Hatten sechs Naechte in einem Komfortzimmer gebucht und waren sehr enttäuscht nach Besichtigung unseres Zimmers. Als wir uns nach etwas anderem umsehen wollten, wurde uns mit dem Anwalt gedroht, wenn wir nicht sofort zahlen So geht man nicht mit Gaesten um. Das einzige positive waren die freundlichen Bedienungen
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| Infos zur Reise | |
|---|---|
| Verreist als: | Paar |
| Dauer: | 1 Woche im August 2019 |
| Reisegrund: | Sonstige |
| Infos zum Bewerter | |
|---|---|
| Vorname: | Rudolf |
| Alter: | 71+ |
| Bewertungen: | 1 |
Sehr geehrter Herr Rudolf, Mit Befremden haben wir Ihre sogenannten „Bewertungen“ auf diversen Portalen zur Kenntnis genommen. Der Wahrheit entspricht, dass Sie sechs Nächte im Doppelzimmer Komfort gebucht haben, dann beginnen Sie aber sich die Tatsachen so zu drehen, wie Sie es wohl gerne hätten: Genau das gebuchte Doppelzimmer Komfort (wohlgemerkt ohne Balkon) haben Sie bei Anreise auch vertragskonform erhalten. Dann wollten Sie nach Besichtigung das gebuchte Zimmer nicht beziehen, da es keinen Balkon hat was auf allen Buchungsportalen und unserer Internetseite vollkommen klar ersichtlich ist. Sonst hatten Sie objektiv Nichts an dem Zimmer zu beanstanden außer den nicht vorhanden Balkon, weil Sie entgegen Ihren Vorstellung gebucht hatten. Daher haben Sie auch nichts Greifbares am Zimmer zu kritisieren in Ihrer Bewertung. Fakt ist also, Sie haben ein Zimmer ohne Balkon gebucht, wollten aber ein Zimmer mit Balkon. Dafür waren aber einzig Sie verantwortlich und nicht wir als Gastgeber! Nachdem wir kein Zimmer mit Balkon frei hatten, wollten Sie „sich nach etwas Anderem umsehen“ ohne zu Bezahlen. Dann haben wir vollkommen rechtskonform und absolut legitim den vollen uns zustehenden Zimmerpreis von Ihnen eingefordert, worauf hin Sie „kulanzhalber“ eine Nacht bezahlen und unser Haus verlassen wollten. Unstrittiger Weise und juristisch einwandfrei steht uns der volle Zimmerpreis zu, was wir Ihnen auch mehrfach versucht haben zu erklären. Dies wollten Sie renitent dreist nicht wahrhaben und nach wie vor nur eine Nacht bezahlen. Daraufhin haben wir Ihnen wortwörtlich mitgeteilt, „dass wir das gerne auch unseren Anwalt prüfen lassen, wenn Sie glauben dass Sie im Recht sind“. Anscheinend wussten Sie aber genau, dass Sie im Unrecht sind, so dass Sie dann Ihr Zimmer bezogen haben. Wir haben unseren Teil des Gastaufnahmevertrages zu 100,0% erfüllt, was Sie auch erwarten können und Ihnen zusteht. Ihren Teil, nämlich die Bezahlung, wollten Sie aber nicht erfüllen was nicht nur charakterlich tief blicken lässt sondern auch gegen geltendes Recht verstößt. Von Leuten wie Ihnen müssen wir uns nicht sagen lassen, „so geht man nicht mit Gästen um“ sondern sagen Ihnen: So geht man nicht mit Gastgebern um! Herzliche Grüße Familie Klingseisen und Team


