Die international gültige Regelung besagt, dass in Hotels die Verpflegung mit dem Abendessen am Anreisetag beginnt, und mit dem Frühstück am Abreisetag endet. So steht es auch im Kleingedruckten der Reiseveranstalter in den Katalogen und den Vertragsbedingungen. Allerdings handhaben dies viele Hotels mittlerweile kulant, und gewähren über diese Verpflichtung hinaus vorallem bei AI schon bei Anreise Frühstück oder Mittagessen bzw bei Abreise evtl noch Mittagessen. Einen Anspruch darauf hat man nicht.