Ohne Diskussion durch die Kontrolle
Die zeitlose Frage: Was darf eigentlich ins Handgepäck?
Für viele Reisende ist das Handgepäck eine Herausforderung. Während der große Koffer meist klar geregelt ist, sorgt das kleinere Gepäckstück oft für Unsicherheit. Welche Flüssigkeiten sind erlaubt? Was darf mit in die Kabine? Und gelten überall dieselben Regeln? Im Jahr 2025 sind einige Vorschriften im Wandel, besonders an Flughäfen mit neuer Sicherheitstechnik. Wer die aktuellen Vorgaben kennt, erspart sich Stress bei der Kontrolle und vermeidet unnötige Diskussionen.
Flüssigkeiten im Handgepäck
In der Europäischen Union gilt weiterhin die bekannte 100-Milliliter-Regel. Demnach dürfen Flüssigkeiten, Cremes und Gele nur in Behältern mit maximal 100 Milliliter Fassungsvermögen transportiert werden. Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel verpackt sein. Maßgeblich ist die aufgedruckte Füllmenge, nicht der tatsächliche Inhalt. Dazu zählen beispielsweise Parfüm, Lotion, Mascara, Zahnpasta oder Joghurt.
Neu ist, dass an einigen europäischen Flughäfen moderne 3D-Scanner zum Einsatz kommen. Diese ermöglichen eine präzisere Kontrolle und erlauben bereits größere Flüssigkeitsmengen sowie das Mitführen von Laptops und elektronischen Geräten im Handgepäck. An den meisten Flughäfen gilt jedoch weiterhin die 100-Milliliter-Begrenzung, solange keine entsprechende Technik installiert ist. Reisende sollten sich daher vor Abflug über die jeweils gültigen Bestimmungen ihres Abflugflughafens informieren. Duty-Free-Einkäufe sind erlaubt, sofern sie in einem versiegelten Sicherheitsbeutel mit Kaufbeleg transportiert werden.
Verbotene Gegenstände
Scharfe, spitze oder gefährliche Gegenstände sind im Handgepäck grundsätzlich verboten. Dazu zählen Messer (ausgenommen sind kleine Taschenmesser mit einer Klingenlänge von maximal 6 Znetimeter, je nach Flughafen), Scheren, Werkzeuge, Sportgeräte und Rasierklingen. Ebenfalls untersagt sind brennbare Substanzen, explosive Stoffe oder Druckbehälter, die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Deodorants oder Haarsprays in Spraydosen sind erlaubt, sofern sie die Flüssigkeitsvorgaben erfüllen. Ausschlaggebend ist immer, ob ein Gegenstand als potenzielle Gefahr eingestuft werden kann. Im Zweifelsfall entscheidet das Sicherheitspersonal.
E-Zigaretten und Akkus
Elektronische Zigaretten, Verdampfer und Powerbanks enthalten Lithium-Akkus und müssen aus Sicherheitsgründen im Handgepäck transportiert werden. Sie dürfen nicht im Frachtraum befördert werden. Die Akkus sollten gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sein. Da Liquids als Flüssigkeiten gelten, unterliegen sie ebenfalls der 100-Milliliter-Regel (beziehungsweise den lokalen Ausnahmen bei neuen Scannern). Das Dampfen und das Aufladen von E-Zigaretten ist bei allen Fluggesellschaften an Bord untersagt. Powerbanks sind bis zu einer Kapazität von 100 Wh ohne Genehmigung erlaubt, größere nur mit Zustimmung der Airline.
Pflanzen und Blumen
Schnittblumen, kleine Topfpflanzen oder Samen dürfen grundsätzlich im Handgepäck transportiert werden, solange Größe und Gewicht die Vorgaben der Airline einhalten. Für Reisen in Länder außerhalb der EU gelten jedoch oft strenge Pflanzenschutzbestimmungen: Viele Staaten verbieten die Einfuhr von Erde, Pflanzen oder Saatgut ohne Zertifikat. Ein Verstoß kann zur Beschlagnahmung oder zu Bußgeldern führen. Innerhalb der EU ist die Mitnahme in der Regel unproblematisch, sofern keine geschützten Arten betroffen sind.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung dürfen in der für die Reisedauer erforderlichen Menge mitgeführt werden. Bei Säuglingsnahrung gilt diese Regelung jedoch nur, wenn das Kind mitreist. Es kann ein ärztliches Attest oder Rezept verlangt werden. Erlaubt ist ein einfaches Feuerzeug pro Person, Sturm- und Benzinfeuerzeuge bleiben verboten. Rasierer mit geschlossener oder elektrischer Klinge sind erlaubt, Rasierer mit offener Klinge nicht. Powerbanks und Ersatzakkus müssen im Handgepäck transportiert werden, im Aufgabegepäck sind sie verboten.
Maße und Gewicht des Handgepäcks
Trotz häufiger Forderungen nach Einheitlichkeit gibt es in Europa weiterhin keine einheitlichen Maße für Handgepäck. Die meisten Fluggesellschaften orientieren sich an einer Größe von etwa 55 × 40 × 20 Zentimeter und einem Gewicht von sieben bis zehn Kilogramm. Billigfluggesellschaften setzen oft strengere Grenzen oder erheben Gebühren für größere Gepäckstücke. Einige Premium-Airlines erlauben ein zusätzliches kleines persönliches Item, etwa eine Handtasche oder Laptoptasche. Da die Vorgaben variieren, sollten Reisende stets die Richtlinien der jeweiligen Airline prüfen.
Fazit
Die Sicherheitsvorschriften für das Handgepäck bleiben 2025 weitgehend bestehen, entwickeln sich aber mit der neuen Scannertechnologie allmählich weiter. Während an manchen Flughäfen bereits großzügigere Regeln gelten, bleibt die 100-Milliliter-Grenze europaweit noch Standard. Ausnahmen für Medikamente, Akkus und Feuerzeuge schaffen zwar Orientierung, doch es gibt weiterhin Unterschiede zwischen Airlines und Flughäfen.
Wenn Du Dich vor der Reise über die Bestimmungen der von Dir genutzten Flughäfen informierst, fliegst Du entspannter und kommst garantiert ohne Diskussionen durch die Sicherheitskontrolle.
Mietwagen im Urlaub

