das stimmt so nicht ganz. Werdet Ihr erst vor Ort informiert und in ein anderes Hotel gesteckt habt ihr gegebenenfalls das Recht auf Reisepreisminderung oder Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden. Wenn euch der Veranstalter aber rechtzeitig bescheid gibt (ich meine min. 2 Wochen vor Reisebeginn) habt ihr lediglich das Recht auf eine kotenfreie Stornierung oder Umbuchung.
Azra am 17. Mai 2019
Ihr habt übrigens ein Recht auf Enschädigung!
Sarah am 17. Mai 2019
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