Vorsicht: mit Gutschein von Bad Griesbach Birkenhof das ist eine FALLE !!! Die Damen an der Rezeption waren sehr unfreundlich, ich hatte einen Gutschein von 150.- € der wurde nicht angenommen am 17.8.2019 habe ich diesen zum 80igsten Geburtstag bekommen von 26.8. - 29.8.19 habe ich gebucht Die Damen an der Rezeption sagten ich hätte 14 Tage vorher bescheid geben müssen dieses war nicht möglich Als nie wieder dieses Hotel !!!
Beliebte Aktivitäten
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| Infos zur Reise | |
|---|---|
| Verreist als: | Freunde |
| Dauer: | 3-5 Tage im August 2019 |
| Reisegrund: | Wandern und Wellness |
| Infos zum Bewerter | |
|---|---|
| Vorname: | Winderl |
| Alter: | 71+ |
| Bewertungen: | 1 |
Lieber Winderl, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben uns auf unter anderem auch auf diesem Portal Ihren Wortlaut zu veröffentlichen. Als langjähriger Stammgast sollten Sie den Ablauf von Gutscheinen, wie Sie sie schon mehrfach zuvor eingelöst haben, kennen. Wir bedauern, dass Sie Ihren Vorgang hier etwas verdrehen und nur Ihren subjektiven Eindruck publizieren und möchten daher gerne den eigentlichen Sachverhalt richtig stellen: Sie haben die letzten Jahre privat über unser Haus gebucht und hier bereits mehrfach Wertgutscheine eingelöst. Auf unseren Hausgutscheinen ist ausdrücklich beschrieben, auf was diese eingelöst werden können. Ihr jetziger Gutschein, wie auch sämtliche vergangene ist ein Wertgutschein, welcher ausschließlich auf die Übernachtung eingelöst werden kann, das heißt nicht auf Restaurant, Massage etc. Sie haben es bei Ihrem jetzigen Aufenthalt jedoch vorgezogen nicht privat, sondern über einen Reiseveranstalter zu buchen. Bei einer Veranstalterbuchung sieht es das deutsche Reiserecht vor, dass der Betrag direkt an den Veranstalter und vom Veranstalter dann an uns entrichtet wird. Es mag Ihnen nach wie vor nicht verständlich sein, warum ein privater Wertgutschein nicht beim Veranstalter eingelöst werden kann, de facto ist es aber nachweisbar der Fall, worüber Sie auch schriftlich schon vor Ihrer Buchung informiert wurden. Nach Ihrer Buchung und nachdem Sie bereits den Veranstalter bezahlt hatten, forderten Sie von uns eine Überweisung des Geldes auf Ihre Konto. Dass dies nicht die Handhabung einer Gutscheineinlösung ist, konnten wir Ihnen leider nicht verständlich machen. Wir sind Ihnen hier entgegengekommen, dass Sie Ihren Wertgutschein, welcher eigentlich für eine private Übernachtung ausgestellt wurde, aus Kulanz auf Restaurant etc. einlösen dürften. Sie wollten jedoch direkt Geld auf Ihrem Konto wissen und haben daher dies ausgeschlagen. Nachdem wir Ihnen hierauf erklärt haben, dass der Gutschein anderweitig nicht auf den gebuchten Aufenthalt angerechnet werden kann, wollten Sie es sich überlegen. Hier haben wir Sie gebeten und bis 2 Wochen vor Ihrer Anreise mitzuteilen, ob Sie den Gutschein nun auf Restaurantkonsum einlösen oder nicht, da dies ansonsten erst von unserer Buchhaltung durchaus aufwendig entsprechend eingebucht werden müsste. Bis zu Ihrer Abreise haben Sie kein Wort mehr zu Ihrem Gutschein geäußert und sich auch nicht mehr gemeldet. Er bei Ihrer Abreise wollten Sie es sich überlegt haben und den Gutschein auf Ihre Restaurantrechnungen einlösen. Wir bedauern, dass es Ihnen nicht verständlich ist, dass dies kurzfristig nicht möglich war, nachdem Sie schon mehr als ausführlich hierüber im Vorfeld unterrichtet waren. Mit freundlichen Grüßen Ihr Hotel Birkenhof


