Kuranstallt und Hotel sind in Ordnung, was jedoch nicht in Ordnung ist ist der Umgang wenn Kurgäste einen körperlichen Schaden erleiden. Mangelhafte Betreuung während Kuranwendung, mehrere Rippenbrüche, Kuranstalt bzw. deren Versicherung verweigern mit schadenfeinigen Argumenten Schmerzensgeld, Klage erforderlich.
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Alleinreisend |
Dauer: | 3 Wochen im Juni 2023 |
Reisegrund: | Sonstige |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Helene |
Alter: | 71+ |
Bewertungen: | 2 |
Sehr geehrte Helene, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir möchten darauf hinweisen, dass jedem Kurgast bei sämtlichen Behandlungen Unterstützung angeboten wird. Sollte es dennoch zu einem Unfall oder Sturz kommen, ist unser Ärzte-Team sofort zur Stelle. Um mögliche Ansprüche abzuklären, verfügen wir über eine Rechtsschutzversicherung. Deren Entscheidungen werden nach Überprüfung des Sachverhaltes getroffen und nicht aufgrund von fadenscheinigen Argumenten. Für mögliche Einsprüche steht unsere Versicherung jederzeit gerne zur Verfügung.