Blick aus dem Weltraum auf einen Hurrikan.
© Getty Images / Roberto Machado Noa

Die Natur kann so manche Reiseplanung einschränken oder sogar zunichtemachen. Droht ein Hurrikan an Deinem Urlaubsort oder ist er kurz vor Deiner Anreise über das Gebiet gefegt, hast Du bestimmte Rechte. Sie schützen Dich vor unmittelbaren Gefahren. Zudem sorgen sie dafür, dass Du nicht für etwas zahlst, das Du nicht nutzen konntest. Hier erfährst Du, welche Rechte Du im Fall eines Hurrikans geltend machen kannst.

Es gibt bestimmte Orte, die regelmäßig von tropischen Wirbelstürmen heimgesucht werden. Je nach geografischer Lage werden sie anders bezeichnet. An den Küsten von Nord- und Südamerika heißen sie Hurrikans, im asiatischen Raum, genauer im Nordwestpazifik, werden die starken Stürme als Taifune bezeichnet und im Indischen Ozean und Südwest-Pazifik wirbeln die Winde als sogenannte Zyklone.

Wann herrscht wo Hurrikan-&Co-Zeit?

Karibik: Juni bis November – Bezeichnung: Hurrikan

Mexikos Pazifikküste: Mitte Mai bis November – Bezeichnung: Hurrikan

Hawaii: Juni bis November – Bezeichnung: Hurrikan

Asien: Juli bis Dezember – Bezeichnung: Taifun

Indischer Subkontinent: Sommermonate – Bezeichnung: Zyklon

Mauritius, Seychellen und La Réunion: Mitte November bis April – Bezeichnung: Zyklon

Australien: November bis April – Bezeichnung: Zyklon

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Stornierung vor Reisebeginn

Außergewöhnliche Umstände

Auch wenn die Pauschalreise schon lange geplant und die Vorfreude enorm war – manchmal können außergewöhnliche Umstände dafür sorgen, dass sie schließlich doch nicht stattfinden kann. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem:

  • Hurrikan
  • Vulkanausbruch
  • Lawinenabgang
  • Erdbeben
  • Streiks
  • Unruhen
  • Ausbruch einer gefährlichen Krankheit

Ist Dein Urlaubsort unmittelbar von einem Hurrikan oder einem anderen außergewöhnlichen Umstand betroffen, hast Du das Recht, die Pauschalreise kostenlos zu stornieren.

Die geplante Anreise oder Durchführung muss durch den Hurrikan jedoch erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich sein. Nur dann kannst Du laut Reiserecht kostenlos von der Pauschalreise zurücktreten.

Entscheidend ist auch, dass es zwischen dem Hurrikan und Deiner Pauschalreise einen zeitlichen Zusammenhang geben muss. Wurde die Gegend, in der Dein Urlaubsort liegt, Monate vor dem Reiseantritt wesentlich von einem Hurrikan beeinträchtigt, ist es nicht sicher, dass Du kostenlos stornieren kannst. Schließlich könnten die Schäden schon teilweise oder auch vollständig behoben sein. Oft sind in solchen Fällen jedoch Kulanzregelungen möglich.

Es ist außerdem denkbar, dass der Reiseveranstalter die Reise wegen außergewöhnlicher Umstände absagt. Dann hast Du laut Reiserecht einen Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen.

Stornierung vor Reiseantritt

Reisewarnung des Auswärtigen Amts

Das Auswärtige Amt gibt immer dann Reisewarnungen für ein Land heraus, wenn für Reisende eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die bereits im Urlaubsland befindlichen Deutschen werden dann zur Ausreise aufgefordert.

Davon zu unterscheiden sind die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Mit ihnen macht die Behörde auf besondere Gefahren für Reisende aufmerksam. Je nach Lage wird von nicht zwingend nötigen Reisen abgeraten.

Diese Meldungen des Auswärtigen Amts sind ein guter Hinweis, ob Du Deine Pauschalreise kostenlos stornieren kannst. In der Regel lassen sich Reiseveranstalter auf eine kostenlose Stornierung ein, sobald das Auswärtige Amt warnt. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht: Im Zweifel muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob wirklich außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Abbruch der Reise

Pflichten des Veranstalters

Droht ein Hurrikan während der Zeit, in der Du bereits im Urlaub bist, kannst Du die Reise vorzeitig abbrechen. Die Kosten für die Reiseleistungen, die Du nicht mehr nutzen konntest, muss Dir der Reiseveranstalter erstatten. Für die bis dahin genutzten hast Du keinen Erstattungsanspruch.

Bei Deiner Pauschalreise hast Du die An- und Abreise in der Regel mitgebucht, daher ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, dass Du im Falle eines Hurrikans oder eines anderen außergewöhnlichen Umstands vorzeitig wieder nach Hause kommst. Er muss sich unverzüglich um die Rückreise kümmern und diese organisieren. Die dadurch eventuell entstehenden höheren Kosten muss der Veranstalter zahlen. Er muss außerdem für die Dauer von maximal drei Tagen für Deine Unterbringung aufkommen, wenn die Ausreise nicht sofort möglich ist.

Damit Du diese Rechte in Anspruch nehmen kannst, muss die Reise jedoch wiederum erheblich beeinträchtigt sein.

Reisepreisminderung

Dokumentiere alle Mängel

Entscheidest Du Dich gegen eine vorzeitige Abreise, hast Du dennoch Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter. Das ist dann der Fall, wenn bestimmte gebuchte Reiseleistungen nicht mehr durchführbar sind. Gleiches gilt, wenn sie nach dem Hurrikan nicht mehr in der eigentlich geplanten Form stattfinden können.

Davon betroffen sein können beispielsweise bestimmte Ausflüge oder auch die vorgesehene Verpflegung. Typisch sind außerdem entstandene Mängel an der Unterkunft. Dann kannst Du den Reisepreis mindern.

Damit Du zu Deinem Recht kommst, ist es wichtig, dass Du den Reiseveranstalter unverzüglich auf die vorhandenen Mängel hinweist. Nur so hat er die Chance, sie zu beheben. Dokumentiere außerdem alle Mängel, sodass Du später Nachweise dafür hast, dass die Reise nicht wie geplant verlaufen ist.

Was gilt für den Individualurlaub?

Erschwerte Stornomöglichkeiten

Hast Du keine Pauschalreise gebucht, sondern Dir Deinen Traumurlaub selbst zusammengestellt und die einzelnen Leistungen selbst gebucht, bist Du im Falle außergewöhnlicher Umstände nicht so gut abgesichert wie bei einer Pauschalreise.

Droht in Deinem Urlaubsland ein Hurrikan, kannst Du die dort gebuchte Unterkunft beispielsweise nicht ohne Weiteres kostenlos stornieren. Solange das Hotel grundsätzlich erreichbar ist, hast Du keinen Anspruch darauf. Fällt der Flug also beispielsweise wegen des Hurrikans aus, kannst Du nicht allein deshalb das Hotel kostenfrei stornieren. Du musst dann auf eine Kulanzlösung hoffen.

Wurde die Unterkunft durch den Hurrikan jedoch zerstört oder so beeinträchtigt, dass die gebuchte Leistung nicht mehr erbracht werden kann, musst Du weder den Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen.

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