Arbeiten auf Reisen
Workation: Das musst Du beachten
Arbeiten, wo andere Urlaub machen – klingt verlockend, oder? Doch bevor Du Deinen Laptop an einem Strand in Portugal aufklappst oder vom Café in Paris aus Mails beantwortest, solltest Du Dich gut vorbereiten. Denn bei einer Workation – also der Verbindung von Arbeit und Reise – gibt es einiges zu beachten.
Zustimmung vom Arbeitgeber einholen
Zuerst: Sprich mit Deinem Arbeitgeber. Auch wenn Du Deine Aufgaben remote erledigen kannst, brauchst Du in vielen Fällen eine schriftliche Zustimmung. Manche Unternehmen verlangen sogar, dass Du vorab einen Antrag stellst – samt genauer Angaben zu Zeitraum, Zielort und Arbeitszeiten. Und Achtung: Für längere Aufenthalte im Ausland greifen möglicherweise ganz andere arbeitsrechtliche und steuerliche Regeln.
Regelungen innerhalb der EU: unkompliziert, aber nicht formlos
Wenn Du innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz reist, ist eine Workation rechtlich einfacher umsetzbar. Dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit können EU-BürgerInnen grundsätzlich ohne Visum in anderen EU-Ländern leben und arbeiten. Dennoch sind bei Aufenthalten ab circa drei Monaten je nach Land Anmelde- oder Meldepflichten zu beachten.
Wichtig: Auch hier gilt, dass Du versicherungstechnisch abgesichert sein musst. Für Dich als Angestellte:r ist die sogenannte A1-Bescheinigung relevant – ein Formular, das bestätigt, dass Du weiterhin in Deutschland sozialversichert bist. Diese Bescheinigung sollte vorab vom Arbeitgeber beantragt werden.
Zudem kann es je nach Zielland Unterschiede bei Steuern und Meldepflichten geben. In manchen Ländern musst Du Dich bei längeren Aufenthalten sogar lokal registrieren – informiere Dich vorab bei offiziellen Stellen.
Workation außerhalb der EU: Visum, Steuer und mehr
Wenn Du Deine Workation in einem Nicht-EU-Land planst, wird es oft komplizierter. Viele Länder unterscheiden streng zwischen touristischen Aufenthalten und Tätigkeiten, bei denen Du arbeitest – selbst, wenn Du nur für ein deutsches Unternehmen tätig bist und das Einkommen in Deutschland versteuerst.
In beliebten Workation-Zielen wie Thailand, Indonesien oder Mexiko brauchst Du meist ein spezielles Visum. Normale Touristenvisa gelten offiziell nicht für Arbeit – selbst dann nicht, wenn Du nur am Laptop sitzt. Wer hier ohne Genehmigung arbeitet, riskiert Probleme bei der Ausreise oder bei künftigen Einreisen.
Ein Visum für digitale Nomaden
Einige Länder – darunter Portugal, Estland oder Dubai – haben eigene digitale Nomadenvisa eingeführt. Diese ermöglichen es, legal im Land zu wohnen und zu arbeiten, ohne lokal angestellt zu sein. Oft sind sie an Bedingungen geknüpft: Mindestverdienst, Nachweise über eine Krankenversicherung, ein fester Wohnsitz im Heimatland. Auch hier gilt: Gut informieren, bevor es losgeht.
Gut vorbereitet reist es sich leichter
Eine Workation kann motivierend und bereichernd sein – aber nur, wenn die rechtlichen und organisatorischen Punkte im Vorfeld geklärt sind. Unser Tipp: Kümmere Dich rechtzeitig um alle Details, sprich mit Deinem Arbeitgeber und informiere Dich ausführlich über Dein Ziel. So kannst Du entspannt und konzentriert im Ausland arbeiten – mit Aussicht auf Meer, Berge oder beides.
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