Gemäß Reiserecht beginnt die gebuchte Verpflegung in einem Hotel am Anreisetag immer erst mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Rein rechtlich ist das sogar bei einer allinklusive Verpflegung der Fall. Wenn ein Hotel bei Anreise schon vorzeitig Essen serviert, und bei Abreisetag und allinklusive noch mehr als das Frühstück kostenfrei zur Verfügung stellt, ist das kulantes Entgegenkommen des Hotels. Hier scheint das Hotel sich an die rechtliche Verpflichtung zu halten und nicht mehr.
Herbert am 15. Dezember 2024
Ist am Anreisetag das Frühstück inbegriffen?
Ulrike am 31. Dezember 2024
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MeldenTorsten am 15. Dezember 2024
Nein, das Frühstück ist am Anreisetag nicht inbegriffen. Oft sind die Mitarbeiter an der Rezeption sehr nett und stellen einem einen Gutschein für das Frühstück aus. Aber selbst, wenn man das Frühstück bezahlen muss, es ist definitiv sein Geld werd.
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