Haben Sie gewusst, dass ab 29. Mai 2020 eine Erkrankung an Covid-19 wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung auch versichert ist?!
Hier nochmals zur Erinnerung die wichtigen Details:
In der Hotelstorno Plus und Premium decken wir folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
· Erkrankung des Gastes an COVID-19
· Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
· Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
· Ein positives Testergebnis ohne Symptome
· Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne
--> IHR NUTZEN DARAUS:
- Erleichterung bei neuen Buchungen
- die Angst vor möglichen Stornokosten wird dem Gast genommen
- nachträglicher Versicherungsabschluss möglich (10-Tagesfrist bitte beachten!)
- Sie profitieren von jedem Versicherungsabschluss
Nutzen Sie diese Information für die Kommunikation mit Ihren Gästen, besonders wenn diese noch Bedenken bei der Buchung haben.
So nehmen Sie den Gästen Angst vor möglichen Stornokosten und Sie profitieren auch davon, wenn sie viele versicherte Buchungen haben.
Und vergessen Sie nicht, die Versicherung kann auch nachträglich noch abgeschlossen werden!
Packen Sie es an!
Gleich für Ihre Umsetzung hier eine Formulierungshilfe, wie Sie diese Lockerung in Ihr Angebot, in der Buchungsbestätigung und auf Ihrer Website einbauen können:
Hotelstornoversicherung:
Aus Erfahrung wissen wir, dass trotz aller Freude auf den gebuchten Urlaub kurzfristig immer mal was dazwischen kommen kann. Um Kosten und Ärger zu vermeiden legen wir Ihnen den Abschluss einer Stornoversicherung ans Herz:
Wir empfehlen als Vorsorge für Storno, vorzeitiger Abreise und Bergrettung (inkl. Hubschrauberbergung) die Hotelstorno Plus oder die umfangreiche Hotelstorno Premium Versicherung (inkl. Unfallleistungen), die Sie hier einfach abschließen können: _____________(Link mit Vermittlernummer einfügen)
NEU: Trotz Pandemiestatus besteht bei der Europäischen Reiseversicherung ab 29.5.2020 Versicherungsschutz bei Erkrankung an Covid-19!
Details zu diesem Entgegenkommen finden Sie hier:::