Liebe Sabrina, alle Personen ab 6 Jahren sind verpflichtet eine Maske zu tragen. Im öffentlichen Bereich, im Freien und in jedem öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum, unabhängig von der Einhaltung der sozialen Sicherheitsdistanz von mindestens 1,5 Metern. In Betrieben des Gastgewerbes einschließlich Bars und Cafés ist man von der Maskenpflicht nur für den Moment des Verzehrs von Speisen und Getränken ausgenommen. In der freien Natur oder im Freien außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist man von der Maskenpflicht nicht ausgenommen.