- Preis-Leistungs-VerhältnisSehr schlecht
Im nachfolgenden möchten wir über einen Urlaubsversuch in St. Ulrich berichten, der fast traumatische Züge angenommen hat: Im Mai 2011 buchten wirin der Pension „Mariandl“ bei Frau V. eine Ferienwohnung vom 31.7. – 13.8.2011 zum Preis von 140 € pro Tag, also insgesamt 1820 €, incl. Endreinigung, Kurtaxe und Bettwäsche. Am 31.7.2011 gegen 17.00 Uhr fuhren wir bei der Pension „Mariandl“ auf den Hof. Fr. V. erschien auf dem Hof und erklärte uns, dass man in Südtirol nicht mit 4 Personen in so einem kleinen Auto (MAZDA 3, zugelassen für 5 Personen) fahren dürfe; dies würde eine Strafe von 400 € nach sich ziehen. Ferner dürfe man mit dem Gepäck nicht die Heckscheibe zustellen (trotz 2 Außenspiegeln); dies koste 700 € Strafe. Ob dieser Begrüßung waren wir verblüfft. Danach forderte Sie, immer noch auf dem Parkplatz, unsere Personalausweise bzw. Reisepässe, um die Anmeldung zu schreiben; dies müsste sofort erledigt werden, da ein Versäumnis auch eine empfindliche Strafe nach sich ziehe. Wir haben dann Fr. V. höflich darauf hingewiesen, dass man Gäste bei deren Ankunft erst einmal mit „Guten Tag“ begrüßt. Wir händigten Fr. V, die Ausweise aus, und durften dann unser Gepäck bis vor die Tür, und nicht in die Ferienwohnung tragen. Zuerst müsse die Wohnung von uns besichtigt werden, ob sie uns überhaupt gefällt. Sie gefiel uns überhaupt nicht !!! (Zerschlissene Teppiche, verschrammte Stühle, winziger Aufenthaltsbereich mit Küche, unsaubere Bäder, Einstieg in die Dusche 35 cm, kaum Küchenutensilien, durchgelegene Matratzen usw.) Für 140 € je Tag schlichtweg unverschämt. Wir sagten trotzdem zu. Nach dem Ausfüllen der der Anmeldeformulare wollte Fr. V. sofort die Restsumme von 1320 € haben, was wir verweigerten. Ferner baten wir Fr. V., die Holzabsperrung auf dem Balkon aufzuschließen, da der Balkon einen gettoähnlichen Charakter hatte. Dies verweigerte sie lautstark mit dem Argument, dass dies Vorschrift der Gemeindeverwaltung wegen Orkangefahr sei. Das haben wir nicht verstanden. Beim Ausräumen der Koffer kam Fr. V. unaufgefordert in die Wohnung und verlangte wieder das restliche Geld. Ein Wort gab das andere, bis wir Fr. V. höflich baten die Wohnung zu verlassen, da wir duschen, uns umziehen und zum Essen gehen wollten. Daraufhin hat uns Fr. V. heftig beschimpft, dies sei ihr Haus, und sie lasse sich nicht aus der Wohnung werfen. Endlich ging sie. Im Speiselokal erfuhren wir vom Wirt, dass es derartige Schwierigkeiten schon des öfteren gegeben hat. Gegen 22.00 Uhr kehrten wir in die Ferienwohnung zurück und unterhielten uns noch leise auf dem Balkon. Gegen 23.00 Uhr fing Fr. V. lauthals an zu schreien, jetzt wäre Nachtruhe und Unterhaltungen um diese Zeit wären eine Frechheit; außerdem würde sie die Polizei rufen. Wir gingen zu Bett und es war Ruhe. Gegen 23.30 Uhr erschien Fr. V. vor unserer Abschlusstür, trommelte heftig dagegen und wollte eingelassen werden. Dies lehnten wir ab. Daraufhin forderte Fr. V. uns ultimativ auf, am nächsten Morgen abzureisen. Gegen 24.00 Uhr erschien dann noch die Polizei, die nach einem Gespräch mit Fr. V. dann wieder abfuhr. Am nächsten Morgen kamen wir zu dem Entschluss abzureisen. Nachdem die Koffer im Auto verstaut waren, erschien Fr. V. auf dem Parkplatz, forderte uns auf endlich zu verschwinden und den Schlüssel abzugeben. Wir dagegen forderten 360 € von der Anzahlung zurück. Dies wollte sie nicht tun. Nach heftigem Geschrei und Gekeife verschwand Fr. V. im Haus und kam mit einer undefinierbaren Rechnung, wo sie u.a. 80 € Endreinigung verlangte, obwohl dies im Angebot incl. war, zurück. Dann gingen wir zur Polizei. Dort trugen wir den Fall einem Polizisten vor. Nach kurzer Beratung unter mehreren Polizisten wurde uns erklärt, dass dies eine privatrechtliche Angelegen sei und somit die Polizei nicht zuständig. Dieser Meinung waren und sind wir nicht ! Hier wurde eine bereits bezahlte Leistung arglistig verweigert; und das ist Betrug. Dennoch gingen wir auf die Tourist-Info und erzählten den ganzen Fall nochmals. Die dortige Leiterin erklärte sich ebenfalls nicht zuständig, da Fr. V. bereits vor 1,5 Jahren aus dem Touristikverband ausgeschlossen worden war. Daraufhin sahen wir nur noch die Möglichkeit abzureisen und suchten nochmals die Polizeistation mit der Bitte auf, Fr.V. den Schlüssel auszuhändigen, da wir die Frau verständlicherweise nicht mehr sehen wollten. Dies wurde von der Polizei abgelehnt. Wir fuhren widerstrebend nochmals zur Pension „Mariandl“, und warfen den Schlüssel in den Briefkasten. Dabei sahen wir, dass die Eingangstür von innen abgeschlossen war. Damit war ein Betreten des Hauses nicht mehr möglich. Unser diesjähriger Urlaub war somit vorbei und wir fuhren nach Hause. Auf keinen Fall sollte man diese Pension buchen hingehen; wenn es unbedingt St. Ulrich sein muss, dann über den örtlichen Fremdenverkehrsverein buchen-
Die Zimmer und die ganze Wohnung waren schlichtweg katastrophal.
Absolute Unfreundlichkeit wie ich das in 40 Jahren Urlaub nicht erlebt habe, egal wo.
Umgebung schön, vom Rest haben wir nichts gesehen, da wir mit Polizei und Fremdenversverein beschäftigt waren.
Beliebte Aktivitäten
- Wellness
- Sport
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Freunde |
Dauer: | 1-3 Tage im Juli 2011 |
Reisegrund: | Wandern und Wellness |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Horst |
Alter: | 61-65 |
Bewertungen: | 2 |
Sehr geehrter Herr Horst, vielen Dank für Ihre Bewertung bei holidaycheck.de Leider stellen Sie darin einige Behauptungen auf, die nicht der Wahrheit entsprechen. In Italien ist es Pflicht, Gäste sofort bei Ankunft zu registrieren und bei den Behörden zu melden, da sonst bei einer eventuellen Finanzkontrolle hohe Geldstrafen zu bezahlen sind. Ich gab Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ferienwohnung vorher aussuchen. Es ist nicht sinnvoll, dabei das ganze Gepäck mitzuschleppen, weshalb ich Ihnen vorschlug, dieses im Eingangsbereich stehen zu lassen. Unsere Zimmer und Ferienwohnungen sind einfach aber sauber eingerichtet. Wie heutzutage üblich sind Fotos unserer Ferienwohnungen im Internet auf www.garni-mariandl.com für jedermann einsehbar. Wenn Sie sich vorher besser informiert hätten, wären Ihnen und auch mir unnötige Unannehmlichkeiten erspart geblieben. Unsere Urlaubspreise sind dem Haus angemessen und im Vergleich zu den anderen Unterkünften im Grödner Tal recht bescheiden. Auch waren Sie im August bei uns, wo in Italien Hochsaison herrscht und die Preise etwas höher sind als sonst. Die Absperrungen auf den Balkonen dienen der Privatsphäre unserer Gäste und bieten auch Schutz vor Wind und Wetter. Aus diesem Grund und aus Rücksicht auf die anderen Gäste können wir diese auch nicht entfernen. Ab 22 Uhr ist bei uns aus Rücksicht auf die anderen Gäste Nachtruhe, wie auch andernorts üblich. Wie vom Tourismusgesetz vorgesehen wird bei vorzeitiger Abreise des Gastes die Anzahlung nicht zurückerstattet. Auserdem hätte ich Ihnen den bereits genossenen Urlaubstag und die Endreinigung in Rechnung stellen müssen, was ich kulanterweise nicht getan habe. Den Schlüssel zur Ferienwohnung habe ich von Ihnen noch immer nicht zurückerhalten (im Briefkasten war er jedenfalls nicht). Die Mitgliedschaft im Tourismusverein ist freiwillig und nicht verpflichtend. Ich wurde im Gegensatz zu Ihren Behauptungen nicht vom Tourismusverein ausgeschlossen, sondern bin vor ein paar Jahren freiwillig ausgetreten, weil ich meine Interessen vom Gastwirteverband besser vertreten sehe. Seitdem bin ich dort als Mitglied eingetragen. Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, daß ich seit über 35 Jahren an Gäste vermiete, zahlreiche Stammgäste habe, die jedes Jahr wiederkehren, und mir solche Gäste wie Sie noch nie untergekommen sind. MfG Welponer