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Josi (56-60)
DeutschlandAus Deutschland
Verreist als Paar • September 2016 • 1-3 Tage • Sonstige
Auf keinen Fall zu empfehlen!
1,0 / 6

Allgemein
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Sehr schlecht

Hallo Leute , ich muß heute leider eine Warnung für dieses Hotel abgeben. Ich kann leider die ganzen positiven Bewertungen nicht nachvollziehen. Angefangen von den Zimmern ( kaputte Spiegel , Dreck unter der Badewanne , Schimmel an Wand und Decken sowie verfaulte Fensterbänke) über das Frühstück , (mussten unseren Tisch selbst decken bzw.Geschirr und Besteck suchen) bis zum Personal eine einzige Katastrophe . Alles gipfelte darin das nach der Bitte um Bestätigung der Mängel ein sofortiges Hausverbot durch die Rezeptionistin (weiß den Namen nicht da sich die Dame standhaft weigerte Ihren Namen zu nennen) ausgeproch und dieses auch mit der Polizei durgesetzt wurde. Also sollte jemand dort übernachten wollen ,bloß keine Mägel entdecken. Für mich sind sogar 2 Sterne zu viel.


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  • Sonstiges

Preis-Leistungs-Verhältnis: Sehr schlecht
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Infos zur Reise
Verreist als:Paar
Dauer:1-3 Tage im September 2016
Reisegrund:Sonstige
Infos zum Bewerter
Vorname:Josi
Alter:56-60
Bewertungen:3
Kommentar des Hoteliers

Diese Bewertung von Josi und die Bewertung von Franzi gehören zu einer Neckermann-Buchung von 4 DZ mit insgesamt 8 Personen, die am 16.09.2016 im Hotel eingecheckt haben und nach Zimmerzuteilung in der hoteleigenen Sitzgruppe im Eingangsbereich vor dem Hotel begonnen haben Alkohlo aus mitgebrachten Kasten Bier und Sekt zu konsumieren. Nach einer zwischenzeitlichen Abwesenheit zwischen 18 Uhr bis etwa 22 Uhr, ging die Gruppenfeier vor dem Hotel und auf der angrenzenden Terrasse weiter, die dazu führte, dass sich andere Gäste des Hotels in der Nachtzeit belästigt fühlten, was zu lauten Auseinandersetzungen zwischen den diversen Gästen und den "Feiernden" führten. Der Reiseleiter einer im Hotel wohnenden anderen Reisegruppe und weitere Einzelgäste hatten sich über das nächtliche Treiben dieser Gäste am 17.09.2016 bei der Hotelleitung beschwert. Am 17.09.2016 wurden diese Gäste und ihre 6 weiteren Begleiter darauf angesprochen, was zu einer umfangreichen Auseindersetzung sowie strafrechtlich relevanten Beleidung von Mitarbeitern des Hotels führte. Die Behauptungen die diese Bewerter aufführen sind absolut unzutreffend und stellen einen "Akt" der Vergeltung dar, weil das Hotel nach Bekanntwerden weiterer Beschwerden am 17.09.2016 in Abstimmung mit dem Vertragspartner Neckermann Reisen vion seinem Hausrecht gebrauch gemacht hat. Die später eintreffende Polizeistreife versuchte einerseits den Sachverhalt zu klären und vermittelnd einzuwirken, was im Ergebnis dazu führte, dass gegen den Ehemann der HolidayCheck-Bewerterin "Josi" Strafanzeige wegen Beleidigung aufgenommen werden musste. Der Reiseveranstalter Neckermann Reisen wies das Hotel darauf hin, dass wenn sich Gäste nicht benehmen können, sie nicht verpflichtet seien für ihre Gäste ein anderes Hotel auszusuchen und deshalb nur das Hausrecht des Hoteliers zum Schutz der anderen Gäste für einen erholsamen Aufenthalt zum Tragen kommen kann. Insofern können wir zwar die Üerschrift der Bewerterin nachvollziehen, aber die Beschwerden von mehr als 16 Gäste dürften ein deutliches Zeichen dafür sein, dass die Bewerter hier nicht mit Sicherheit nicht objektiv eine bewertung abgeben, zumal Neckermann Reisen keine Veranlassung sah, ihren Gästen einen Dispens zu gewähren. Die von der Bewerterin eingereichten Bilder gehören nicht alle zu dem von Ihnen bewohnten Hotelzimmer 215. Hier werden falsche Eindrücke vermittelt. Richtig ist, dass der Spiegel am Kleiderschrank von vorherigen Gästen einen Schaden hatte, der den Gästen beim Einchecken so auch mitgeteilt wurde. Aufgrund des Wochenendes am 16.09.2016/17.09.2016 konnte jedoch der Spiegel vom Glaser noch nicht ausgetauscht werden, was inzwischen aber geschehen ist. Das denkmalgeschützte Hotelzimmer 215 des ehemaligen Gästehauses des Ministerrates hat überhaupt keinen Duschvorhang, sondern nur eine Badewanne. Das die Originalbettanlage kein Lattenrost, sondern eine Bettplatte hat geht auf Bedürfnisse einzelner Gäste ein, weil das Wanderhotel auch Zimmerausstattungen für Gäste mit Rückenleiden vorhält und insbesondere deshalb keinen Mangel darstellt. Gegen den Ehemann dieser Bewerterin läuft ein Strafverfahren, weil er in Anwesenheit der Polizei beleidigende Äußerungen gegenüber der sehr freundlichen und erfahrenen Hotelangestellten getätigt hat.