- Preis-Leistungs-VerhältnisSchlecht
Bei Anreise wurden wir (Deutsche Staatsbürger) nach dem Ausweis gefragt....unter Hinweis auf "Datenschutz-bestimmung"). Hier irrt das Hotel!! Tatsächlich lautet diese Bestimmung jedoch wie folgt: "Nach § 29 Absatz 3 Bundesmeldegesetz haben nur ausländische Personen einen Reisepass oder Ausweisdokument vorzulegen. Weichen bei diesen Personen die Angaben im Meldeschein von denen im Personaldokument ab, hat der Leiter der Beherbergungsstätte dies auf dem Meldeschein zu vermerken, siehe § 30 Absatz 2 Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz berechtigt also nicht den Leiter der Beherbergungsstätte, den Ausweis von inländischen Personen sich vorlegen zu lassen. Das war aber vor In-Kraft-Treten des Bundesmeldegesetzes auch schon in den Landesmeldegesetzen so geregelt. (Quelle: Dehoga-Bundesverband) Der Datenschutz soll ja vor Herausgabe persönlicher Daten schützen ! Es stehen bereits pers. Daten im Meldeschein!
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Paar |
Dauer: | 1-3 Tage im Juli 2019 |
Reisegrund: | Sonstige |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Juliana |
Alter: | 56-60 |
Bewertungen: | 4 |
Liebe Juliana, herzlichen Dank für Ihre freundliche Belehrung. Seit November 2015 müssen auch deutsche Staatsbürger Ihren Ausweis in Beherbergungsstätten vorlegen. Bitte ärgern Sie sich nicht darüber. Das hat natürlich nichts, und da haben Sie Recht, mit der Datenschutzgrundverordnung zu tun. Für diese benötigen wir nur zusätzlich bei Anreise eine Information, wie wir mit der Speicherung Ihrer Daten verfahren sollen, um Ihre Rechte zu wahren. Sie haben also für zweierlei Dinge unterschrieben. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@belveder.de Ihr Team BelVeder