Deutsches Klischee?
Handtuchreservierung am Pool: Tourist bekommt 1.000 Euro zurück
Was als typisches Ferienärgernis gilt, endete nun vor Gericht: Nach einer Pauschalreise nach Griechenland erhielt ein deutscher Tourist eine Erstattung von knapp 1.000 Euro zugesprochen. Auslöser des Rechtsstreits waren die bekannten "Handtuchkriege" an Hotelpools, wo Gäste bereits am frühen Morgen Sonnenliegen mit Handtüchern belegen.
Morgendlicher Kampf um begehrte Liegeplätze
Die Geschichte ereignete sich auf der griechischen Insel Kos, wo der Tourist im August 2024 zusammen mit seiner Familie eine Pauschalreise für 7.186 Euro gebucht hatte. Obwohl die Familie jeden Morgen bereits um 6 Uhr aufstand, waren die Poolliegen laut Medienberichten regelmäßig schon mit Handtüchern besetzt und blieben dabei über Stunden ungenutzt. Die tägliche Jagd nach verfügbaren Plätzen habe bis zu 20 Minuten in Anspruch genommen; die Kinder hätten zeitweise auf dem Boden liegen müssen. Reklamationen beim Hotelpersonal und der Reiseleitung seien ohne Erfolg geblieben.
Besonders brisant: Das Hotel verfügte ausdrücklich über Poolregeln, die das Blockieren von Liegen über 30 Minuten untersagten, die jedoch faktisch nicht durchgesetzt wurden.
Gericht bewertet Fall als erheblichen Reisemangel
Das Amtsgericht Hannover gab dem Kläger weitgehend Recht. Liegen, die zwar vorhanden, aber durch Handtuchreservierungen faktisch nicht nutzbar seien, stellten einen Reisemangel dar, zumal der Veranstalter nicht eingeschritten sei. UrlauberInnen seien nicht verpflichtet, selbst für Ordnung zu sorgen, etwa durch eigenmächtiges Entfernen fremder Handtücher. Das Argument des Veranstalters, es handele sich um ein "friedliches Wettrennen" mit dem besseren Ausgang für den "frühen Vogel", ließ das Gericht nicht gelten.
Laut Legal Tribune Online sprach das Gericht dem Kläger für insgesamt zehn Tage eine Minderung von 15 Prozent pro betroffenem Urlaubstag zu. Da der Veranstalter bereits 350 Euro erstattet hatte, verpflichtete das Gericht ihn zur Zahlung der verbleibenden 636,70 Euro; insgesamt erhält der Kläger 986,70 Euro der Reisekosten von über 7.000 Euro zurück. Das Amtsgericht Hannover betonte jedoch, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Vom Urlaubsklischee zum Rechtsfall
Ganz neu ist die Rechtsauffassung nicht: Bereits 2023 hatte dasselbe Gericht in einem ähnlichen Fall auf Rhodos entschieden, dass dauerhaft blockierte Poolliegen einen Reisemangel darstellen können.
Der aktuelle Fall sorgte dennoch für breite Aufmerksamkeit, auch weil ausgerechnet ein deutscher Urlauber erfolgreich gegen eine Praxis klagte, die seit Jahrzehnten als deutsches Urlaubsklischee gilt. In sozialen Netzwerken wurde das Urteil kontrovers diskutiert: Die einen feierten es als überfälliges Signal, die anderen kommentierten ironisch, Europa habe damit seine "wichtigste Krise" gelöst.
Für die Reisebranche dürfte das Thema dennoch zunehmend relevant werden, denn das Urteil zeigt, dass blockierte Liegen unter Umständen ganz konkrete finanzielle Folgen für Veranstalter haben können.
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