244470914 - wird alles notiert und nimmt seinen Lauf, sodass man eine Gutschrift erwarten darf. Unbedingt schriftlich bestätigen lassen, damit der Anspruch nicht verfällt. Sie sind spät dran!
Norbert am 4. September 2019
Wie verhält man sich bei der beschriebenen Überbuchung?
Karl am 22. September 2019
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MeldenUlrike am 20. September 2019
Zunächst mal unbedingt an den Reiseleiter des Veranstalters, bei dem Ihr gebucht habt, wenden. Dieser ist verantwortlich, dass Ihr das gebuchte Zimmer auch bekommt. Wenn er/sie allerdings auch machtlos ist, dann evtl. noch direkt in Deutschland mit Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen. Falls dies ebenfalls erfolglos, dann unbedingt Beweise, wie Fotos, Unterschriften von anderen betroffenen, Protokoll des Reiseleiters usw. fertigen, damit nach der Reise sofort Entschädigung vom Veranstalter gefordert werden kann. Und falls Ersatzhotel angeboten wird, dann unbedingt mind. Gleichwertiges fordern.
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